Projekt Beschreibung
PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG
Private Pflegeversicherung
erleichtert es Ihnen im Bedarfsfall eine würdevolle Pflege zu erhalten
Eine private Pflegeversicherung auf Mallorca bzw. in Spanien ist wichtiger denn je, denn im Pflegefall gut versorgt zu sein kostet viel Geld.
Erst seit 2007 gibt es in Spanien Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung.
Wer in Spanien in einem Angestelltenverhältnis steht, ist in der Regel automatisch bei der staatlichen Seguridad Social kranken- und pflegeversichert.
Deutsche Residenten haben in Spanien lediglich Anspruch auf Pflegegeld.
Sachleistungen welche in Deutschland z.B. von ambulaten Pflegediensten erbracht werden, sind in Spanien nicht verfügbar. In Verbindung mit einer manchmal nur kleinen Rente reicht das Pflegegeld alleine aber oft nicht aus, um die adäquate Versorgung sicherzustellen. Die Altersvorsorge und die sich im Pflegefall auftürmenden Probleme sind ein Aspekt, den viele ältere Auslandsresidenten unterschätzen. Die Maschen des öffentlichen sozialen Netzes in Spanien sind sehr viel dünner gestrickt als im Heimatland. Den erträumten sorgenfreien Lebensabend genießen im Pflegefall also nur jene Residenten, die vorgesorgt haben und über entsprechende Mittel verfügen.
Weil der Staat nur etwa ein Drittel der Pflegekosten deckt
Weil die Finanzierungslücke geschlossen werden sollte
Weil aus einem Pflegefall kein Sozialfall werden sollte
Für eine private Pflegeversicherung in Spanien bestehen keine Karenzzeiten. Auch der spanische Staat belohnt die private Absicherung mit einer reduzierten Steuerbasis der bei bezahlten Prämien.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Bedürftigkeit der Versicherungsnehmer und sind sehr umfangreich und vielfältig. Entsprechend der Pflegebedürftigkeit wird nach drei Pflegestufen unterschieden:
- Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige
Personen, die mindestens einmal täglich bei Körperpflege, Essen oder Bewegen Hilfe benötigen und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Der Pflegeaufwand beträgt mindestes 1,5 Stunden täglich.
- Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige
Pflegebedürftige, die mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Der Pflegeaufwand beträgt mindestens drei Stunden täglich.
- Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige
Personen welche täglich rund um die Uhr Assistenz bei Körperpflege, Essen und Bewegen benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Unterstützung angewiesen sind. Der Pflegeaufwand beträgt mindestens fünf Stunden pro Tag.
Deutsche Residenten haben in Spanien lediglich Anspruch auf Pflegegeld.
Sachleistungen welche in Deutschland z.B. von ambulaten Pflegediensten erbracht werden, sind in Spanien nicht verfügbar. In Verbindung mit einer manchmal nur kleinen Rente reicht das Pflegegeld alleine aber oft nicht aus, um die adäquate Versorgung sicherzustellen. Die Altersvorsorge und die sich im Pflegefall auftürmenden Probleme sind ein Aspekt, den viele ältere Auslandsresidenten unterschätzen. Die Maschen des öffentlichen sozialen Netzes in Spanien sind sehr viel dünner gestrickt als im Heimatland. Den erträumten sorgenfreien Lebensabend genießen im Pflegefall also nur jene Residenten, die vorgesorgt haben und über entsprechende Mittel verfügen.
Weil der Staat nur etwa ein Drittel der Pflegekosten deckt
Weil die Finanzierungslücke geschlossen werden sollte
Weil aus einem Pflegefall kein Sozialfall werden sollte
Für eine private Pflegeversicherung in Spanien bestehen keine Karenzzeiten. Auch der spanische Staat belohnt die private Absicherung mit einer reduzierten Steuerbasis der bei bezahlten Prämien.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Bedürftigkeit der Versicherungsnehmer und sind sehr umfangreich und vielfältig. Entsprechend der Pflegebedürftigkeit wird nach drei Pflegestufen unterschieden:
- Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige
Personen, die mindestens einmal täglich bei Körperpflege, Essen oder Bewegen Hilfe benötigen und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Der Pflegeaufwand beträgt mindestes 1,5 Stunden täglich.
- Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige
Pflegebedürftige, die mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Der Pflegeaufwand beträgt mindestens drei Stunden täglich.
- Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige
Personen welche täglich rund um die Uhr Assistenz bei Körperpflege, Essen und Bewegen benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Unterstützung angewiesen sind. Der Pflegeaufwand beträgt mindestens fünf Stunden pro Tag.
Eine private Pflegeversicherung auf Mallorca bzw. in Spanien ist wichtiger denn je, denn im Pflegefall gut versorgt zu sein kostet viel Geld.
Erst seit 2007 gibt es in Spanien Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung.
Wer in Spanien in einem Angestelltenverhältnis steht, ist in der Regel automatisch bei der staatlichen Seguridad Social kranken- und pflegeversichert.