Gebäude- / Hausratversicherung

Gebäudeversicherung und Hausratversicherung auf Mallorca und in Spanien

In Spanien und auf Mallorca bietet eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung einen besseren Schutz als in nordeuropäischen Ländern üblich

verisure

Mit einer Gebäudeversicherung schützen Immobilienbesitzer auf Mallorca und in Spanien das Äußere ihrer Immobilie, wobei eine Hausratversicherung den gesamten Hausrat im Wohnraum schützt. Vor allem in diesem Bereich ist ein Vergleich der führenden Versicherer ausschlaggebend und wird von uns für Sie übernommen. Günstiger wird es immer dann, wenn eine Kombination aus beiden Versicherungen mit dem Anbieter vereinbart wird.

Was uns bei Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen auf Mallorca und in Spanien auszeichnet:

Sondertarife
Wir bieten Sondertarife bei vielen Versicherern
Beiträge
Hohe Beitragssenkungen bei Versicherer-Wechsel oder Tarifoptimierung möglich
Spezialisierung
Einbeziehung auf bestimmte Berufsgruppen spezialisierter Anbieter
Unabhängig
Unverbindliche, kostenfreie Beratung durch unabhängige und festangestellte Consultants
Service
Vorsorgeberatung für die Zusammenstellung Ihres individuellen Versicherungsschutzes
Umfassend
Ambulant, Stationär, Dental oder Heilpraktiker – die besten Tarife im Vergleich

1 Step 1
Wie wird das Objekt genutzt?
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Nutzung
Hauptsächliche Nutzung
Informationen zum Objekt
Außerhalb geschlossener Ortschaft? (> 1km)
Gewünschte Versicherungssummen
Wertsachen

Für die Mitversicherung der unten angegebenen Wertsachen müssen die in der Versicherungssumme enthaltenen Positionen angegeben werden.

Hinweis: Wertsachen sind nur versichert, sofern hier angegeben.

Wertsachen: Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Wertvolle Teppiche, Tafelsilber/Korpussilber

Objektsicherung
Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden?
Sicherung
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Welche Leistungen umfassen unsere Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen?

  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Wasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser, etc.
  • Glasbruch
  • Einbruch, Diebstahl und Raub
  • Inklusive Haftpflichtversicherung
  • Ästhetische Wiederherstellung
  • Elementarschäden
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • Kostenübernahme für Aufräumarbeiten
  • Alternativunterbringung
  • Sowie weitere Deckungen

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Bei Iberia Versicherungsmakler erhalten Kunden ein Iberia Service+. Aber was hat man darunter zu verstehen? Es ist ganz einfach, unsere Kunden sind uns viel wert und somit wollen wir über den Standardservice der Versicherungen unseren Kunden ein mehr an Service bieten. Service für den keiner unserer Kunden extra bezahlen muss oder einen extra Vertrag abschliessen muss -  einfach nur unser Service für Sie.

  • Auswahl von Versicherungen von über 10 verschiedenen Versicherungsunternehmen
  • 24/7 Hotline - kostenlos - Spanienweit
  • persönliche Beratung beim Kunden vor Ort
  • Kosten-Nutzen-Analyse der Altversicherungen mit Optimierungsvorschlägen
  • Beratung in Ihrer Sprache

Das sagen unsere Kunden

Häufige Fragen zum Thema Gebäudeversicherung und Hausratversicherung:

Die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung bietet in Spanien einen deutlich besseren Schutz als in Nordeuropäischen Ländern üblich. Wir versichern Villen, Häuser, Wohnungen und Ferienimmobilien. Der Standardkatalog versicherter Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Sturm, Hagel, etc. ist ohnehin voll versichert. Die Gebäudeverglasung ist automatisch in der Gebäude- bzw. Hausratversicherung mitversichert. In der Hausratversicherung ist Glasbruch ebenfalls mitversichert. Dies schließt Spiegel und Ceranfelder mit ein.

Zudem beinhaltet die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung stets die Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. In der Hausratversicherung ist dagegen die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat in Spanien seinen Hauptwohnsitz – beitragsfrei mitversichert. Auch die Hundehalterhaftpflicht ist ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen werden Zuschläge verlangt. Es lohnt sich anzufragen, welche Rassen in Spanien als gefährlich eingestuft werden.

Beraubung auf offener Straße ist ebenfalls mitversichert.

Außerdem werden sowohl in der Gebäudeversicherung wie auch in der Hausratversicherung Elementargefahren mitversichert. Hierfür gibt es außerhalb Spaniens oft überhaupt keine Versicherungsmöglichkeiten! Zugegeben, Lawinenabgänge sind in der Regel nicht zu erwarten, aber auch in den Bergregionen Spaniens erwerben Ausländer gerne mal ein Haus.

Diese Bündelung der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in Spanien hat den Vorteil, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als würde man jedes Risiko getrennt versichern.

Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten zum WIEDERHERSTELLUNGSWERT versichert ist.

Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle Dinge im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie z.B. Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte, etc. Hier gilt der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.

Zudem gibt es in Spanien eine automatische Pflichtversicherung respektive Rückversicherung in Form des staatlichen Concorcio-Pools. Dies gilt jedoch nicht für Geschäftsversicherungen oder Autoversicherungen. Bei außergewöhnlichen Schadenereignissen prüft der Pool seine Zuständigkeit. Deklariert sich der Pool für bestimmte Schäden zuständig, so ist der von ihnen gewählte Versicherer seiner Zuständigkeit enthoben. Außergewöhnliche Schadenereignisse können sein: Erdbeben, besonders starke Stürme oder Überschwemmungen, etc.

Im Falle eines Schadens ersetzt die Gebäudeversicherung den Wiederherstellungswert von all dessen was dem Gebäude zuzurechnen ist. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie den Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes richtig einschätzen oder aber von einem Fachmann einschätzen lassen. Viele verwechseln den Wiederherstellungswert mit dem Kaufpreis. Gerade in Ferienregionen fallen die hohen Grundstückspreise stark ins Gewicht – diese sind nicht in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Die korrekte Versicherungssumme sollte in etwa widerspiegeln, was es kosten würde, das nackte Grundstück in gleicher Art und Güte neu zu bebauen.
Zum Hausrat gehört nahezu alles, was sich in der versicherten Immobilie befindet und als „bewegliche Sache“ zu klassifizieren ist. Hierzu zählen unter anderem technische Geräte, Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck und was sonst noch bei einem Umzug mitgenommen werden würde. Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist ein wichtiges Merkmal, denn oft schätzen Versicherungsnehmer Ihren Hausrat als alt und daher von geringem Wert ein. Im Falle eines Schadens müssen Sie die beschädigten Gegenstände aber neu und nicht gebraucht erwerben. Zudem ist von vornherein darauf zu achten, dass alle Wertsachen vor dem Vertragsabschluss angesprochen wurden. Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Insbesondere gilt dies für Schmuck, Kunst und sonstige bei Dieben begehrten Gegenstände. Die Grenze liegt hier bei einigen Versicherungsgesellschaften schon bei 6.000 Euro.

  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Wasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser etc.
  • Glasbruch
  • Einbruch, Diebstahl und Raub
  • Inklusive Haftpflichtversicherung
  • Ästhetische Wiederherstellung
  • Elementarschäden
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • sowie weitere Deckungen
  • Kosten – auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwendig werdende Alternativunterbringung

Ferienimmobilien werden oft über Monate nicht genutzt. Der kleine Schaden, den man normalerweise rasch bemerken und auch beheben würde, kann sich so zu einem unnötig großen Schaden entwickeln.

Die Laufzeit der spanischen Versicherungsverträge beträgt stets ein Jahr. Die Police verlängert sich danach von Jahr zu Jahr, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wurde.

Einige Vermittler machen bereits bei der Angebotskalkulierung falsche Eintragungen, um den Kunden mit einer günstigen Prämie ködern oder um einen Mitbewerber unterbieten zu können. Im Schadensfall kann dies sehr nachteilige Auswirkungen haben, denn die tatsächliche Lage wird dem Schadensachverständigen dann sicher nicht entgehen. Und die geringe Beitragsersparnis rechnet sich dann schon beim ersten Schadensfall nicht mehr.

So haben Ferienhäuser in Spanien die Klassifizierung „habitual“ oder „residencia secundaria“.  Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit „Urbanización“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.

Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, wie umfassend der Versicherungsschutz ist und wo Einschränkungen aufgrund der Nutzung des Hauses oder Wohnung gemacht werden.

Banken arbeiten ganz besonders trickreich! Oft wird eine Hypothek nur gewährt, wenn der Antrag für die Versicherung gleich mit unterschrieben wird. Dann wird in Höhe der Hypothek oder des Schätzwertes eine meistens völlig unzureichende Gebäudeversicherung abgeschlossen. Die Hausratversicherung wird oft ganz übersehen. Die Bank will durch die Police hauptsächlich ihr eigenes Risiko abdecken. Der Deckungsumfang und die Höhe der Summe richtet sich daher in der Regel eher nach der Kreditschuld oder dem Schätzwert als nach den tatsächlichen Werten und Bedürfnissen der Versicherten. Außerdem ist professionelle, fachkundige Unterstützung – insbesondere bei Schadensfällen – vom Bankmitarbeiter kaum zu erwarten, da es sich bei der Versicherung für die Bank nur um ein Nebengeschäft handelt. Banken dürfen zwar auf den Abschluss einer Versicherung zur Absicherung einer Hypothek bestehen, dies darf aber mit jeder in Spanien registrierten Versicherungsgesellschaft geschehen. Diese Versicherung wird dann Ihre Bank als Erstbegünstigte im Falle eines Schadens im Versicherungsvertrag eintragen.

Versicherungsvertreter sind da schon gewissenhafter. Allerdings sind die Vertreter auf einen Versicherer festgelegt und können keine Vielfalt bieten.

Versicherungsmakler sind verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht der Möglichkeiten anzubieten. Nur dort können Sie objektive Versicherungsvorschläge erhalten.

Die Informationen werden von den Versicherern direkt zur Verfügung gestellt.

Gebäude- und Hausratversicherungen

Vorteile

  • Wählen Sie eine Versicherung mit allen Deckungen, die Sie benötigen.
  • Fürsorge zuhause, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, mit nur einem einfachen Telefonanruf.

Und zusätzlich alle diese Vorteile

  • Die Versicherungssummen werden gemäß der jährlichen Preissteigerungsrate aktualisiert, um sicherzugehen, dass Ihre Versicherungssummen immer auf dem neuesten Stand sind und dass Sie im Schadensfall in angemessener Höhe entschädigt werden.
    Möglichkeit der Ratenzahlung.
  • Die drei Optionen beinhalten Rechtsverteidigung, Schadensersatzforderungen, einen IT-Hilfsdienst, 24-Stunden-Betreuung und einen Heimwerker-Service.
  • Ihr Hab und Gut wird zum Neuwert bewertet.
    Drei Optionen, um das Produkt an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen: Basic, Plus und Premium.
Grunddeckung

Garantierte Sicherheit in und außerhalb Ihres Hauses.

  • Brand, Explosion , Licht, Wasserschaden, Schäden durch Vandalismus oder vorsätzliche Handlungen.
  • Hochwasser, Regen, Hagel, Schnee, zerbrochene Fensterscheiben, kaputte Sanitärkeramik.
  • Diebstahl mit Gewalt und Überfall in der Wohnung.
  • Sonstige Aufwendungen für die Bergung.
  • Breite Haftpflichtdeckung als Eigentümer / Mieter und Familienoberhaupt, einschließlich Haftpflichtdeckung für Fischerei bis zu 300.500 Euro.
  • Reparaturservice, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, sowie ein Heimwerkerservice.
  • Familien-Rechtsschutz.
  • IT-Service.
  • Rechtsschutz für E-Commerce.
Optionale Deckung

Plus:

  • Erweiterung der Deckung auf Raub mit Gewaltanwendung, Überfall und Diebstahl.
  • Erweiterung auf Glasbruch: Plexiglasmöbel, Glaskeramikkochfelder und Glaselemente in Elektrogeräten.
  • Ästhetische Wiederherstellung von Gebäude/Hausrat. Wiederherstellung des Gartens.
  • Neupflanzung von Bäumen / Garten.
  • Kühlwaren.
  • Gartenmöbel.

Premium:

  • Erweiterung der Deckung auf Raub mit Gewaltanwendung, Überfall und Diebstahl.
  • Erweiterung auf Glasbruch: Plexiglasmöbel, Glaskeramikkochfelder, Glaselemente in Elektrogeräten, Glas in Sonnenkollektoren.
  • Ästhetische Wiederherstellung von Gebäude/Hausrat.
  • Wiederherstellung des Gartens.
  • Neupflanzung von Bäumen / Garten.
  • Kühlwaren.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch.
  • Vollständiger Gebäudeeinsturz.
  • Versehentliches Verschütten von anderen Flüssigkeiten als Wasser.

VERSICHERTE GÜTER
Sofern ein Versicherungswert im Versicherungsschein festgelegt ist, sind folgende Güter durch diese Versicherung gedeckt:

GEBÄUDE
Als Gebäude gilt:

  • Folgende Elemente zählen zum Gebäude: Fundamente, tragende Wände, Böden, Wände, Trennwände, Abdeckungen oder Dächer, Türen, Fenster, Einbauschränke sowie darin eingebaute Glasscheiben, Markisen und Jalousien.
  • Anbauten, wie die private Garage oder der Kfz-Parkplatz und Abstellraum, auch wenn diese außerhalb des von den Wohnräumen selbst begrenzten Raumes liegen. Voraussetzung ist, dass sie Bestandteil des Gebäudes sind, in dem sich die Wohnräume befinden, oder auf demselben Grundstück liegen, auf dem sich die Wohnräume befinden, und ähnliche bauliche Eigenschafen aufweisen wie das Hauptgebäude.
  • Feste Anlagen, wie z.B. Anlagen für Wasser, Heizung, Abwasser, Klimaanlagen, Strom und Gas, einschließlich der Anschlüsse an das allgemeine Versorgungsnetz, sofern sie sich innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem die Wohnräume liegen, sowie Solarenergie–, Windenergie– und Telefonanlagen.
  • Elemente, die für den Betrieb der Heizungs-, Kühl-, Klima- und Sanitäranlagen erforderlich sind, wie z.B. Heizkessel, Akkumulatoren, Heizkörper, Apparate zur Kühlung und Kälteerzeugung, sofern sie dauerhaft und fest in das Gebäude eingebaut sind.
  • Einrichtungen wie Treppen, Fahrstühle und Radio– und Fernsehantennen.
    Auf jeden Fall werden feste Dekorations– und Zierelemente, die an Böden, Decken und/oder Wänden befestigt und Bestandteil der Wohnräume sind und dem Versicherten gehören, wie z.B. Bemalung, Tapeten, Stoffe, Teppich oder Parkett usw., als Bestandteil des Wohngebäudes angesehen.
  • Eventuelle Zäune und Stützmauern für vom Gebäude unabhängige Oberflächen sowie Sportanlagen, Schwimmbecken und deren feste Einrichtungen sind ebenfalls mit inbegriffen.
  • Ist der Versicherte Miteigentümer, umfasst die Versicherungsdeckung ferner den Faktor, der ihn aufgrund der Teilung von Baueigentum beim ungeteilten Eigentum betreffen könnte.
  • Private Garagen oder private Kfz–Parkplätze, die im Eigentum des Versicherten stehen und an einem anderen Ort als die versicherten Wohnräume bzw. das Gebäude, in dem sich diese befinden, liegen, können unter den Gebäudebegriff fallen, wenn dies ausdrücklich in der Police erwähnt wird und sie sich in derselben Gemeinde befinden.

GEBÄUDE/RENOVIERUNGSARBEITEN
Ist der Versicherte Mieter und/oder Nießbraucher, so gelten feste Dekorations– und Zierelemente, die an Böden, Decken und/oder Wänden befestigt sind, wie z.B. Bemalung, Tapeten, Stoffe, Teppich oder Parkett usw., sowie feste Einrichtungen für den privaten Gebrauch, die Bestandteil der Wohnräume sind und auf Kosten des versicherten Mieters mit der Zustimmung des Eigentümers der Wohnräume eingebracht wurden, bis zu der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme als in der Gebäudeversicherung mit inbegriffen.

HAUSRAT
Als Hausrat werden die Güter angesehen, die sich im Gebäude befinden und Eigentum des Versicherten sind. Dazu zählen auch, bis zu einer Höchstgrenze von 1.500 Euro pro Schadensfall, die Güter, die im Eigentum von dritten Personen stehen.
Zum Hausrat zählen folgende Elemente:
Mobiliar und Einrichtungsgegenstände, wobei als solche die Küchenmöbel sowie Möbel im Allgemeinen und die persönlichen Ausstattungsgegenstände der versicherten Wohnräume, die nicht als Wertgegenstände angegeben sind, angesehen werden, einschließlich folgender Gegenstände:

  • Elektrische Haushaltsgeräte, elektrische und elektronische Anlagen.
  • – Bild – und Tongeräte, Personalcomputer, Fotokameras.
  • Tragbare Radio – und/oder Fernsehantennen.
  • Glas, es sei denn, es ist in der Gebäudeversicherung inbegriffen.
  • Dekorationsgegenstände und – elemente, Lampen.
  • Kleidung, Geschirr, Besteck, Glasgeschirr, Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, Lebensmitteln sowie häuslicher Vorrat und Nahrungsmittel. Gegenstände, die der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dienen, sind bis zu maximal 20% der Versicherungssumme für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände versichert. Ausgeschlossen sind Software–Programme.

FOLGENDE SACHEN WERDEN NICHT ALS HAUSRAT ANGESEHEN:
a. Wertgegenstände, Schmuck, Juwelen und besondere Wertgegenstände, es sei denn, dies wird in den Sonderbedingungen festgelegt.
b. Bargeld, es sei denn, dies wird in den Sonderbedingungen festgelegt.
c. Lebende Tiere aller Art.
d. Kraftfahrzeuge, Anhänger und Boote sowie ihr Zubehör, es sei denn, dies wird in den Sonderbedingungen festgelegt.
e. Gegenstände und Waren, die Teil von zum Verkauf bestimmten Musterkollektionen oder Katalogen sind.

SACHSCHÄDEN AN BZW. VERLUST VON GEBÄUDE UND/ODER HAUSRAT
Innerhalb der in der Versicherungspolice festgelegten Grenzen und Bestimmungen werden unmittelbare Sachschäden an Gebäude und/oder Hausrat sowie Verluste von und/oder Verluste von Gebäude und/oder Hausrat aufgrund folgender Ursachen gedeckt:

A.1. Brand, Explosion und Blitzschlag

  1. Brand
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen, die als unvermeidbare Folge eines Brandes entstehen, versichert, sofern dieser zufällig, durch Einwirken von Fremden oder durch Fahrlässigkeit des Versicherten selbst oder der Personen, für die dieser haftet, hervorgerufen wird.
  2. Explosion
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen durch Explosion versichert, auch wenn danach kein Brand entsteht, unabhängig davon, ob die Explosion innerhalb der Wohnräume oder in der nahen Umgebung hervorgerufen wird. Inbegriffen ist auch die spontane Explosion von Heizungen, Warmwasserbereitern, festen Anlagen und Leitungen.
  3. Blitzschlag
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen durch die direkte Einwirkung eines Blitzschlages versichert, auch wenn danach kein Brand entsteht. Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistungen liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat

NICHT GEDECKT SIND:
a. Unfälle von Rauchern, Unfälle im Haushalt oder einzelner Fall von Gegenständen ins Feuer , es sei denn, durch die genannten Vorfälle wird ein Brand verursacht.
b. Schäden infolge von einfacher Hitzeeinwirkung, direktem oder indirektem Kontakt mit Heizungs–, Klima– oder Beleuchtungsgeräten, Kaminen oder Öfen, es sei denn, diese Schäden treten aus Anlass eines Brandes im engeren Sinne ein.
c. Explosionen von Geräten, Anlagen oder anderen als den bekannten und üblicherweise im Haushalt verwendeten Substanzen.
d. Schäden durch Überspannung oder Induktion aufgrund eines Blitzeinschlags.

A.2. Wasserschäden

  1. Undichte Leitungen und Überlaufen
    Es sind unmittelbare Sachschäden, die unvorgesehen und unbeabsichtigt durch undichte Leitungen, Durchsickern, Überlaufen, Leitungsbruch oder -platzen mit Wasser aus versicherten Apparaten und Einrichtungen hervorgerufen werden, versichert. Dies schließt den Bruch von Aquarien und anderen festen Zier- und/oder Dekorationseinrichtungen, die Wasser enthalten, ein.
  2. Ortung und Reparatur des Defekts
    Bei Versicherung des Wohngebäudes sind die Kosten für die Ortung des den gedeckten Schadensfall verursachenden Defekts sowie die Reparatur und/oder der Ersatz des kaputten Gegenstandes gedeckt, vorausgesetzt, es handelt sich um feste und eigene Leitungen der Wohnräume.Sind die Rohre oder Leitungen der Wohnräume allgemein verrostet oder beschädigt, so ist die Leistungspflicht des Versicherers auf die Entschädigung für die punktuelle Reparatur des Teilstückes der Leitung bzw. des Rohres, welches den Schaden an den Wohngebäuden verursacht hat, begrenzt. Spätere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, sind vollständig ausgeschlossen.
  3. Schäden durch aus anderen Wohnungen herrührendes Wasser
    Es sind unmittelbare Sachschäden infolge von Wasser versichert, das aus Wohnungen stammt, die neben oder über der betroffenen Wohnung liegen und im Eigentum von Dritten stehen. Schäden durch Einsickern sind ebenfalls inbegriffen.
    Vergessen oder Unterlassen
    Es sind unmittelbare Sachschäden versichert, die durch Wasser entstehen, wenn es unterlassen oder vergessen wird, Wasserhähne, Absperrventile und ähnliches zu schließen.
  4. Pannen der Feuerlöschinstallationen
    Es sind Sachschäden versichert, die durch unbeabsichtigtes Auslaufen, Undichtigkeiten, Lecks, Brüche, Herabfließen, Ausströmen oder Austritt von Wasser oder anderen Substanzen, die zum Feuerlöschen eingesetzt werden, hervorgerufen werden.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistungen liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden, die sich aufgrund des offenkundigen Unterlassens von Reparatur –, Erhaltungs – oder Wartungsmaßnahmen an den Wohnräumen oder Einrichtungen ereignen, das ganz oder teilweise dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten zuzurechnen ist, mit Ausnahme der Bestimmungen im Absatz 2 „Ortung und Reparatur des Schadens“.
b. Ortung und Reparatur des Schadens, wenn der Versicherte nicht die für die sachgemäße Wartung der Einrichtungen erforderlichen Reparaturen vorgenommen hat, obwohl er aufgrund eines vorhergehenden Schadensfalles über den allgemein verrosteten und kaputten Zustand der Rohre in Kenntnis ist.
c. Kosten für die Freimachung von Leitungen.
d. Kosten für die Reparatur oder Anpassung von Wasserhähnen, Absperrventilen, Sanitärelementen oder sanitären Einrichtungen und ihrem Zubehör, Heizungen, Heizungsgeräten, Akkumulatoren, Heizungskörpern, Klimaanlagen und elektrischen Haushaltsgeräten sowie der Ersatz von Stücken im Zusammenhang mit der Erhaltung der Einrichtungen.
e. Kosten für die Reparatur von Fassaden oder Dächern, auch wenn es zu Wasserschäden und undichten Stellen gekommen ist, die von der Police gedeckt sind
f. Die erforderlichen Kosten für die Korrektur von Bau– oder Planungsfehlern am Wohngebäude
g. Schäden, die durch das Feuerlöschsystem oder in den Feuerlöscheinrichtungen selbst entstanden sind, sowie Schäden, die sich infolge des Einsatzes des Systems zu Zwecken, zu denen es nicht entworfen wurde, ereignet haben, oder das Austreten von Flüssigkeiten oder anderen Substanzen.
h. Die Kosten für die Reparatur von Aquarien.
i. Die Kosten für die Reparatur und Schadensortung bei Klärgruben, Abwasserkanälen und Kanalisationsanlagen.
j. Schäden, Kosten für die Reparatur und Schadensortung aufgrund von Kondensationsfeuchtigkeit.
k. Schäden oder undichte Stellen infolge von meteorologischen Erscheinungen, es sei denn, diese sind auf Lecks in den Regenrinnen zurückzuführen.
l. Die Kosten für die Ortung und Reparatur von undichten Stellen und Störungen, die nicht zu Schäden führen, welche gemäß den Punkten 1, 3, 4 und 5 der vorliegenden Versicherungsdeckung von Wasserschäden dieser Police zu entschädigen sind.

A.3. Erweiterung der Deckung

  1. Naturgefahren
    Gedeckt sind Sachschäden, die als direkte Folge von Regen, Hagel, Schnee und Sturm entstehen, sofern die hervorgerufenen Schadensfälle laut der geltenden Gesetzgebung nicht als außergewöhnlich eingestuft werden und auf außergewöhnliche Art und Weise hervorgerufen wurden.Der außergewöhnliche Charakter dieser atmosphärischen Erscheinungen muss durch die von den zuständigen öffentlichen Behörden ausgestellten Berichte oder, in Ermangelung solcher Berichte, durch die Beibringung von Beweisen durch den Versicherten nachgewiesen werden. In diesem Sinne wird die Tatsache, dass andere Gebäude in der Nähe der versicherten Wohnräume mit soliden baulichen Eigenschaften von derselben atmosphärischen Erscheinung betroffen sind, als Beweis angesehen. Bei Meinungsverschiedenheiten wird in Übereinstimmung mit Art. 20 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen vorgegangen.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
  2. Überschwemmung
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Gegenständen versichert, die sich anlässlich oder infolge der direkten Einwirkung von Wasser ergeben, das sich aufgrund der folgenden Ursachen auf der Oberfläche fortbewegt:– Überlauf oder Umleitung des Laufes von Gewässern ohne natürlichen Abfluss, Stauseen, Flüssen, Kanälen, Bewässerungsgräben, Sümpfen oder anderen Oberflächengewässern, die von Menschen gebaut wurden.– Überlauf des Abflusssystems, von Sammlern und anderen analogen Leitungen.Ebenso versichert sind die Kosten für die Entfernung von Schlamm und Erde infolge von Überschwemmung aufgrund eines hierdurch abgedeckten Schadensfalls.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.NICHT GEDECKT DURCH DIE DECKUNGEN A.3.1. UND A.3.2. WERDEN:
    a. Schäden an den versicherten Gütern Regen, Schnee, Sand oder Staub, der durch Türen, Fenster oder andere vorhandene, nicht geschlossene oder mit fehlerhaftem Verschluss versehene Öffnungen eingedrungen ist.
    b. Schäden infolge von Bau– oder Reparaturarbeiten an den versicherten Wohnräumen.
    c. Schäden durch Flutwellen oder Hochwasser aus dem Meer, selbst wenn diese Phänomene durch Wind verursacht wurden.
    d. Schäden durch direkte Einwirkung von Flusswasser, selbst wenn dieser Fluss nicht ganzjährig fließt, bei Austreten aus seinem natürlichen Bett, durch Bewegung von Hochwasser und Meereswasser sowie Schäden durch Zerstörung von Wehren oder Deichen.
    e. Schäden in Form von undichten, rostenden oder feuchten Stellen, die nach und nach entstanden sind.
    f. Schäden aufgrund von Bau–, Erhaltungs – oder Wartungsfehlern am Wohngebäude und/oder seinen Einrichtungen.
    g. Kosten für Reparatur, Ersatz oder Klärung von Abflüssen oder ähnliche Leistungen, sowie Schäden an den Versorgungsleitungen oder Abwasserleitungen, Rohrsystemen oder Tanks.
    h. Schäden an Pflanzen, Räumen, weiteren Grünanlagen und im Allgemeinen jedem versicherten Gut unter freien Himmel, auch wenn diese durch flexible Materialien, Planen, Folien geschützt sind oder sich im Inneren offener Baustrukturen befinden.
    i. Schäden an Solarpaneelen oder -anlagen und Werbeschildern jeder Art.
  3. Vandalismus und böswillige Handlungen
    Es sind unmittelbare Sachschäden versichert, die infolge von Vandalismus oder böswilligen Handlungen an den versicherten Gegenständen entstehen. Voraussetzung ist, dass diese: – Einzeln oder gemeinschaftlich durch andere Personen als den Versicherungsnehmer, den Versicherten oder deren Angestellte oder Personen, die mit ihnen zusammen wohnen, begangen wurden.– Hervorgehen aus tumultartigen Handlungen während Versammlungen und Demonstrationen, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden, oder während rechtsmäßigen Streiks, es sei denn, diese Handlungen werden als Volksaufstand oder Volksaufruhr eingestuft.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
    NICHT GEDECKT SIND:
    a. Handlungen, die den Charakter eines Volksaufstandes bzw. von öffentlicher Aufruhr, Unruhen, Sabotage oder Terrorismus haben.
    b. Kosten und Schäden, die in Folge von Wandbemalungen, Kritzeleien, Aufkleben von Plakaten oder ähnlichen Handlungen entstehen.
    c. Verluste durch Diebstahl oder Raub der versicherten Gegenstände.
    d. Schäden, die von legalen oder illegalen Mietern oder Besetzern der Wohnräume verursacht wurden.
    e. Glasbruch.
    f. Schäden an Gegenständen, die sich auf Terrassen, Veranden, Grünflächen, Parkplätzen oder allgemein im Freien bzw. außerhalb der Wohnräume befinden.
  4. Rauch und Ruß
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen durch die unbeabsichtigte direkte Einwirkung von Rauch und Ruß versichert, unabhängig davon, ob die Ursache innerhalb der Wohnräume oder in der nahen Umgebung liegt.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
    NICHT GEDECKT SIND:
    Schäden, die durch die kontinuierliche Einwirkung von Rauch oder Ruß hervorgerufen werden oder die nicht auf einer zufälligen oder außergewöhnlichen Ursache beruhen.
  5. Einschlag, Aufprall, Absturz von Luftfahrzeugen und Auswirkungen von Schallwellen:
    Es werden Schäden aufgrund folgender Ursachen versichert:
    – Zusammenstoß oder Aufprall von Landfahrzeugen und/oder Tieren oder den von diesen Fahrzeugen oder Tieren beförderten Waren auf die versicherten Gegenstände.
    –Absturz von Luftfahrzeugen, Raumschiffen oder Satelliten bzw. sich von diesen ablösenden Gegenständen oder Bestandteilen, Bäumen, Masten und Radio- Fernsehantennen.
    – Schallwellen, die durch Luftfahrzeuge, Raumschiffe und/oder Satelliten hervorgerufen werden, die die Schallmauer durchbrechen.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
    NICHT GEDECKT SIND:
    Schäden, die durch Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge oder durch Tiere hervorgerufen werden, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Versicherungsnehmers, des Versicherten, deren Angestellten oder der Personen, die mit ihm zusammenwohnen, stehen oder von ihnen gelenkt werden.

A.4. Bruch von Glas, Spiegeln, Marmor, Granit, Sanitärkeramik / Sanitären
Einrichtungen
Es sind Schäden durch unbeabsichtigten Bruch sowie die Kosten für den Transport und den Einbau in den folgenden Fällen gedeckt:

  1. Bei Versicherung des Wohngebäudes
    Alle Arten von Fensterscheiben, Spiegeln oder Glas, die fest mit dem Wohngebäude verbunden sind.
    Sanitärkeramik und sanitäre Einrichtungen, die sich im Wohngebäude befinden.
    – Feste Arbeitsflächen aus Marmor, Granit oder sonstigem Naturstein oder künstlichem Stein in Küchen und Badezimmern.
  2. Bei Versicherung des Hausrates
    Alle Arten von Fensterscheiben, Spiegeln oder Glas, die fester Bestandteil des Hausrates oder eines seiner Elemente sind.
    Marmor, Granit oder sonstiger Naturstein oder künstlicher Stein, der Bestandteil von Möbeln oder Tischen ist.
    Falls der Versicherte Mieter der Wohnung ist, die Glasscheiben von eigenen Türen und Fenstern.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden, die anlässlich eines Umzuges oder Maler-, Dekorations-, Erhaltungs- oder Renovierungsarbeiten in der versicherten Wohnung hervorgerufen werden. Diese Schäden werden nur dann gedeckt, wenn die Arbeiten von einem Dritten ausgeführt werden. In diesem Fall muss diese Tatsache durch die Vorlage der entsprechenden Rechnung, aus der die Angaben der ausführenden Person ersichtlich sind, bewiesen werden.
b. Schäden infolge von Mängeln bei der Aufstellung der versicherten Gegenstände und ihrer jeweiligen Halterungen.
c. Kratzer, abgebröckelte Stellen, Abschabungen und sonstige Mängel der Oberfläche bzw. ästhetische Mängel.
d. Bruch von Lampen, Glühbirnen, Glasgeschirr, Bildern, Handgegenständen, Gegenständen aus Glas und Dekorationsgegenständen, Brillen, Monokeln, Ferngläsern, tragbaren Apparaten, elektronischen Haushaltsgegenständen, Glaskeramikkochfeldern, Bild- und Tongeräten, Personalcomputern, Sonnenkollektoren, Glas oder Marmor mit künstlerischem Wert sowie Glas, das kein fester Bestandteil der Möbel oder des Gebäudes ist.
e. Glas, das Bestandteil von Wintergärten oder ähnlichen Elementen ist.
f. Marmor, Granit oder sonstiger Naturstein oder künstlicher Stein auf dem Boden, an den Wänden oder Decken im Inneren oder außerhalb der Wohnräume.
g. Schäden in Form von Rissen und Spalten infolge der Abnutzung, dem Alter oder des Gebrauchs.

A.5. Diebstahl und Überfall
Es sind die Sachschäden versichert, die der Versicherte infolge des Verschwindens, der Zerstörung oder der Beschädigung der versicherten Güter erleidet, sowie die Schäden oder Mängel, welche im Fall von Raub, versuchtem Raub oder Überfall in den Wohnräumen am Wohngebäude verursacht werden.
Hierfür gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

  1. Schäden am Wohngebäude
    Es sind bis zu 100% der Versicherungssumme für das Wohngebäude versichert.Wird das Gebäude nicht versichert, werden Schäden am Gebäude bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10% der Versicherungssumme für Hausrat mit einer Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Schadensfall gedeckt.
  2. Hausrat
    Es sind bis zu 100% der Versicherungssumme für Hausrat versichert.
  3. Schlüssel und Schlösser
    Bei Versicherung des Hausrates ist der Ersatz der Schlüssel und Schlösser von Außentüren, Geldschränken und Alarmanlagen der versicherten Wohnräume infolge von Raub, Diebstahl, Überfall oder Verlust in den Wohnräumen und außerhalb durch Schlüssel und Schlösser mit ähnlichen Eigenschaften gedeckt.
    Versicherungssumme: Pro Schadensfall und Jahr 600 Euro auf Erstrisikobasis.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden, die durch den Versicherten, einen Familienangehörigen, seine Angestellten und/oder die Personen, die in der versicherten Wohnung wohnen, verursacht werden.
b. Schäden infolge von Diebstahl und/oder versuchtem Diebstahl im Fall der Nichtbewohnung, die länger als der im Versicherungsschein angegebene Zeitraum andauert.
c. Diebstähle oder Überfälle, die begangen werden, während die Güter oder die versicherten Wohnräume nicht durch die Sicherheitsmaßnahmen gesichert sind, die in der Police angegeben sind, bzw. während sich diese Sicherheitsmaßnahmen nicht in Betrieb befinden.
d. Einfacher Verlust, Abhandenkommen, Verschwinden oder Diebstahl, mit Ausnahme der Deckung für Schlüssel und Schlösser.
e. Raub oder Überfälle, die sich ereignen, während sich die Sachen in einer anderen als in der Versicherungspolice angegebenen Risikosituation befinden.
f. Güter und Gegenstände, die sich in Gärten, im Freien oder im Inneren von offenen Bauten wie Veranden, Dachterrassen oder Innenhöfen befinden, mit Ausnahme von individuellen Fernseh- und Radioantennen.
g. Raub und Überfall bei Wertgegenständen, Geld und Schmuck.
h. Diebstahl, mit Ausnahme von Schlüsseln und Schlössern.
i. Überfall außer Haus.

A.6. Verschiedene Kosten
Es werden die ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten und/oder Schäden versichert, die der Versicherte infolge eines durch die Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles notwendigerweise auf sich nehmen musste, für die folgenden Leistungen und bis zu den im Folgenden angegebenen Höchstgrenzen:

  1. Feuerwehreinsatz
    Es sind die Gemeindegebühren für den Einsatz der Feuerwehr aufgrund eines Schadensfalls, der von dieser Versicherungspolice gedeckt wird, versichert.
  2. Rettung, Löschung, Abriss- und Aufräumarbeiten
    Es sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständige Behörde oder den Versicherten, um einen Brand zu unterbinden, zu löschen oder die Ausbreitung zu verhindern, gedeckt. Dies schließt den Transport der versicherten Gegenstände, um sie vor dem Brand zu schützen, sowie die eventuellen Schäden, welche die Gegenstände während den Rettungsarbeiten erleiden, ein. Außerdem sind die erforderlichen Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten aufgrund eines Schadensfalls, der von dieser Versicherungspolice gedeckt wird, versichert. Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistungen 1 und 2 liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
  3. Wiederbeschaffung von Dokumenten
    Es werden die Kosten für die Wiederbeschaffung von eigenen Dokumenten, die sich auf das Eigentum an den versicherten Wohnräumen und ihrer Bewohnbarkeit beziehen und öffentliche Urkunden darstellen, versichert. Ausgeschlossen sind Dokumente, die im Zusammenhang mit beruflichen und kommerziellen Tätigkeiten stehen.Diese Kosten müssen durch die Ausstellung der entsprechenden Zweitausfertigungen ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 10% der Versicherungssumme für Hausrat.
  4. Unbewohnbarkeit der Wohnung
    Bei Versicherung des Wohngebäudes:
    Gedeckt werden die Kosten für die erzwungene Räumung der Wohnung infolge eines von der Police gedeckten Schadenfalls zum Zwecke der Anmietung einer Wohnung mit ähnlichen Eigenschaften für den Zeitraum der Reparatur der versicherten Wohnung mit einer Höchstgrenze von 12 Monaten.
    Bei Versicherung des Hausrates:
    Gedeckt sind die Kosten für die Miete von Mobiliar mit ähnlichen Eigenschaften wie das versicherte Mobiliar für den Zeitraum, der für die Reparatur der durch den Schadensfall entstandenen Schäden erforderlich ist, mit einer Höchstgrenze von 12 Monaten.Dabei sind die Kosten für den Umzug des gesamten versicherten Hausrates in die neue gemietete Wohnung inbegriffen, wobei der gesamte Hausrat am neuen Standort zu denselben Bedingungen versichert ist.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.

NICHT GEDECKT SIND:
Die Unbewohnbarkeit, die weniger als 48 Stunden andauert.

Verlust von Mieteinnahmen
Sollte der Versicherte als Vermieter handeln, zahlt der Versicherer 100 % der Mieteinnahmen, die der Versicherte während der Dauer der in der versicherten Wohnung durchgeführten Reparaturarbeiten nach einem durch die Versicherungspolice gedeckten Schadensfall nicht vom Mieter erhält.
Die Entschädigungsgrenze beträgt 100 % der Versicherungssumme für Gebäude mit einer Höchstgrenze von 12 Monatsmieten.

Vorübergehender Umzug des Hausrats
Im Rahmen der in der Police vorgesehenen Höchstgrenzen und Bedingungen sind Sachschäden an und der Verlust von dem Versicherten gehörender Kleidung, persönlichen Gegenständen und beweglichen Gütern gedeckt, sofern sie sich während einer Reise, die nicht länger als drei Monate dauert, nicht in der im Versicherungsschein der Police genannten Wohnung befinden und der Schaden auf Brand, Explosion, Blitzschlag, Wasserschäden, Diebstahl oder Überfall zurückzuführen ist und gedeckt wäre, wenn er sich in den versicherten Wohnräumen ereignet hätte.
Für die Gültigkeit dieser Deckung ist es erforderlich, dass sich die Gegenstände zum Schadenszeitpunkt vorübergehend in einem Privathaus, zeitweilig gemieteten Raum oder in einem Hotel- oder Pensionszimmer befinden, in dem der Versicherte übernachtet. Diese Räume müssen dieselben Eigenschaften und Sicherheitsbedingungen wie die versicherte Wohnung aufweisen.
Diese Deckung wird während des vorübergehenden Transport des Hausrats an den Urlaubsort mit normalen Fortbewegungsmitteln (mit Ausnahme von Motorrädern) auf Schäden infolge von Brand, Explosion, Blitzschlag, Wasser, Diebstahl oder Überfall sowie auf Unfälle des Transportmittels erweitert.
Diese Deckung kommt in Spanien, der restlichen Europäischen Union und der Schweiz zur Anwendung und setzt voraus, dass der Versicherte seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat.
Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 15% der Versicherungssumme für Hausrat mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Schadensfall.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Einfacher Verlust oder Abhandenkommen.
b. Güter, die verkauft oder ausgestellt werden oder sich in Möbelspeichern befinden.
c. Diebstahl.
d. Da die vorliegende Deckung eine Erweiterung der Versicherung auf andere als die im Versicherungsschein der Police angegebenen Orte darstellt, kommen alle anderen Begrenzungen oder Ausschlusstatbestände, die in den Deckungen der Police festgelegt sind, ebenfalls zur Anwendung.
e. Schmuck, Gegenstände mit besonderem Wert und Bargeld im Inneren des vom Versicherten benutzten Transportmittels.
f. Schadensfälle in Zweitwohnungen.

A.7. Schäden mit elektrischer Ursache
Es werden bei Versicherung des Wohngebäudes die Kosten für die Reparatur der Schäden und/oder den Ersatz der elektrischen Einrichtung sowie bei Versicherung des Hausrats die Kosten für die elektrischen Haushaltsgeräte oder elektrischen oder elektronischen Apparate und ihr Zubehör versichert. Voraussetzung ist, dass der Schadensfall auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
Überspannung oder Induktion infolge eines Blitzschlages.
Überlaststrom, Kurzschluss oder Verbrennen aufgrund einer dem Betrieb innewohnenden Ursache, auch wenn diese Vorfälle keinen Brand hervorrufen.
Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 1.500 Euro auf erstes Risiko.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden an Wohnräumen mit elektrischen Einrichtungen, die provisorischer Art sind oder nicht die gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
b. Schäden infolge der allmählichen Abnutzung oder Verschlechterung der elektrischen Apparate oder Einrichtungen aufgrund der normalen Nutzung oder Funktionsweise, Verschleiß, Verrosten, Oxidation, Kavitation, Rost oder Wasserstein.
c. Schäden in Form von einfachen ästhetischen Schäden, die keinen Einfluss auf die Funktionsweise des Apparats haben.
d. Schäden an Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Lampen, Elektroröhren und Kathodenstrahlröhren sowie Beleuchtungsapparaten und anderen Apparaten, die älter als 30 Jahre sind.
e. Schäden, die von der Gewährleistung des Herstellers oder des Lieferanten gedeckt sind, einfache notwendige Arbeiten, Wartungsarbeiten und Betriebsausfälle.
f. Schäden an über– oder unterirdischen Außenanlagen, mit Ausnahme von Radio– und/oder Fernsehantennen.
g. Elektrische Einrichtungen sowie elektrische und/oder elektronische Apparate mit einem Neuwert unter 60 Euro, es sei denn, bei demselben Schadensfall wurden anderen Geräte der versicherten Wohnung mit einem höheren Wert beschädigt.

Die Höchstgrenze für die Entschädigung vonseiten des Versicherers für Schadensfälle im Zusammenhang mit den Deckungen der Abschnitte A.1. bis A.7. ist im Abschnitt der jeweiligen Versicherungsleistung angegeben. Die Entschädigungsgrenzen dürfen insgesamt höchstens 100 % der Versicherungssummen für Gebäude und/oder Hausrat betragen, auch wenn sich ein und derselbe Schadensfall auf mehrere Versicherungsleistungen bezieht.

A.8. Haftpflichtversicherung
Im Sinne der vorliegenden Deckung gelten folgende Definitionen:
Haustiere:
Hunde einer nicht gefährlichen Rasse, Katzen, Vögel und Aquarienfische, die im Eigentum des Versicherten stehen, unter Ausschluss giftiger Spezies sowie Spezies, die gesetzlich geschützt oder deren Verkauf verboten ist, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Sie haben den Zweck, Gesellschaft zu leisten, und sind nicht für kommerzielle Tätigkeiten bestimmt.
– Sie erfüllen die gültigen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Impfungen und/oder Sicherheitsvorschriften.
Hunde gefährlicher Rassen:
Hunde und Kreuzungen folgender Rassen: American Staffordshire Terrier, Boxer, Amerikanische Bulldogge, Bullmastiff, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Tibet Dogge, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Kaukasischer Schäferhund, Presa canario, Mallorquinische Bulldogge (Ca de Bou), American Pit-Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und japanischer Kampfhund sowie jede andere Rasse, die zum Schadenszeitpunkt gesetzlich als gefährlich eingestuft wird.
Dritte:
Jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme von:
Versicherungsnehmer oder dem Versicherten.
Familienmitglieder des Versicherungsnehmers oder des Versicherten, unter denen verstanden wird: der Ehegatte (oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft), die Vorfahren oder Stiefvorfahren, leibliche und Adoptivnachfahren bis zum dritten Grad, sofern diese gewöhnlich mit dem Versicherten oder dem Versicherungsnehmer zusammen leben oder ein Unterhaltsverhältnis besteht.
Personen, die gewöhnlich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers und des Versicherten leben, ohne Einfluss einer finanziellen Leistung.
Teilhaber, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Personen, die tatsächlich oder von Rechts wegen vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherten abhängig sind, während sie im Bereich dieser Abhängigkeit tätig werden.
Schadensfall:
Jeder schädigende Vorfall, der von der Versicherungspolice gedeckt ist und aufgrund von Sachschäden, Körperschäden und unmittelbaren Schäden, welche während des Versicherungszeitraumes unbeabsichtigt an Dritten verursacht wurden, zu einer zivilrechtlichen Haftpflicht des Versicherten gemäß Artikel 1902 ff. des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches führen kann. Die Gesamtheit der Schäden, die von derselben Ursache herrühren, wird als ein einziger Schadensfall betrachtet, unabhängig von der Anzahl der gestellten Forderungen. Versicherungszeitraum:
Der Versicherungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die Versicherungspolice in Kraft tritt, und dem Datum, an dem sie zum ersten Mal abläuft, bzw. zwischen zwei Ablaufterminen oder zwischen dem letzten Ablauftermin und der Kündigung der Versicherungspolice.
Höchstbetrag pro Schadensfall:
Die Summe, die der Versicherer sich als Höchstsumme für alle Schadensersatzforderungen und einem Schadensfall zuzuordnenden Kosten zu zahlen verpflichtet, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten.
Höchstbetrag pro Opfer:
Die Summe, die der Versicherer dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern für alle entstandenen Schäden und Verluste maximal zahlen muss.Sollte es bei einem Schadensfall mehrere Geschädigte geben, so gilt für jedes der Opfer die in der Police festgelegte Höchstgrenze, die zu diesem Zweck als Höchstbetrag pro Schadensfall in der Police festgelegt wurde.
Höchstbetrag pro Versicherungszeitraum:
Die Summe, die der Versicherer für alle Entschädigungsleistungen und Kosten während eines Versicherungszeitraumes maximal zahlen muss, unabhängig davon, ob die geltend gemachten Schäden auf einen oder mehrere Schadensfälle zurückzuführen sind. Die Versicherungssumme verringert sich in dem Maße wie sie während des Versicherungszeitraumes für eine oder mehrere Schadensfälle aufgebraucht wird.
Personenschaden:
Körperverletzung oder Tod, hervorgerufen an natürlichen Personen.
Sachschaden:
Zerstörung oder Wertverlust von Sachen bzw. Tieren.
Vermögensschaden:
Der wirtschaftliche Verlust als direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens, der durch die Police gedeckt ist, und der durch den Geschädigten dieses wirtschaftlichen Verlustes erlitten wird.

Leistungen des Versicherers
In Übereinstimmung mit den Deckungsbedingungen dieser Versicherungspolice und dem im Versicherungsschein festgelegten Höchstbetrag für die Versicherungssumme übernimmt der Versicherer folgende Leistungen:
Zahlung der Entschädigungen, die sich aus der Haftpflicht des Versicherten ergeben, an die Geschädigten oder ihre Rechtsnachfolger.
Zahlung der gerichtlichen Sicherheitsleistungen, die vom Versicherten verlangt werden, um seine Haftung sicherzustellen.
Zahlung von Gerichtsgebühren und -kosten.
Zahlung der Honorare der Fachleute, die die Verteidigung des Versicherten gegenüber den Forderungen des Geschädigten übernehmen.
Außergerichtliche Ausgaben, die sich aus dem Schadensfall ergeben und die der Versicherte tätigt, sofern diese Ausgaben mit der Zustimmung des Versicherers gemacht werden.
Sollten die Haftpflichtforderungen die Versicherungssumme aus der Versicherungspolice überschreiten, ist der Versicherer nur zur Zahlung des Anteils der Gerichtsgebühren und -kosten verpflichtet, der dem Verhältnis des geforderten Gesamtbetrags zur Versicherungssumme entspricht. Dies gilt auch dann, wenn sich aus einem Schadensfall mehrere Gerichtsverfahren ergeben.

Territorialer Anwendungsbereich der Deckungen und Gerichtsstand
Die Deckung erstreckt sich und ist begrenzt auf Haftpflichtfälle, über die die spanischen Gerichte befinden können bzw. die von ihnen anerkannt werden und die sich aus auf der ganzen Welt mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko ereigneten Schadensfällen herleiten.Unabhängig von dem Ort, an dem sich der Schadensfall ereignet hat, wird die Entschädigung gemäß der Gesetzgebung des entsprechenden Landes geleistet, indem der Betrag bei einer spanischen Bank oder Sparkasse in Euro hinterlegt wird. Für die Umrechnung wird die Währungsumrechnungstabelle am Tag der Hinterlegung zum Ankaufskurs verwendet.Liegt der Hauptwohnsitz des Versicherten im Ausland, so beschränkt sich die Deckung auf die Forderungen, die in Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzgebung gestellt werden und die sich aus in Spanien eingetretenen Schäden ergeben.

Deckungszeitraum
Die Versicherung erstreckt sich auf die zivilrechtliche Haftung aus Schäden, die während der Gültigkeit der Police auftreten und während der Gültigkeit der Police oder in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung oder Kündigung der Police gemeldet werden.

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt 150.000 Euro pro Schadensfall. Im Versicherungsschein können andere Versicherungssummen vereinbart werden.

A.8.1. Bei Versicherung des Wohngebäudes:
Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherten in Übereinstimmung mit den in der Police vereinbarten Begrenzungen und Bedingungen zur Zahlung der Entschädigungen, für die dieser gemäß der gültigen Gesetzgebung zivilrechtlich haftbar ist infolge von Personen– oder Sachschäden, die er in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Miteigentümer der in der Police beschriebenen Wohnräume unbeabsichtigt Dritten zugefügt hat und die sich aus dem Eigentum oder Miteigentum ergeben.
Ebenfalls inbegriffen ist die Haftpflicht aufgrund von Wasserschäden wegen undichter Leitungen, Bruch, Platzen, Überlaufen oder Verstopfen der Leitungen, Einrichtungen oder festen Behältnissen der versicherten Wohnung.
Mitinbegriffen ist auch die Haftpflicht der Versicherten infolge von Renovierungs-, Reparatur-, Erweiterungs- oder Wartungsarbeiten an den versicherten Wohnräumen, sofern diese Arbeiten als kleinere Arbeiten angesehen werden und die Kosten hierfür 30.000 Euro nicht übersteigen.

NICHT GEDECKT SIND:
Forderungen im Zusammenhang mit:
a. Vertragliche Haftpflicht sowie Schäden, die sich aus der Ausübung einer kommerziellen, industriellen oder beruflichen Tätigkeit in den versicherten Wohnräumen ergeben.
b. Haftpflicht, die direkt den Mietern oder Angestellten des Gebäudes zuzuschreiben ist.
c. Schäden, die durch Gebäude hervorgerufen werden, für die eine vollständige oder teilweise unmittelbare Baufälligkeitserklärung existiert.
d. Schäden am Gebäude, das Gegenstand der Versicherung ist, und seinen Einrichtungen.
e. Schäden durch Fahrstühle oder Lastenaufzüge, wenn die gültigen Normen bezüglich ihrer Erhaltung und Wartung nicht beachtet wurden, sowie die Haftpflicht, welche die mit der Erhaltung und Wartung beauftragten Unternehmen trifft.
f. Die Haftpflicht der Unternehmen, die mit dem Füllen und der Wartung der Dieselöl–, Heizöl– oder Propangas–Tanks und ähnlichen Tanks beauftragt sind.
g. Das Eigentum an einem anderen, nicht in der Police beschriebenen Gebäude.

A.8.2. Bei Versicherung des Hausrates:
Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherten und den Personen, für die dieser gesetzlich haftet, zur Zahlung der Entschädigungen, für die dieser gemäß der gültigen Gesetzgebung zivilrechtlich haftbar ist infolge von Personen– oder Sachschäden, die er in den im Folgenden beschriebenen Eigenschaften durch Vorfälle in seinem Privatleben unbeabsichtigt Dritten zugefügt hat:
Nichtberufliche Tätigkeit: Handlungen oder Unterlassungen außerhalb des Berufslebens.
Familienvorstand: Handlungen oder Unterlassungen von einer Person, für die der Versicherte in seinem Privatleben zivilrechtlich haftbar ist, sowie Handlungen oder Unterlassungen der Familienmitglieder, die mit dem Versicherten zusammenleben.
Hausangestellte: Handlungen oder Unterlassungen der für den Versicherten arbeitenden Hausangestellten bei der Ausübung ihrer Arbeit.
Nutzer und/oder Mieter der Wohnräume, in denen sich die versicherten Gegenstände befinden, wobei die Forderungen, die sich aus der Erhaltung der Wohnräume ergeben, nicht gedeckt sind.
Sportler: Ausübung aller Sportarten als Amateur, mit Ausnahme von Luftfahrtsportarten, Bogenschiessen und Jagd. Schäden infolge der Ausübung von Sportarten als Profi sind nicht gedeckt.
Eigentümer von Haustieren in Übereinstimmung mit der im Rahmen dieser Versicherungsleistung festgelegten Definition, mit Ausnahme von Hunden gefährlicher Rassen, die durch eine wahlweise abzuschließende Versicherung gedeckt werden können, wenn sie ausdrücklich miteinbezogen werden und die entsprechende Versicherungsprämie gezahlt wird.
Eigentümer von Freizeitbooten ohne Motor. Als Freizeitboote ohne Motor werden schwimmende, zur Freizeit-Schifffahrt bestimmte Objekte angesehen, sofern sie keinen Motor und eine Schiffslänge von unter 6 Metern haben und der gesetzmäßig vorgeschriebene Lotsentitel vorliegt.
Eigentümer oder Benutzer von Fahrrädern. In der Eigenschaft als Amateur.
Eigentümer von individuellen Radio- und/oder Fernsehantennen, die in dem Wohngebäude, in denen sich die versicherten Gegenstände befinden, installiert sind, wobei die Forderungen infolge Wartung und Schäden an den Wohnräumen selbst nicht gedeckt sind.
Haftpflicht des Mieters gegenüber dem Eigentümer der Wohnräume aufgrund von Schäden an den Wohnräumen infolge eines dem Mieter zuzuschreibenden Brand– oder Explosionsfalles.
Haftpflicht bei Fischfang. Im Rahmen der Bestimmungen und Bedingungen der Versicherungspolice übernimmt der Versicherer die finanziellen Folgen der zivilrechtlichen Haftpflicht, die sich für den Versicherten gemäß der gültigen Gesetzgebung aufgrund von Personen-, Sach- und Folgeschäden, die er unbeabsichtigt Dritten während der Sportfischerei mit Angel zufügt, ergeben kann.
NICHT GEDECKT SIND:
Sowohl bei Versicherung des Hausrates als auch bei Versicherung des Gebäudes Forderungen aufgrund folgender Ursachen:
a. Schäden, die sich infolge der Ausübung einer kommerziellen, industriellen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherten oder der versicherten Personen ergeben.
b. Schäden infolge der Teilnahme des Versicherten oder der versicherten Personen an Wettbewerben, Wettrennen, Wetten oder Wettkämpfen aller Art bzw. den Vorbereitungen oder dem Training hierfür, es sei denn, die Teilnahme erfolgt in der Eigenschaft als Amateur.
c. Die Nutzung oder das Mitführen von Waffen jeglicher Art und Klasse.
d. Schäden, die der Versicherte im betrunkenen Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verursacht hat. Es wird als Trunkenheit angesehen, wenn der Versicherte die in der zum jeweiligen Zeitpunkt auf den Fahrzeugverkehr anwendbaren Gesetzgebung festgelegten Grenzwerte im Blut oder in der ausgeatmeten Luft überschreitet.
e. Besitz oder Nutzung von Pferden oder anderen Reittieren.
f. Vorfälle, die sich im Ausland ereignen, wenn der Hauptwohnsitz des Versicherten außerhalb Spaniens liegt.
g. Schäden an Sachen oder Tieren, die sich aus irgendeinem Grund (Verwahrung, Nutzung, Reparatur, Bearbeitung, Änderung, Transport o. ä.) unter der Sachherrschaft, Verwahrung oder Kontrolle des Versicherten oder der Personen, für die dieser haftet, befinden.
h. Eigentum, Besitz oder Nutzung des Versicherten von einem Boot mit einer Schiffslänge von mehr als 6 Metern.
i. Eigentum, Besitz oder Nutzung durch den Versicherten von Kraftfahrzeugen und Elementen, die angehängt oder eingefügt sind, infolge des Verkehrs gemäß der gültigen Gesetzgebung über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.
j. Schäden infolge von Risiken, die durch eine Pflichtversicherung gedeckt werden müssen, auch wenn sich aus dem Vorfall ein finanzieller Haftpflichttatbestand ergibt, der die durch die erwähnte Versicherung festgesetzte Höchstgrenze überschreitet.
k. Vertragliche Verpflichtungen des Versicherten, die die gesetzliche Haftpflicht überschreiten.
l. Finanzielle Verluste, die nicht unmittelbare Folge von durch die Police gedeckten Personen- oder Sachschäden sind.
m. Kosten, die vom Versicherten für die Verhütung von Schadensfällen oder für die Reparatur von Sachen und Einrichtungen, die infolge der freiwilligen Verletzung oder Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften zu Schäden führen, eingegangen werden.
n. Persönliche Geldbußen und/oder Strafen jeglicher Art, die dem Versicherten oder den Personen, für die dieser haftet, auferlegt werden, sowie die Folgen der Nichtleistung.
o. Schäden an Dokumenten, die einen Geldwert darstellen. Die Entschädigung beschränkt sich auf die Wiederbeschaffungskosten dieser Dokumente und umfasst nicht auf den von ihnen repräsentierten Wert.
p. Bösgläubige Handlungen, Zweikämpfe und Streitigkeiten.
q. Schäden infolge der Nichtbeachtung oder Verletzung von gesetzlichen Vorschriften.
r. Übertragung von ansteckenden Krankheiten auf Menschen.
s. Die Deckung aus Absatz A.8.2., wenn die versicherten Wohnräume vom Versicherten vermietet werden, er ihre Benutzung genehmigt oder wenn der Versicherte eine juristische Person ist.

A.8.3. Arbeitgeberhaftpflicht
Im Sinne dieser Versicherungsleistung gelten als Dritte alle Hausangestellten oder sonstigen Personen, die im Dienste des Versicherten stehen, sofern sich der Unfall während der normalen Ausführung der hauswirtschaftlichen Arbeiten, mit denen sie beauftragt sind, ereignet.
Umfang der Deckung
Unter Ausschluss aller gegenteiligen Bestimmungen übernimmt der Versicherer die Haftpflicht, welche den Versicherten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen infolge der Personenschäden, welche die Arbeitnehmer eventuell anlässlich der Ausübung ihrer Arbeit erleiden, treffen kann.
Versicherungssumme
Die Höchstgrenze für die Entschädigung pro Schadensfall wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

NICHT GEDECKT SIND:
Forderungen im Zusammenhang mit:
a. Ereignisse, die nicht als Arbeitsunfälle eingestuft werden oder die von der Deckung der Arbeitsunfallversicherung ausgeschlossen sind.
b. Arbeiter, die in der obligatorischen Arbeitsunfallversicherung nicht angemeldet sind.
c. Nichterfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen arbeitsrechtlichen bzw. sozialrechtlichen Pflichten, die in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen.
d. Entschädigungen für Unfälle im Zusammenhang mit Gebrauch und Verkehr von Fahrzeugen, Flugzeugen oder Schiffen.
e. Unfälle, welche die Arbeiter auf dem Weg von ihrer Arbeitsstätte zu ihrem Wohnsitz bzw. bei Wegen aufgrund der Arbeit erleiden.
f. Entschädigungen und medizinische Kosten für Berufskrankheiten oder andere Krankheiten, die der Arbeiter bei der Durchführung seiner Arbeiten erleidet, wie Herzinfarkte, Thrombose, Gehirnblutung und Krankheiten ähnlicher Ursache.
g. Dem Versicherten auferlegte Buß- und Strafgelder sowie die Strafzuschläge gemäß der gültigen Gesetzgebung.
h. Sachschäden, die durch Güter im Eigentum der Angestellten des Versicherten verursacht wurden.
i. Haftung aufgrund eines Verhaltens, das von der Arbeitssicherheit als sehr schwerer Verstoß eingestuft wird, wie vorsätzliche und wiederholte Verstöße gegen Sicherheits- und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz.
j. Haftpflicht, die auf Lieferanten und Subunternehmer zurückzuführen ist, die nicht als Versicherte im Sinne dieser Police angesehen werden.

A.8.4. Rechtsschutz des Versicherten im Rahmen der Haftpflichtversicherung
Der Versicherer übernimmt in allen Gerichtsverfahren, die sich aus einem von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfall ergeben, auf seine Kosten die Leitung der Rechtsverteidigung gegenüber den Forderungen des Geschädigten. Er bestimmt die Rechtsanwälte und Prozessvertreter, die den Versicherten bei den gerichtlichen Handlungen im Rahmen von durch diese Versicherungspolice gedeckten Haftpflichtforderungen verteidigen und vertreten. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen unbegründet sind.
Ebenfalls gedeckt ist die Verteidigung und Vertretung des Versicherten in Strafsachen.
Der Versicherte ist verpflichtet, bei der Verteidigung, soweit erforderlich, Mitarbeit zu leisten, Vollmachten auszustellen und persönlich anwesend zu sein.
Unabhängig davon, wie das Urteil oder Ergebnis des Gerichtsverfahrens ausfällt, behält sich der Versicherer die Entscheidung vor, ob er die statthaften Rechtsbehelfe gegen dieses Urteil oder Ergebnis einlegen möchte oder ob er sich mit ihm zufrieden stellt.
Falls der Versicherer die Stellung von Forderungen oder die Einlegung eines Rechtsbehelfs als undurchführbar ansieht, muss er dies dem Versicherten mitteilen. Dem Versicherten steht es nun frei, den Rechtsbehelf auf seine eigene Rechnung einzulegen. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, die Gerichtskosten und die Kosten für den Rechtsanwalt und Prozessvertreter zurückzuerstatten, falls der Rechtsbehelf Erfolg haben sollte.
Sollte es zu einem Konflikt zwischen dem Versicherten und dem Versicherer kommen, der darauf beruht, dass der Versicherer in Bezug auf den Schadensfall der Verteidigung des Versicherten entgegenstehende Interessen verteidigen muss, so muss der Versicherer dies dem Versicherten mitteilen. Dies gilt unbeschadet der Pflicht, die Handlungen
auszuführen, die aufgrund ihres Eilcharakters für die Verteidigung notwendig sind. In diesem Fall kann der Versicherte zwischen der Beibehaltung der Rechtsverteidigung durch den Versicherer und der Beauftragung einer anderen Person mit seiner Verteidigung wählen. Im letzteren Fall ist der Versicherer verpflichtet, die Kosten dieses Rechtsbeistandes bis zu einem Betrag von 6.050 Euro pro Schadensfall zu zahlen.

A.9. Betreuung im Haushalt/bei Notfällen/Reparaturen
A.9.1. Grundlegende Deckungen
Im Sinne der vorliegenden Versicherungsleistung gelten als:
Versicherter:
Die natürliche Person, die Inhaber der Versicherungspolice oder des in dieser Versicherung geregelten Interesses ist, der Lebenspartner, unabhängig davon, ob es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft oder um eine Ehe handelt, Vorfahren und Nachkommen ersten Grades sowie sonstige Familienangehörige, die normalerweise mit dem Versicherten in den versicherten Wohnräumen leben.
Schadensfall:
Jeder vom Versicherten unbeabsichtigte und zufällige Vorfall, der in oder im Zusammenhang mit den versicherten Wohnräumen stattgefunden hat und in den vorliegenden ergänzenden Deckungen enthalten ist.

Entsendung von Fachkräften
Im Falle eines von der Police abgedeckten Schadens stellt der Versicherer die zur Durchführung der notwendigen Arbeiten qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, um bis zum Eintreffen des Sachverständigen den Schaden zu begrenzen und zu kontrollieren.In jedem Falle übernimmt der Versicherer die Kosten der Beförderung der Fachleute zu den versicherten Räumen, während der Versicherte alle sonstigen Kosten trägt, die sich durch die Arbeitsleistungen ergeben, es sei denn, es handelt sich um einen Schadensfall, der von der Versicherungspolice gedeckt ist.Sollten die Schäden die in der Versicherungspolice festgelegten Höchstgrenzen überschreiten, trägt der Versicherte die Kosten für die Arbeitsstunden sowie die Materialkosten, die über die Höchstgrenze hinausgehen. Wurde vertraglich eine Selbstbeteiligung festgelegt, trägt der Versicherte die Kosten, falls diese den Betrag der Selbstbeteiligung nicht überschreiten.

Hotelkosten
Wenn die versicherten Wohnräume infolge eines von der Versicherungspolice gedeckten Versicherungsfalles unbewohnbar geworden sind, organisiert und übernimmt der Versicherer die Kosten für den Aufenthalt des/der Versicherten in einem Hotel in der Nähe des Wohnsitzes bis zu einer Höchstgrenze von maximal 48 Stunden bzw. 181 Euro pro Schadensfall.Falls die erste Option gewählt wird, richtet sich die Hotelkategorie nach folgenden Regeln:– 3 Sterne, wenn die Jahresprämie 60 Euro oder weniger beträgt– 4 Sterne, wenn die Jahresprämie mehr als 60 Euro und weniger als 121 Euro beträgt– 5 Sterne, wenn die Jahresprämie mehr als 121 Euro beträgt

Kosten für die Bewachung der Wohnräume
Wenn die versicherten Wohnräume unbewohnbar geworden und infolge eines von der Versicherungspolice gedeckten Versicherungsfalles ihre Zugänge unbewacht sind, organisiert und übernimmt der Versicherer die Kosten für die Überwachung bis zu einer Höchstgrenze von maximal 72 Stunden.

Umzugs- und Lagerräume
Wenn die Wohnräume unbewohnbar geworden sind, organisiert und übernimmt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug des Mobiliars und der Einrichtung des Versicherten zu dem neuen, provisorischen und von ihm genutzten Wohnsitz innerhalb derselben Gemeinde.Falls die Umstände es erfordern, übernimmt der Versicherer darüber hinaus die Kosten für den Umzug und die Unterbringung der Möbel und Einrichtungsgegenstände in einem Möbelspeicher in derselben Gemeinde oder in der nächstgelegenen Gemeinde, die über einen Möbelspeicher verfügt, für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

Notfallreparaturen bei Diebstahl
Falls infolge eines Einbruchs oder eines gescheiterten Einbruchsversuches die Wohnräume ungeschützt und von außen leicht zugänglich sind, organisiert der Versicherer die sofortige Bereitstellung von Arbeitern, um die erforderlichen provisorischen Reparaturarbeiten zur Beseitigung dieser Zugänglichkeit vorzunehmen. Die Fahrtkosten gehen auf Rechnung des Versicherers.

Juristische Beratung bei Diebstahl
Im Fall eines Einbruchs oder eines gescheiterten Einbruchsversuches in den versicherten Wohnräumen bietet der Versicherer außerdem Rechtsberatung über die Schritte, welche der Versicherte zwecks der Anzeige des Sachverhalts vornehmen muss, sowie Informationen über den Verlauf des einzuleitenden Verfahrens und die eventuelle Wiederbeschaffung der geraubten Gegenstände.

Vorübergehender Ersatz von Fernseher, Videorecorder und/oder DVD-Player
Wenn aufgrund eines von dieser Versicherungspolice gedeckten Schadenfalls der Versicherte nicht über seinen Fernsehapparat, Videorecorder und/oder DVD-Player verfügen kann, stellt ihm der Versicherer gratis und für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen ein Gerät zur Verfügung, das in seinen Eigenschaften mit dem betroffenen Gerät vergleichbar ist.Diese Leistung wird werktags von 9 bis 18 Uhr erbracht.

Vorzeitige Rückkehr bei schweren Schadensfällen
Wenn sich der Versicherte nicht in der versicherten Wohnung, sondern auf einer Reise befindet, und sich währenddessen ein schwerer Schadensfall ereignet, der die Wohnung unbewohnbar macht, stellt der Versicherer dem Versicherten ein Zug- oder Flugticket für die Rückkehr an seinen Wohnsitz zur Verfügung. Falls der Versicherte an den Ausgangsort zurückkehren muss, stellt der Versicherer ihm ebenfalls ein Zug- oder Flugticket mit denselben Eigenschaften zur Verfügung.

Überbringung dringender Mitteilungen
Der Versicherer sorgt für die Überbringung der Eilnachrichten aufgrund von durch die Versicherungspolice gedeckten Vorfällen, die ihm die Versicherten übergeben und die an ihre Familienangehörigen gerichtet sind.

Restaurant
Wenn aufgrund eines von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles die Küche nicht mehr benutzt werden kann, ersetzt der Versicherer die Kosten für Restaurantbesuche bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Schadensfall.

Wäscherei
Wenn aufgrund eines von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles die Waschmaschine nicht mehr benutzt werden kann, ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wäscherei bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Schadensfall.
Entsendung eines Arztes bei einem Unfall
Wenn der Versicherte infolge eines schweren Unfalls, der sich in den versicherten Wohnräumen ereignet hat, verletzt wird, sendet der Versicherer so schnell wie möglich einen Arzt, damit dieser den Verletzten untersucht und die angemessenen fachlichen Entscheidungen trifft.Der Versicherer übernimmt nur das Honorar und die Fahrtkosten für diesen ersten Besuch.

Krankentransport bei einem Unfall
Falls der Arzt, den der Versicherer aufgrund des in Absatz 12 – Bereitstellung eines Arztes bei einem Unfall – beschriebenen schweren Unfalls bereit gestellt hat, feststellt, dass der Versicherte in ein Krankenhaus eingewiesen werden sollte, organisiert und übernimmt der Versicherer den Transport im Krankenwagen zum nächstgelegenen oder am besten geeigneten Arztzentrum innerhalb der Gemeinde der versicherten Wohnung.Sowohl in diesem als auch in dem in Absatz 12 beschriebenen Fall übernimmt der Versicherer die Übermittlung der Eilnachrichten, die ihm die Versicherten übergeben und die an ihre Familienangehörigen gerichtet sind.

Bereitstellung von ausgebildetem Krankenpersonal
Falls der Versicherte infolge eines Unfalles, der sich in den versicherten Wohnräumen ereignet hat, aufgrund ärztlicher Anweisung bei Pflege durch eine Krankenschwester in seinem Wohnsitz das Bett hüten muss, ohne dass die Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich ist, organisiert und übernimmt der Versicherer die folgenden Leistungen:– Bereitstellung des Krankenpersonals für maximal 72 Stunden pro Schadensfall.– Bereitstellung eines Babysitters, wenn der Versicherte gewöhnlich für Minderjährige unter 14 Jahren sorgen muss, für maximal 72 Stunden pro Schadensfall.

MedikamentenversandFalls der Versicherte infolge eines Unfalls, der zu der vorstehend genannten Versicherungsleistung führt, den Versand von ärztlich verschriebenen Medikamenten an seinen Wohnsitz benötigt, sorgt der Versicherer dafür, dass er diese so schnell wie möglich empfängt. Die Kosten der Medikamente gehen auf Rechnung des Versicherten.

Vorzeitige Rückkehr bei Krankenhausaufenthalt oder Tod eines Familienangehörigen
Falls es während einer Reise des Versicherten zur Einweisung in ein Krankenhaus oder zum Tod einer Person, die ebenfalls die Eigenschaft eines Versicherten im Rahmen dieser Deckung hat, in derselben Gemeinde, in der sich die versicherten Wohnräume befinden, kommt, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beförderung des Versicherten an seinen Wohnort sowie gegebenenfalls die erforderlichen Kosten, um an den Ausgangsort zurückzukehren, falls der Versicherte seine Reise fortsetzen oder sein Fahrzeug abholen muss.

Schlüsselnotdienst
Wenn der Versicherte infolge eines ungewollten Umstandes, wie Verlust, Entwendung oder Raub der Schlüssel, Nichtbenutzbarkeit des Schlosses infolge versuchten Einbruchs oder eines sonstigen Umstandes, der die Öffnung unmöglich macht, die versicherte Wohnung nicht betreten kann oder die Sicherheit der Wohnung durch den Diebstahl eines Schlüsselbundes gefährdet ist, sendet der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich einen Schlosser, der die Notreparatur ausführt, um die Wohnung zu öffnen und für ein sicheres Schloss zu sorgen.Der Versicherer übernimmt die Fahrtkosten und die Kosten der für die Türöffnung erforderlichen Arbeitskraft. Der Versicherer übernimmt in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Einschränkungen die eventuellen Kosten für den Ersatz oder die Reparatur des Schlosses, der Schlüssel oder sonstiger Schließelemente, sofern die Schäden von einer in der Versicherungspolice vereinbarten Leistung gedeckt sind.

Information, Kontaktherstellung oder Entsendung von Fachkräften
Der Versicherer stellt dem Versicherten, wenn dieser es erfordert, das folgende qualifizierte Fachpersonal zur Verfügung:– Klempner– Glaser– Schlüsselnotdienst– Fernseh- und Videotechniker – Fachleute für Gegensprechanlagen – Lackierung– Gipser– Parkettverleger– Polsterer– Fensterputzer– Allgemeine Reinigungskräfte– Wachpersonal– Elektriker– Tischler – Haushaltsgerätetechniker – Antenneninstallateure– Maurer– Jalousientechniker– Teppichleger– Metalltischlerei– Lackierer– Bauunternehmer– Kleine Transportfahrten
Der Versicherer übernimmt folgende Leistungen:
– Schnellstmögliche Bereitstellung der Fachleute innerhalb von 24 Stunden.
Fester Tarif pro Arbeitsstunde. Dabei wird zwischen Tag- (von 08:00 bis 19:00 Uhr) und Nachtschicht (von 19:00 bis 08:00 Uhr) und Feiertagen unterschieden. Dieser Tarif wird jährlich angepasst.
3 Monate Garantie für die ausgeführten Arbeiten.
Haftpflicht für die ausgeführten Arbeiten.

In jedem Falle übernimmt der Versicherer die Kosten der Beförderung der Fachleute zu den versicherten Räumen, während der Versicherte alle sonstigen Kosten trägt, die sich durch die Arbeitsleistungen ergeben, es sei denn, es handelt sich um einen Schadensfall, der von der Versicherungspolice gedeckt ist.

A.9.2. Notfall Haus & Heim
Bei einem nicht durch die Versicherungspolice gedeckten Schadensfall hat der Versicherte Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Klempnerleistungen im Notfall
Wenn die festen Wasserleitungen der versicherten Wohnräume beschädigt sind, stellt der Versicherer dem Versicherten so schnell wie möglich einen Klempner zur Verfügung, der die erforderliche Notreparatur durchführt, um die Störung zu beseitigen. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Die Reparatur von Störungen der Wasserhähne, Zisternen oder Tanks selbst und allgemein aller Elemente, die nicht zu den Wasserleitungen der Wohnräume zählen.
b. Die Reparatur von Schäden infolge von Feuchtigkeit oder durchsickerndem Wasser

Notservice Elektrizität
Wenn aufgrund einer Störung in den privaten elektrischen Anlagen der versicherten Wohnung in der gesamten Wohnung oder in einem Raum der Wohnung der Strom ausfällt, stellt der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich den Notdienst eines Elektrikers zur Verfügung, der die erforderliche Notreparatur durchführt, um die Stromversorgung wiederherzustellen, vorausgesetzt, der Zustand der Anlagen lässt dieses zu. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Die Reparatur von Störungen der Vorrichtungen selbst, wie Steckdosen, Leitungen, Schalter etc.
b. Die Reparatur von Störungen der Beleuchtungselemente selbst, wie Lampen, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren etc.
c. Die Reparatur von Störungen der Heizungsgeräte und Haushaltsgeräte selbst, sowie allgemein jegliche Störung eines Gerätes, das durch Stromversorgung funktioniert.

Sicherheitspersonal
Wenn aufgrund eines Raubes, versuchten Raubes, Überfalls oder zufälligen Ereignisses von außen leicht in die Wohnung eingedrungen werden kann und Sicherheits- und/oder Wachdienste notwendig sein sollten, stellt der Versicherer qualifiziertes Sicherheitspersonal zur Verfügung. Diese Leistung steht für einen Zeitraum von nicht mehr als 48 Stunden ab der Ankunft des Personals in den Wohnräumen zur Verfügung. Die Leistung gilt als beendet, sobald die Störung, die die Bereitstellung des Sicherheitspersonals nach sich zog, behoben ist.
Krankenwagen
Der Versicherer organisiert und übernimmt die kostenlose Beförderung in einem Krankenwagen aufgrund eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit des Versicherten am Hauptwohnsitz. Auf jeden Fall wird diese Leistung bis zum nächstgelegenen oder am besten geeigneten Krankenhaus innerhalb von 50 km von dem Punkt, an dem der Kranke bzw. das Unfallopfer abgeholt wird, erbrachtIn diesem Fall übernimmt der Versicherer ebenfalls die Übermittlung der Eilnachrichten, die ihm die Versicherten zu diesem Zeitpunkt übergeben und die an ihre Familienangehörigen gerichtet sind.
Schlüsselnotdienst
Wenn der Versicherte infolge eines ungewollten Umstandes, wie Verlust, Entwendung oder Raub der Schlüssel, Nichtbenutzbarkeit des Schlosses infolge versuchten Einbruchs oder eines sonstigen Umstandes, der die Öffnung unmöglich macht, die versicherte Wohnung nicht betreten kann sowie im Fall des Diebstahls eines Schlüsselbundes, der die Sicherheit der Wohnung gefährdet, sendet der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich einen Schlosser, der die Notreparatur ausführt, um die Wohnung zu öffnen und ein sicheres Schloss wiederherzustellen. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.
BETREUUNGSLEISTUNGEN
Für die Betreuungsleistungen im Rahmen der Haus & Heim-Betreuung ist es unerlässlich, dass der Versicherte dem Versicherer den Schadensfall und die Umstände des jeweiligen Falles unmittelbar telefonisch mitteilt. Bei all diesen Versicherungsleistungen handelt es sich um Dienstleistungen, und der Versicherer erstattet keine Ausgaben, die der Versicherte hierfür eventuell gemacht hat, es sei denn, der Versicherer hat diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt.
Anweisungen für die Beantragung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen mit Eilcharakter, die den Versicherungsleistungen aus den Absätzen A.9.1. – Haus & Heim-Betreuung entsprechen, können 24 Stunden am Tag, einschließlich sonn- und feiertags, beantragt werden und werden so schnell wie möglich ausgeführt.
Dienstleistungen ohne Eilcharakter, die im Absatz A.9.1. – Information, Kontaktherstellung oder Bereitstellung von Fachpersonal enthalten sind, müssen werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr beantragt werden.
Für die im Absatz A.9. Haus & Heim-Betreuung enthaltenen Versicherungsleistungen ist es unerlässlich, dass der Versicherte unmittelbar über die in den Allgemeinen Bedingungen und im Versicherungsschein oder in der Betreuungskarte angegebene Telefonnummer Kontakt aufnimmt und folgende Daten angibt:
Name, Anschrift und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.
Nummer dieser Versicherungspolice
Art der erforderlichen Dienstleistung und deren Dringlichkeit.
Gewährleistung für die Dienstleistungen
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt eine Garantie von drei Monaten für die unter Berufung auf die vorliegenden Bedingungen ausgeführten Arbeiten und deckt folgende Kosten:
Für die Reparatur erforderlicher Transport.
Fahrtkosten der Arbeiter.
Kosten der Arbeitskraft.
Eingesetztes Material.
Steuern.

A.9.3. Handwerker-Service
Anforderung des Handwerker-Services
Der Handwerker-Service muss unter der Telefonnummer der Haus & Heim-Betreuung, die im Versicherungsschein angegeben wird, angefordert werden.
Für Serviceleistungen, die nicht über die Haus & Heim-Betreuung angefordert wurden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
Bei der Antragsstellung wird der Versicherte darüber informiert, ob die auszuführende Tätigkeit in der Deckung des Handwerker-Services enthalten ist.
Für jeden Antrag wird ein für die auszuführende Tätigkeit geeigneter Fachmann versandt, und aus diesem Grund ist es nicht möglich, im Rahmen desselben Antrags Tätigkeiten anderer Art als die angeforderte Tätigkeit auszuführen.
Für die ausgeführten Arbeiten besteht eine Garantie von 6 Monaten, sofern die eingesetzten Materialien neu erworben wurden.
Es kann maximal ein Antrag pro Police und Versicherungsjahr bearbeitet werden.

Bedingungen des Handwerker-Services
Der Handwerker-Service umfasst folgende Tätigkeiten:
Anbringung von Bad- und Küchenzubehör.
Dichtung von schadhaften Fugen an Badewannen, Duschen, Toiletten, Waschbecken.
Austausch von Wasserhähnen oder Installation von neuen Wasserhähnen, wo ein Wasseranschluss besteht.
Einbau oder Austausch von Lampen oder Wandleuchten, wo Lampenanschlüsse existieren.
Aufbau von Bausatz-Möbeln, Aufstellung von Regalen.
Installieren von Vorhängen, Wäscheleinen.
Aufhängung / Befestigung von Bildern, Spiegel oder Dekorationsfiguren, die an der Wand angebracht werden.
Austausch von Steckern oder Lichtschaltern (ohne Lageveränderung).

Kostenlose Anfahrt des entsprechenden Fachmanns zur versicherten Wohnung.
Arbeitsstunden des Fachmanns in der versicherten Wohnung bis maximal 3 Stunden.
Die Materialien, die für die Arbeiten erforderlich sind, sind nicht Bestandteil der Serviceleistung und gehen auf Rechnung des Versicherten.
Der Versicherte ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Handwerker vor dem Arbeitsbeginn alle erforderlichen Materialien und Elemente zur Verfügung stehen, damit er die Arbeit korrekt ausführen kann. Andernfalls kann die Leistung nicht erbracht werden und wird im Sinne der Jahresstatistik als durchgeführt angesehen.

Erweiterung des Services
Falls bei Anforderung des Services davon ausgegangen wird, dass die auszuführende Arbeit länger als die in der Deckung vorgesehenen drei Stunden dauern wird, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Serviceleistung für weitere zwei Stunden zu erweitern, wobei die Kosten für die erweiterte Arbeitsleistung auf seine Rechnung gehen.Der Versicherte wird im Voraus über die Kosten dieser Erweiterung informiert, damit er sein Einverständnis erklären kann.

Service-Zeiten
Der Service wird innerhalb folgender Uhrzeiten geleistet:
Von 08:00 bis 19:00 Uhr Montag bis Donnerstag, sofern es sich um Werktage handelt.
Von 08:00 bis 15:00 Uhr freitags, sofern es sich um einen Werktag handelt.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Alle Arbeiten, die von dem Fachmann auf mehr als 5 Stunden geschätzt werden.
b. Teilarbeiten, d.h. Arbeiten, bei denen der Versicherte bereits einen Teil der gesamten Arbeit ausgeführt hat bzw. plant, diesen auszuführen.
c. Alle Arbeiten an Haushaltsgeräten.
d. Alle Arbeiten elektronischer Art (Audio, Video, TV, Audio-Türsprechanlagen, Video-Türsprechanlagen, Alarmanlagen, Antennen, Computer etc.).
e. Alle Serviceleistungen, die nicht in der Aufzählung des Handwerker-Services enthalten sind.
f. Eigene Dienstleistungen von Fachleuten, wie z.B. von Elektrikern oder Klempnern.

A.10.1. Rechtsschutz für Familie/SchadensersatzforderungenIm Sinne dieser Versicherungsleistung gelten als:
Schadensfall:
Jede unvorhergesehene Tatsache oder jedes unvorhergesehene Ereignis, das die Interessen des Versicherten verletzt oder seine rechtliche Stellung verändert. Bei Straftaten wird davon ausgegangen, dass sich der versicherte Schadensfall in dem Moment ereignet hat, in dem die strafbare Handlung ausgeführt wurde.
Bei Forderungen nicht vertraglichen Ursprungs ereignet sich der Schadensfall in dem Moment, in dem der Schaden verursacht wird. Bei Streitfällen über vertragliche Angelegenheiten wird davon ausgegangen, dass der Schadensfall in dem Moment vorgefallen ist, in dem der Versicherte, die Gegenpartei oder ein Dritter die Vertragsbestimmungen verletzt hat.
Karenzzeit:
Zeitraum, während dem ein eventueller Schadensfall trotz Wirksamkeit der Versicherung nicht gedeckt ist. In Bezug auf die vertraglichen Rechte beträgt die Karenzfrist drei Monate nach Inkrafttreten der Versicherung.
Es erfolgt keine Deckung, wenn der strittige Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dieser Police oder während der Karenzfrist gekündigt wird oder seine Auflösung, Stornierung oder Änderung beantragt wird.

Versicherungssumme
Die Zahlungen, die der Versicherer aufgrund dieser Versicherungsleistung leisten muss, werden auf die folgenden Höchstsummen pro Schadensfall oder Vorfall begrenzt:
Kosten im Zusammenhang mit Rechtsbeistand oder Schadensersatzforderungen: 6.050 Euro.
Prozessbürgschaften: 6.050 Euro.

Territorialer Anwendungsbereich der Deckungen
Diese Versicherungsleistung umfasst die versicherten Schadensfälle, die sich auf spanischem Gebiet ereignen und unter die Zuständigkeit der spanischen Gerichte fallen.
Andorra wird im Sinne der unter Vertrag genommenen Versicherungsleistungen Spanien gleichgestellt.

Deckung
Versicherte Risiken
Der Versicherer verpflichtet sich, die Rechtsverteidigung für den Versicherten, seinen Lebenspartner, sowohl de facto als auch de jure, sowie Vorfahren und Nachkommen ersten Grades, die mit ihm in den versicherten Wohnräumen leben, ausschließlich für die in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Streitfälle, die aus dem Bereich des privaten Lebens herrühren, zu übernehmen.Die Deckung hat dieselbe Wirkung, falls die Versicherten aus gesundheitlichen Gründen oder zum Zweck der Ausbildung zeitweilig nicht in der in der Versicherungspolice angegebenen Wohnung wohnen.
Schadenersatzforderung
Diese Versicherungsleistung beinhaltet die Verteidigung der Interessen des Versicherten bei Schadensersatzforderungen, die sich aus der nicht vertraglichen Haftpflicht eines Dritten für Schäden ergeben, die der Versicherte in seiner Person oder an den beweglichen Sachen seines Eigentums erlitten hat und die fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Die vorliegende Versicherungsleistung erstreckt sich auch auf Ersatzforderungen für Schäden, welche der Versicherte als Fußgänger, Passagier eines Landfahrzeuges oder bei der Ausübung einer Sportart als Amateur, die nicht mit Krafftfahrzeugen zusammenhängt, erleidet.
Rechtsschutz in Strafsachen
Diese Versicherungsleistung umfasst die Verteidigung des Versicherten in Strafprozessen aufgrund von Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit, die nicht durch die zivilrechtliche Haftpflichtversicherung dieser Versicherungspolice gedeckt sind.Die vorliegende Versicherungsleistung erstreckt sich auch auf die strafrechtliche Verteidigung des Versicherten als Fußgänger, Passagier eines Landfahrzeuges oder bei der Ausübung einer Sportart als Amateur, die nicht mit Krafftfahrzeugen zusammenhängt.
Rechte im Zusammenhang mit den Wohnräumen
Diese Versicherungsleistung umfasst die Verteidigung der Interessen des Versicherten im Zusammenhang mit den im Versicherungsschein angegebenen versicherten Wohnräumen.
Bei Mietern, Eigentümern oder Nießbrauchsberechtigten in Zusammenhang mit:
Schäden nicht vertraglichen Ursprungs, die von Dritten an der Wohnung verursacht werden.
Forderungen an die Nachbarn aufgrund Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über Gas- oder Rauchimmission.
Schäden nicht vertraglichen Ursprungs, die von Dritten an den in der versicherten Wohnung befindlichen beweglichen Sachen verursacht werden.
Forderungen aufgrund der Nichterfüllung durch Dritte von Kaufverträgen, Hinterlegungsverträgen und ähnlichen Verträgen, die das Mobiliar und den sonstigen Hausrat betreffen.
Verteidigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Versicherten in Prozessen aufgrund von Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit anlässlich der Bewohnung der versicherten Wohnräume.
Forderungen aufgrund von Nichterfüllung der Verträge über Reparatur oder Wartung der Wohnungsanlagen, wenn die Bezahlung dieser Leistungen vollständig zusteht und vom Versicherten erfüllt wurde.
Verteidigung bei Forderungen von Hausangestellten, die bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
Bei Eigentümern oder Nießbrauchsberechtigten in Zusammenhang mit:
Streitfälle mit den Nachbarn aufgrund von Rechtsfragen über Wegerechte, Lichtrechte, Aussichtsrechte, Grenzbaurechte, Grundstücksgrenzen, Grenzmauerdienstbarkeiten oder Anpflanzungen.
Verteidigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Versicherten in Prozessen aufgrund von Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit als Mitglied der Miteigentümerversammlung des Gebäudes, in dem sich die versicherten Wohnräume befinden.
Die Verteidigung und Geltendmachung der Interessen gegenüber der Miteigentümergemeinschaft, vorausgesetzt dass der Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigte die gesetzlich festgelegten Beiträge rechtzeitig gezahlt hat.
Bei Mietern im Zusammenhang mit:
Streitfällen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben.
Außergerichtliche Beratung
Im Rahmen dieser Versicherungsleistung kann der Versicherte den Versicherer um persönlichen oder telefonischen Rat ersuchen. Voraussetzung ist, dass es zu einer unvorhergesehenen Änderung bei der rechtlichen Situation des Versicherten gekommen ist, die sein Ersuchen als Vorfrage vor der Einleitung eines gedeckten Gerichtsverfahrens rechtfertigt.
Gedeckt sind Anfragen, die mündlich und sofort erledigt werden können, jedoch nicht sonstige Anfragen, die aufgrund ihrer Art eine andere Vorgehensweise erfordern.Für diese Versicherungsleistung kann der Versicherte über die in den Allgemeinen Bedingungen und im Versicherungsschein der Police oder auf der Rechtschutzkarteangegebene Telefonnummer unter Angabe der folgenden Daten Kontakt aufnehmen:
Name, Anschrift und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.
Nummer dieser Versicherungspolice.
Art der gewünschten Beratung.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Räumungsklagen wegen Nichtzahlung.
b. Fragen, die sich aus der Ausübung einer freiberuflichen, beruflichen oder kommerziellen Tätigkeit ergeben.
c. Streitfälle im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges und seiner Anhänger als Eigentümer oder Fahrer.
d. Jede Streitfrage, die mit vom Versicherungsnehmer oder Versicherten abgeschlossenen Versicherungspolicen zusammenhängt.
e. Streitfälle, die ihren Ursprung in der Planung, dem Bau, der Umänderung oder dem Abriss der versicherten Wohnräume haben. Dasselbe trifft auf Ereignisse zu, die durch Steinbrüche, Bergbau und Fabriken verursacht werden.
f. Forderungen, welche die Versicherten dieser Police eventuell gegeneinander selbst stellen, oder einer der Versicherten gegen den Versicherer der Police stellt.
g. Streitfälle über Fragen des Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie die Gerichtsverfahren in Fragen des Baurechts, der Flurbereinigung und der Enteignung oder die Verfahren, die auf Verträge über Abtretung von Rechten zu Gunsten des Versicherten zurückzuführen sind.
h. Zahlung von Geldbußen und Strafen verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Art.
i. Zahlung von Steuern und sonstige Zahlungen steuerrechtlicher Art, die sich aus der Vorlage von öffentlichen oder privaten Dokumenten vor den Behörden ergeben.
j. Finanzielle Verpflichtungen, die dem Versicherten im Rahmen einer gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Entscheidung als Strafe auferlegt werden.
k. Kosten, die sich aufgrund einer Widerklage ergeben, wenn sich diese auf nicht von der Versicherung gedeckte Angelegenheiten bezieht.

A.10.2. EDV-Betreuung (Helpdesk)
1. Definition
Die vorliegende Deckung gewährt dem Versicherten Beistandsdienstleistungen in EDV-Angelegenheiten, welche unter anderem die Unterstützung per Fernsteuerungsverbindung, Beistand vor Ort, die Wiederherstellung von Daten und Online-Backup beinhaltet.Alle Dienste sind unter der eigens eingerichteten Service-Telefonnummer des EDV-Supports einzufordern, der 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung steht.

2. Deckungen
Bei Fragen des Versicherten zu Störungen im Zusammenhang mit EDV-Anlagen, die in seinem Eigentum stehen und sich in dem versicherten Haushalt befinden, oder wenn er Beistand zur Lösung derselben benötigt, stellt der Versicherer dem Versicherten über die vorliegende Deckung des EDV-Supports die folgenden Dienste zur Verfügung:– Telefonischer Beratungsdienst– Online-Betreuung per Chat– Unterstützung durch Fernsteuerung24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Umfang der Leistung
Software
Dem Versicherten wird ein Fachspezialist zur Verfügung gestellt, der diesen bei der Lösung von Problemen und bei Fragen der Systemverwaltung und der Systemkonfigurierung berät und ihm bei der Benutzung von Anwendungen wie Betriebssystemen, Arbeitsplatz-Software, E-Mail-Programmen, Internet-Browsern, Antivirus-Programmen, Firewalls, Bildbearbeitungsprogrammen und anderen Standardanwendungen hilft.
Unterstützte BetriebssystemeMicrosoft Windows 7, Vista, Milenium, Xp Home, Xp Professional, NT, 2000, 2003. MAC OS 10.2, 10.3, 10.4 Tiger, 10.5 Leopard, 10.6 Snow Leopard.
HardwareProbleme im Zusammenhang mit:Desktop-Computern und Laptops.Anschlussgeräte wie Drucker, Scanner oder externe Festplattenlaufwerke.Multimedia-Player, GPS-Navigationsgeräte.

Software
Konfigurierung, MS Windows 2000/XP und Vista, MS Outlook und Outlook Express, MS Explorer, MS Word, Excel, Access, Power Point, Antivirus-Software, Acrobat Reader, Winzip Reader, Synchronisations-Programme zwischen PC ́s und PDA ́s.
Internet
Konfigurierung, Kabelanschlüsse für Verbindungen an RTC (Red Telefónica Conmutada) und ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line). Benutzung von E-Mail, Internet-Suchmaschinen (Google, Yahoo, MSN, etc.), Online-Geschäfte, sicheres Zahlen im Internet, WLife Messenger, Skype, Net Viewer.
Multimedia und andere Anwendungen
Power DVD (cyberlink), WinDVD (intervideo), New DJ (audioneer), Encarta, Quick Time Apple, Photo Explorer Ulead, Nero, Easy CD Creator, WinON CD, Winrar, WinAce.
Enthaltene Dienstleistungen
Hilfe bei dem Umgang mit Anwendungen, Tools und Verbindungen.
Installation und Deinstallation von Anwendungen.
Aktualisierung von Software und Service Packs, sofern der Versicherte Inhaber der entsprechenden Lizenzen ist oder wenn die Aktualisierung kostenlos ist.
Konfigurierung der Betriebssysteme und Anwendungen.
Beratung betreffend die Voraussetzungen von Hardware und Software.
Installierung und Konfigurierung von Anschlussgeräten.Die Beratung für die Lösung von Störungen erfolgt ausschließlich per Telefon, per Chat oder per Fernsteuerungsverbindung zu der EDV-Anlage des Versicherten, sofern die Internet-Verbindung dies zulässt. Keinesfalls sind darin die Arbeitszeit vor Ort bzw. die Ersatzteile enthalten, die für eine Reparatur der Anlagen erforderlich sein könnten.

Betreuung vor Ort
Sollte die Störung nicht aus der Ferne behoben werden können oder wenn es sich dabei um eine Störung oder einen Schaden handelt, der nicht durch die vorliegenden Police gedeckt wird, wird Ihnen der Hausbesuch durch einen Techniker angeboten werden.Dieser wird Ihnen einen Kostenvoranschlag für seine Dienste unterbreiten und gegebenenfalls die gewünschten Dienste durchführen. Die für die Durchführung dieser Arbeiten und Dienstleistungen anfallenden Beträge gehen zu Lasten des Versicherten.Die An- und Abfahrt sowie die erste Stunde Arbeitszeit sind kostenlos; die Kosten für die darüber hinaus gehende Arbeitszeit und für Ersatzteile gehen zu Lasten des Versicherten.

Wiederherstellung von Daten auf der Festplatte
Auf der Grundlage der vorliegenden Deckung wird per Telefon oder per Chat der Kontakt zu einem Fachspezialisten hergestellt werden, welcher den Versicherten bei der Wiederherstellung von Daten auf jeglichem Speichergerät beraten wird, welches im Eigentum des Versicherten steht, sofern eine solche Wiederherstellung möglich ist.

Wenn ein im Eigentum des Versicherten stehendes Speichergerät beschädigt wurde, sei dies durch physikalische Einwirkung (Brand, Wasserschäden, Unfälle) oder immaterielle Einwirkung (Viren, Benutzungsfehler, menschliches Versagen) und ein Zugang zu den auf dem Speichergerät enthaltenen Daten nicht mehr möglich ist, so ist der Versicherer dazu verpflichtet, das Gerät einer Untersuchung zuzuführen und die darauf enthaltenen Daten vollständig oder teilweise wiederherzustellen, sofern dies möglich ist.
Der Datenwiederherstellungsdienst wird für Speichergeräte geleistet, die nach dem Jahr 2005 hergestellt wurden und die in den EDV-Anlagen des Versicherten verwendet wurden, im Einzelnen für interne Festplatten.
Die Kosten des Transports des Datenträgers von seinem Haushalt bis zur Sammelstelle auf eigenem Staatsgebiet, die dem Versicherten von dem Kundenberater jeweils genannt werden wird, gehen zu Lasten des Versicherten.Der Versicherer verpflichtet sich, die Daten innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Eingang in der angegebenen Sammelstelle wiederherzustellen, sofern der Datenträger oder die Speichervorrichtungen dies technisch zulassen und die erforderlichen Maßnahmen für die Rückgabe des Datenträgers an die Adresse des Versicherten zu veranlassen. Die Transportkosten für die Rückgabe werden von dem Versicherer getragen.
Das von dem Versicherer hierfür beauftragte Transportunternehmen wird sich mit dem Versicherten in Verbindung setzen, um entsprechend der Wünsche des Versicherten ein Datum und eine Uhrzeit für die Übergabe zu vereinbaren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherer keine Haftung für die auf den beschädigten Datenträgern enthaltenen Daten noch für die Wiederherstellung derselben übernimmt.Die Anzahl dieser Leistungen ist auf zwei Serviceleistungen pro Police und Jahr beschränkt.

Höchstzahl an Computern
Es besteht keine Höchstzahl an Computern für diese Deckung.Dessen unbeachtet behält sich der Versicherer das Recht vor, von dem Versicherten gegebenenfalls einen Nachweis über sein Eigentum an dem Gerät zu fordern, für welches die Datenwiederherstellung verlangt wird.

Online-Backup
Auf der Grundlage der vorliegenden Deckung kann der Versicherte die Installierung, die Konfigurierung und die Programmierung mittels Fernsteuerungssitzung des Systems verlangen, so dass automatisch online eine Sicherungskopie durchgeführt wird, inkrementell bis zu einer Speicherkapazität von 5 GB.Das System ermöglicht einen Zugang zu der Sicherungskopie, der von jedem Computer aus erfolgen kann, der an das Internet angeschlossen ist.

Umfang der Leistung
Es sind folgende Dienstleistungen inbegriffen:
Die Installierung des Sicherungskopie-Programms durch eine qualifizierte Fachkraft mittels einer Fernsteuerungssitzung.
Die Konfigurierung des Programms zur automatischen Durchführung der Sicherungskopie.
Die Beratung über die Verzeichnisse, die in die Sicherungskopie mit eingeschlossen werden sollten.
Beratung bei der Schaffung eines Benutzernamens und eines Passworts, welche Ihnen Zugang zu dem Dienst und zu den auf der Online-Sicherungskopie gespeicherten Daten verschafft.
Die regelmäßige Durchführung einer automatischen inkrementellen Sicherungskopie.

Software-Download-Service
Dieser Dienst beinhaltet die Beratung per Telefon, per Chat oder per Fernsteuerungssitzung über die Auswahl, den Download und die Ausführung solcher kostenloser Programme, deren Einrichtung zum Zwecke der Sicherheit und Funktionalität angebracht und nützlich sind.
Auf Anfrage wird ein Katalog mit den Programmen zur Verfügung gestellt, die von dieser Deckung erfasst werden.
Der Versicherer schließt jede Haftung für eventuelle Fehler, Schäden, Viren, etc. aus, die aus den herunter geladenen Programmen hervorgehen könnten.
Die Kosten für den Software-Download-Dienst und für entsprechende Lizenzen gehen zu Lasten des Versicherers.

Elektronik-Betreuung
Dieser Dienst ermöglicht es dem Versicherten, sich per Telefon oder per Chat im Internet mit einem qualifizierten Techniker in Kontakt zu setzen, um innerhalb des Anwendungsbereiches der vorliegenden Versicherungspolice allgemeine Unterstützung bei der Benutzung von elektronischen Geräten zu erhalten. Unter anderem wird Unterstützung für die folgenden Geräte geleistet:
TDT (Televisión Digital Terrestre) – Digitale Fotokameras
DVD – Digitale Videokameras
BLU-RAY – Digitale Bilderrahmen

Voraussetzung für die Leistung dieses Dienstes ist die Verfügbarkeit im Internet der Bedienungsanleitung zu dem betreffenden Gerät in spanischer Sprache.
Der Versicherer leistet ferner Beistand bei Fragen bezüglich:
Problemen bei der Installation und Konfiguration.
Schulung.
Aktuelles auf dem Technologie- und EDV-Markt: Sicherheitswarnungen, Neuigkeiten, wichtige Aktualisierungen.
Regelmäßige Prüfung und Wartung des Computers.

Informationsdienst betreffend Neuheiten
Dieser Dienst beinhaltet die Zusendung von Informationen über den neuesten Stand auf dem Markt:
Nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Versicherten wird an diesen eine Zeitschrift mit Informationen verschickt.
Beantwortung von Fragen zu bestimmten Themen, welche vom Abonnenten gestellt werden.
Zusendung von Informationen zu Produktvergleichen.
Zusendung von Warnungen über die letztbekannten Computerviren oder andere Gefährdungen.
Zusendung von Informationen über Neuigkeiten auf dem Technologie- bzw. EDV-Markt, die für den Nutzer von Interesse sein können.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Datenverlust.
b. Die Wiederherstellung von Daten auf anschließbaren und/ oder externen Speichervorrichtungen.
c. Die Installation von Software, für welche der Versicherte über keine entsprechende Lizenz verfügt.
d. Beruflich genutzte Geräte.
e. Entgangener Gewinn des Versicherten, welcher in der Folge des Ereignisses entsteht, das den Regulierungsvorgang auslöst.
f. Der Datenverlust auf EDV-Anlagen, die Viren, Spionagesoftware, „Peer-to-Peer“-Programme oder jede andere Art von Software oder Hardware enthalten, die sich schädlich auswirkt.
g. Die Wiederherstellung von Originalverzeichnissen auf Geräten, die nicht in der Leistungsbeschreibung benannt werden.
h. Schäden auf den Datenträgern, welche die Leistung dieses Dienstes auslösen.
i. Die Wiederherstellung von Daten auf Trägern, die vor der Übergabe an den Versicherer manipuliert wurden.
j. Anwendungsserver, Webserver und komplexe Speichersysteme (Raid, Speichervorrichtungen mit mehreren Festplatten etc.).
k. Jede andere Leistung von Wartungsdiensten und technischem Support von EDV-Anlagen, die nicht ausdrücklich versichert sind.
l. Die Haftung für die Nichtausführung oder den Verzug in der Ausführung auf Grund von höherer Gewalt, die sowohl technischer Natur sein kann (mangelhafte Internetverbindung, mangelnde Stromversorgung) als auch sonstiger Natur, wie Kriege, Ausnahmezustände, Streik oder außerordentliche Maßnahmen der Staatsgewalt.
m. Datenträger, die nicht Bestandteil der versicherten Güter der vorliegenden Police sind.
n. Die Wiederherstellung von Daten, falls diese aus sonstigen Gründen unmöglich sein sollte.

A.10.3. Rechtsbeistand in Internet-Angelegenheiten
1. Definition
Im Rahmen der vorliegenden Deckung leistet der Versicherer Rechtsberatung in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Internets und mit Online-Geschäften stehen. Die Beratung erfolgt in geltendem spanischen Recht und nur, sofern dieses anwendbar ist.

2. Deckungen
Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich telefonisch und erstreckt sich auf Angelegenheiten in den folgenden Gebieten:
Rechtsberatung und Zugang zu einem Netzwerk von Rechtsanwälten in folgenden Rechtsgebieten:
Strafrecht.
Datenschutz.
Betrug.
Strafverteidigung und Beistand für Festgenommene
Verfahren wegen der Benutzung des Internets (ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen Handelns).
Rechtsbeistand in Datenschutzangelegenheiten
Aufsetzung von Schriftsätzen zur Einforderung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Untersagung und Löschung von Daten.
Aufsetzung von Anzeigeschriftsätzen an die Datenschutzbehörde (Agencia de Protección de Datos).
Umfang der Leistung
Sollte der Versicherte gegebenenfalls die Dienste eines persönlichen Rechtsanwalts wünschen, so wird ihm die Vermittlung an Rechtsanwälte unseres Netzwerks angeboten. Die Kosten für einen Einzelanwalt gehen zu Lasten des Versicherten.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Es besteht keine Pflicht des Versicherers zur Geschäftsführung oder Mitwirkung bei den Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren, welche solche, in dieser Deckung genannten Angelegenheiten nach sich ziehen.
b. Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit von ausländischen Gerichten fallen.
c. Honoraransprüche jeglicher Art, die als Folge der Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Prozessvertretern, Notaren, Grundbuchbeamten, Steuerberatern etc. entstehen, welche in solchen Angelegenheiten tätig werden, die von der vorliegenden Deckung erfasst werden und die über die darin vorgesehenen Pflichten zur Belehrung und Orientierung hinausgehen.
d. Angelegenheiten, die einer schriftlichen Stellungnahme bedürfen, mit Ausnahme der Schriftsätze auf dem Gebiet des Datenschutzes, die von der vorliegenden Police gedeckt werden, bzw. solcher Angelegenheiten, die einen Ortseinsatz durch unsere Rechtsanwälte oder Berater bedürfen.
e. Im Allgemeinen alle Beratungsanfragen, welche die Zahlung von Honoraren erfordern.
f. Alle weiteren wirtschaftlichen Aufwendungen, die sich als Folge der Beanspruchung ergeben, mit Ausnahme derjenigen Kosten, die im Abschnitt “Deckungen” enthalten sind.

* Diese Informationen wurden uns von Liberty Seguros zur Verfügung gestellt. Ohne Gewähr auf die Korrektheit des Inhalts.

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Gebäude/Wohnung: Es ist alles dasjenige, was nicht herausfallen würde, stellten Sie Ihr Haus auf den Kopf (Wände, Decken, Fußboden, Installationen etc.).
Hausrat/Mobiliar: Es ist alles dasjenige, was herausfallen würde, stellten Sie Ihr Haus auf den Kopf (Möbel, Elektrohaushaltsgeräte, Kleidung etc.).
Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie Ihren Hausrat versichern, für das Gebäude ist der Eigentümer zuständig.
Als Wohnungseigentümer müssen Sie sowohl Gebäude als auch Hausrat versichern. Es sei denn, Sie vermieten die Immobilie ohne Möbel, dann ist nur das Gebäude zu versichern.

Dieses sind die Deckungen und Leistungen, über die jeder Haushalt verfügen sollte, und die erweitert werden können, damit sie Ihren Bedürfnissen entsprechen. So sind Sie, was immer auch in Ihrem Haus passieren mag, gegen Schäden versichert.

Deckungen

  • ASSITANCE 24 H:
Ein Fenster geht zu Bruch oder Sie
haben ein Wasserleck.
Wir kommen rund um die Uhr, um das Problem zu beheben
  • WASSERSCHÄDEN:
Ein Heizkörper verliert Wasser und beschädigt den Fußboden.
Wir übernehmen die an den versicherten Sachwerten verursachten Schäden.
  • ELEKTROSCHÄDEN:
Ein Elektrogerät geht durch eine Spannungsspitze kaputt.
Für die verursachten Elektroschäden wird von uns Deckung bis zu der abgeschlossenen Versicherungssumme geleistet.
  • BRUCH VON SCHEIBEN, GLAS, MARMOR UND GRANIT:
Die Küchenarbeitsplatte zerbricht. Wir übernehmen die Kosten für eine neue Platte, deren Anlieferung und Montage.
  • BRUCH VON SANITÄRTEILEN:
Ein Haartrockner fällt herunter und zerbricht das Waschbecken.
Wir übernehmen die Kosten für ein neues Becken, dessen Anlieferung und Montage.
  • SCHÖNHEITSREPARATUREN:
Durch ein Wasserleck werden Kacheln
im Badezimmer zerbrochen. Sie werden von ersetzt. Finden wir nicht die gleichen Kacheln, suchen wir nach weitgehendst ähnlichen.
  • BRAND: In Ihrem Haus ergeben sich Brand oder Explosion. Für die Schäden leisten wir eine Deckung von l00 %.
  • VERDERB VON LEBENSMITTELN IM KÜHLSCHRANK: Durch Stromausfall verderben Lebensmittel im Kühlschrank.
Mit der Versicherungssumme leisten wir Deckung für die verdorbenen Lebensmittel.
  • VORÜBERGEHENDE UNBEWOHNBARKEIT: Ihr Haus wird unbewohnbar. Während der Wiederherstellung übernehmen wir die Miete für eine Ihrem Haus entsprechende Wohnung.
  • DIEBSTAHL: In Ihrem Haus wird eingebrochen und gestohlen. Für die versicherten Sachwerte leisten wir Deckung bis zu 100 % der Versicherungssumme.
  • DIEBSTAHL: Es wird Ihnen Geld aus dem Safe oder
Schmuck gestohlen.
Wir leisten Deckung in Höhe der Versicherungssumme.
  • HAFTPFLICHT: Durch einen Unfall verursachen Sie Dritten Schäden
Wir übernehmen Zahlungen, Kautionen oder Rechtsanwaltskosten für Sie.
  • RECHTSSCHUTZ: Sie sind in einen Prozess verwickelt. Von uns werden die Prozess- und Rechtsanwaltskosten bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme übernommen.
  • MIETVERLUST: Durch einen Schadensfall erleiden Sie Mietverlust.
Sie erhalten maximal 6 Monate Deckung bis zu 15 % der für das Gebäude abgeschlossenen Versicherungssumme für den sich in dieser Zeit ergebenden Mietverlust.

Leistungen

  • INFORMATIK HILFSSERVICE: Wenn Sie ein Problem mit Ihrem PC haben, helfen wir Ihnen online es zu beseitigen oder entsenden einen Informatiker zu Ihnen nach Hause.
  • ALLROUNDER SERVICE ZU HAUSE: Wenn Sie ein Möbelstück montieren oder einen Wasserhahn ersetzen müssen, kommt eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause und erledigt das für Sie.

Exklusive Klauseln Zurich Foreign Resident:

  • Einbeziehung allgemeiner Selbstbeteiligung in die Versicherung
  • Haftpflicht für Mieter
  • Klausel für möblierte Immobilien
  • Deckungserweiterung für Wiederherstellung von Gartenanlagen
  • Deckungserweiterung für Terrassen- und Gartenmöbel
  • Erweiterung der Deckungsgrenze für ästhetische Schäden
  • Erweiterung der Höchstgrenze für Einbruch in Lager- und Nebenräumen
  • Deckungserweiterung für Elektroschäden
Vermietete Wohnung

Suchen Sie eine gute Versicherung für die Immobilie, die Sie vermieten möchten? Mit Zurich haben Sie eine
nach Maß.
Eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus benötigen einen ganz besonderen Versicherungsschutz, der genau das deckt, was Sie brauchen. Denn eine Ferienvermietung bzw. vorübergehende Vermietung ist nicht dasselbe wie eine dauerhafte Vermietung. Deshalb bieten wir Ihnen zwei Modalitäten (Standard & Total), damit
Sie das Schutzniveau, das am besten Ihren Bedürfnissen entspricht, wählen können. Denn wir möchten, dass Sie wissen, dass Ihre vermietete Immobilie gut geschützt ist.
Bei diesem Produkt kann unter zwei Versicherungstypen gewählt werden, sodass Sie Ihre Versicherung individuell gestalten können:

  • Basisversicherung, die über folgende Deckungen verfügt:
    • Mietverlust wegen vorübergehender Unbewohnbarkeit
    • Eiliger Schlüsseldienst
    • Eilreparatur
  • Erweiterte Versicherung, die Ihnen mehr Schutz bietet. Sie umfasst die oben genannten Deckungen und höhere Kapitale. Bei Abschluss dieser Versicherung bietet Zurich Ihnen kostenlos diese zusätzlichen Leistungen, sozusagen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U., oder andere mit ähnlichen Eigenschaften gemäß den von diesen Firmen gestellten Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen.):
    • Allround-Service zu Hause
    • Informatik-Hilfsservice
    • Kontrolle von Insektenplagen

Einige Deckungsbeispiele:

  • Assistance 24 Stunden: Ein Fenster zerbricht oder ein Wasserrohr platzt. Wir kommen Ihnen an 24 Stunden am Tag zu Hilfe.
  • Wasserschäden: Ein Heizkörper tropft und beschädigt den Fußboden. Wir übernehmen die Schadensdeckung der versicherten Güter.
  • Haftpflicht: Eine Glasscheibe Ihres Hauses löst sich und zerstört das Auto Ihres Nachbarn. Wir kümmern uns um den
  • Schadensersatz bis zum versicherten Kapital.
  • Totalschaden: Wegen Renovierungsarbeiten im Nachbarhaus stürzt Ihr Haus ein. Wir zahlen Ihnen die Reparatur Ihres Hauses
  • Elektroschäden: Ein Elektrogerät geht wegen eines Stromstoßes kaputt. Wir decken die entstandenen Elektroschäden.
  • Bruch von Glasscheiben, Glas und Sanitärteilen: Wenn die Glasscheibe einer Tür oder eines Fensters zerbricht, setzen wir eine neue ein.
  • Rechtsschutz
: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess verwickelt sind, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten bis zum versicherten Betrag.
  • Schönheitsreparaturen des Gebäudes: Bei einem Feuer verbrennt ein Teil des Parketts. Wir ersetzen den zerstörten Teil oder den gesamten Fußboden.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch: Eine Rohrleitung platzt und der Wasseraustritt erhöht die Wasserrechnung bedeutend.
Wir zahlen die Differenz zum üblichen Verbrauch.
    Diebstahl: Es wird bei Ihnen eingebrochen oder jemand leert die Abstellkammer. Wir übernehmen 100% der von Ihnen versicherten Güter.
  • Schönheitsreparaturen des Inhalts: Ein Leck in der Decke zerstört Ihr Sofa. Wir reparieren es oder bezahlen Ihnen ein neues.
    Möbel auf der Terrasse und im Garten: Hagel beschädigt den Gartentisch und die Gartenstühle. Wir zahlen Ihnen die Neuanschaffung.
  • Vandalismus durch die Mieter: Ein Mieter beschädigt die Küchenschränke. Wir kümmern uns um die Reparatur.
Zurich Flexible Hausratversicherung

Eine modulare Versicherung, die sich an den Schutzbedarf der Immobilien ihrer Kunden anpasst, egal, ob es sich um die Hauptwohnung, eine Zweitwohnung oder eine zur Vermietung bestimmte Immobilie handelt.
Welche Neuheiten sind dabei?

  • Spezifische Deckungen je nach Nutzung der Immobilie, ob Hauptwohnung, Zweitwohnung oder zur Vermietung bestimmte Wohnung.
  • Unterschiedliche Vertragsmodalitäten: Basis, Standard und Total.
  • Zwei zusätzliche Deckungen und Leistungen: Die Basisversicherung, die bei allen Modalitäten eingeschlossen ist, und die Erweiterte Versicherung mit mehr Deckungen und höheren Kapitaleinlagen. Diese letztere ist optional, ist aber bei den Modalitäten Standard und Total automatisch im Kostenvoranschlag enthalten. Sie kann auf Wunsch des Kunden deaktiviert werden.
  • Gefälligkeits-Zusatzleistungen von Zurich (nur bei der Erweiterten Versicherung): Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung.
  • Erweiterung der Versicherungssummen und Deckungsgrenzen, bei Elektroschäden, Wasserschäden, Totalschaden oder Vollkasko- Unfallversicherung.
  • Rabatt bei Zugehörigkeit zu einer Eigentümergemeinschaftspolice bei Zurich: Wohnungen, die Teil einer bei Zurich versicherten Eigentümergemeinschaft sind, genießen einen Extrarabatt.
  • Rabatt für Kunden mehrerer Produkte oder mehrerer Policen: Kunden, die bereits eine Hausrat- oder Kfz-Versicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten ebenfalls Rabatt.
  • Versicherung für zur Vermietung bestimmte Immobilien jeder Art: Ferienvermietung, vorübergehende Vermietung oder Langzeitvermietung. Egal, welche Versicherungsart Sie wählen, Sie können sie individuell mit Extradeckungen Ihren Bedürfnissen und der Immobilie entsprechend gestalten.

Bei Abschluss einer Erweiterten Versicherung erhalten Zurich-Kunden diese Leistungen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U. oder anderen Firmen mit ähnlichen Eigenschaften gemäß zu von diesen Firmen angebotenen Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen.):

  • Allround-Service zu Hause
  • Informatik-Hilfsservice
  • Kontrolle von Insektenplagen

An wen ist das Produktangebot gerichtet?
Diese Versicherung ist an Privatpersonen über 18 Jahren oder Firmen gerichtet, die ihre Immobilie schützen möchten, sowie an deren Familienangehörigen und ihr Vermögen, unabhängig davon, ob sie Eigentümer der Immobilie sind oder nicht.
Vorteile für Sie

  • Schnelligkeit: Dank der Verbesserungen unserer Webseite ist der Zugang zu den Daten jetzt einfacher.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Der neue, an den
Markt angepasste Tarif erlaubt es Ihnen, noch wettbewerbsfähiger zu sein.
  • Effizienz: Neue Rabatte für Ihre Kunden, um Ihre Verkäufe anzukurbeln.
  • Klarheit: In der neuen Dokumentation werden verschiedene Schutzniveaus auf derselben Seite verglichen.
Hauptwohnung

Ihr Zuhause verdient einen Schutz nach Maß und schnelle Reaktionen bei jedem Zwischenfall.
Zurich bietet Ihnen drei Modalitäten (Basis, Standard, Total), damit Sie
 das Schutzniveau, das am besten Ihren Bedürfnissen entspricht, auswählen können und in Ruhe Ihr Zuhause genießen, weil Sie wissen, dass es gut geschützt ist.
Bei diesem Produkt kann unter zwei Versicherungstypen gewählt werden, sodass Sie Ihre Versicherung individuell gestalten können:

  • Basisversicherung
    • Vorübergehende Unbewohnbarkeit
    • Eiliger Schlüsseldienst
    • Eilreparatur
  • Erweiterte Versicherung, die Ihnen mehr Schutz bietet. Sie umfasst folgende zusätzliche Deckungen und höhere Kapitale:
    • Güter auf Reisen und vorübergehenden Umzügen
    • Reiseschutz

Bei Abschluss dieser Versicherung bietet Zurich Ihnen kostenlos diese zusätzlichen Leistungen, sozusagen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U. oder anderen Firmen mit ähnlichen Eigenschaften gemäß zu von diesen Firmen angebotenen Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen):

  • Allround-Service zu Hause
  • Informatik-Hilfsservice
  • Kontrolle von Insektenplagen

Einige Deckungsbeispiele Ihrer Hausratversicherung für die Hauptwohnung:

  • Assistance 24 Stunden: Ein Fenster zerbricht oder ein Wasserrohr platzt. Wir kommen Ihnen an 24 Stunden am Tag zu Hilfe.
  • Wasserschäden: Ein Heizkörper tropft und beschädigt den Fußboden. Wir übernehmen die Schadensdeckung der versicherten Güter.
  • Diebstahl: Es wird bei Ihnen eingebrochen oder jemand leert die Abstellkammer. Wir übernehmen 100% der von Ihnen versicherten Güter.
  • Haftpflicht: Eine Glasscheibe Ihres Hauses löst sich und zerstört das Auto Ihres Nachbarn.
Wir kümmern uns um den Schadensersatz bis zum versicherten Kapital.
  • Totalschaden: Wegen Renovierungsarbeiten im Nachbarhaus stürzt Ihr Haus ein. Wir zahlen Ihnen die Reparatur Ihres Hauses.
  • Elektroschäden: Ein Elektrogerät geht wegen eines Stromstoßes kaputt. Wir decken die entstandenen Elektroschäden.
    Bruch von Glasscheiben, Glas und Sanitärteilen: Wenn die Glasscheibe einer Tür oder eines Fensters zerbricht, setzen wir eine neue ein.
  • Rechtsschutz
: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess verwickelt sind, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten bis zum versicherten Betrag.
  • Diebstahl von Schmuck und Sammlungen: Es wird bei Ihnen eingebrochen und wertvoller Schmuck gestohlen. Sie erhalten eine Entschädigungszahlung von uns.
  • Schönheitsreparaturen des Gebäudes: Bei einem Feuer verbrennt ein Teil des Parketts. Wir ersetzen den zerstörten Teil oder den gesamten Fußboden.
  • Schönheitsreparaturen des Inhalts: Ein Leck in der Decke zerstört Ihr Sofa. Wir reparieren es oder bezahlen Ihnen ein neues.
  • Möbel auf der Terrasse und im Garten: Hagel beschädigt den Gartentisch und die Gartenstühle. Wir zahlen Ihnen die Neuanschaffung.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch
: Eine Rohrleitung platzt und der Wasseraustritt erhöht die Wasserrechnung bedeutend. Wir zahlen die Differenz zum üblichen Verbrauch.
  • Überfall außerhalb des Hauses
: Sie, Ihr Lebenspartner oder Ihre Kinder werden auf der Straße überfallen. Wir decken das versicherte Kapital und bis 150 €, wenn Ihnen Bargeld gestohlen wird.
  • Verderb von Lebensmitteln im Kühlschrank: Ein Stromausfall zerstört Lebensmittel im Kühlschrank. Wir zahlen das für verdorbene Lebensmittel versicherte Kapital.
  • Rohrentleerungskosten ohne Schäden: Wenn eine Rohrleitung verstopft, senden wir Ihnen eine Fachkraft, die sie repariert.
  • Vollkasko-Unfallversicherung: Ein Wandregal löst sich und diverse Gegenstände gehen kaputt. Wir kümmern uns um die Schäden.
  • Diebstahl von speziellen Wertgegenständen: Es wird bei Ihnen eingebrochen und stiehlt eine antike Vase. Wir ersetzen Ihnen das versicherte Kapital.
Zweitwohnung

Zurich bietet Ihnen drei Modalitäten (Basis Standard Total), damit Sie
das Schutzniveau, das Sie sich für Ihre Zweitwohnung wünschen, auswählen können. So können Sie beruhigt sein, dass Ihre Zweitwohnung gut geschützt ist.
Bei diesem Produkt kann unter zwei Versicherungstypen gewählt werden, sodass Sie Ihre Versicherung individuell gestalten können:

  • Basisversicherung
    • Vorübergehende Unbewohnbarkeit
    • Eiliger Schlüsseldienst
    • Eilreparatur
  • Erweiterte Versicherung, die Ihnen mehr Schutz bietet. Sie umfasst folgende zusätzliche Deckungen und höhere Kapitale:
    • Reiseschutz

Bei Abschluss dieser Versicherung bietet Zurich Ihnen kostenlos diese zusätzlichen Leistungen, sozusagen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U. oder anderen Firmen mit ähnlichen Eigenschaften gemäß zu von diesen Firmen angebotenen Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen):

  • Allround-Service zu Hause
  • Informatik-Hilfsservice
  • Kontrolle von Insektenplagen

Einige Deckungsbeispiele Ihrer Hausratversicherung für Zweitwohnungen:

  • Assistance 24 Stunden: Ein Fenster zerbricht oder ein Wasserrohr platzt. Wir kommen Ihnen an 24 Stunden am Tag zu Hilfe.
  • Wasserschäden: Ein Heizkörper tropft und beschädigt den Fußboden. Wir übernehmen die Schadensdeckung der versicherten Güter.
  • Diebstahl: Es wird bei Ihnen eingebrochen oder jemand leert die Abstellkammer. Wir übernehmen 100% der von Ihnen versicherten Güter.
  • Haftpflicht: Eine Glasscheibe Ihres Hauses löst sich und zerstört das Auto Ihres Nachbarn. Wir kümmern uns um den Schadensersatz bis zum versicherten Kapital.
  • Totalschaden: Wegen Renovierungsarbeiten im Nachbarhaus stürzt Ihr Haus ein. Wir zahlen Ihnen die Reparatur Ihres Hauses.
  • Elektroschäden: Ein Elektrogerät geht wegen eines Stromstoßes kaputt. Wir decken die entstandenen Elektroschäden.
    Bruch von Glasscheiben, Glas und Sanitärteilen: Wenn die Glasscheibe einer Tür oder eines Fensters zerbricht, setzen wir eine neue ein.
  • Rechtsschutz
: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess verwickelt sind, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten bis zum versicherten Betrag.
  • Schönheitsreparaturen des Gebäudes: Bei einem Feuer verbrennt ein Teil des Parketts. Wir ersetzen den zerstörten Teil oder den gesamten Fußboden.
  • Möbel auf der Terrasse und im Garten: Hagel beschädigt den Gartentisch und die Gartenstühle. Wir zahlen Ihnen die Neuanschaffung.
  • Diebstahl von Schmuck und Sammlungen: Es wird bei Ihnen eingebrochen und wertvoller Schmuck gestohlen. Sie erhalten eine Entschädigungszahlung von uns.
  • Schönheitsreparaturen des Inhalts: Ein Leck in der Decke zerstört Ihr Sofa. Wir reparieren es oder bezahlen Ihnen ein neues.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch: Eine Rohrleitung platzt und der Wasseraustritt erhöht die Wasserrechnung bedeutend. Wir zahlen die Differenz zum üblichen Verbrauch.
  • Rohrentleerungskosten ohne Schäden: Wenn eine Rohrleitung verstopft, senden wir Ihnen eine Fachkraft, die sie repariert.
  • Verderb von Lebensmitteln im Kühlschrank: Ein Stromausfall zerstört Lebensmittel im Kühlschrank. Wir zahlen das für verdorbene Lebensmittel versicherte Kapital.
  • Vollkasko-Unfallversicherung: Ein Wandregal löst sich und diverse Gegenstände gehen kaputt. Wir kümmern uns um die Schäden.

* Diese Informationen wurden uns von Zurich zur Verfügung gestellt. Ohne Gewähr auf die Korrektheit des Inhalts.

Lohnt sich der Vergleich bzw. der Wechsel einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung?

Was uns bei Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen auf Mallorca und in Spanien auszeichnet:

Sondertarife
Wir bieten Sondertarife bei vielen Versicherern
Beiträge
Hohe Beitragssenkungen bei Versicherer-Wechsel oder Tarifoptimierung möglich
Spezialisierung
Einbeziehung auf bestimmte Berufsgruppen spezialisierter Anbieter
Unabhängig
Unverbindliche, kostenfreie Beratung durch unabhängige und festangestellte Consultants
Service
Vorsorgeberatung für die Zusammenstellung Ihres individuellen Versicherungsschutzes
Umfassend
Ambulant, Stationär, Dental oder Heilpraktiker – die besten Tarife im Vergleich

Häufige Fragen zum Thema Gebäudeversicherung und Hausratversicherung:

Die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung bietet in Spanien einen deutlich besseren Schutz als in Nordeuropäischen Ländern üblich. Wir versichern Villen, Häuser, Wohnungen und Ferienimmobilien. Der Standardkatalog versicherter Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Sturm, Hagel, etc. ist ohnehin voll versichert. Die Gebäudeverglasung ist automatisch in der Gebäude- bzw. Hausratversicherung mitversichert. In der Hausratversicherung ist Glasbruch ebenfalls mitversichert. Dies schließt Spiegel und Ceranfelder mit ein.

Zudem beinhaltet die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung stets die Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. In der Hausratversicherung ist dagegen die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat in Spanien seinen Hauptwohnsitz – beitragsfrei mitversichert. Auch die Hundehalterhaftpflicht ist ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen werden Zuschläge verlangt. Es lohnt sich anzufragen, welche Rassen in Spanien als gefährlich eingestuft werden.

Beraubung auf offener Straße ist ebenfalls mitversichert.

Außerdem werden sowohl in der Gebäudeversicherung wie auch in der Hausratversicherung Elementargefahren mitversichert. Hierfür gibt es außerhalb Spaniens oft überhaupt keine Versicherungsmöglichkeiten! Zugegeben, Lawinenabgänge sind in der Regel nicht zu erwarten, aber auch in den Bergregionen Spaniens erwerben Ausländer gerne mal ein Haus.

Diese Bündelung der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in Spanien hat den Vorteil, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als würde man jedes Risiko getrennt versichern.

Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten zum WIEDERHERSTELLUNGSWERT versichert ist.

Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle Dinge im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie z.B. Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte, etc. Hier gilt der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.

Zudem gibt es in Spanien eine automatische Pflichtversicherung respektive Rückversicherung in Form des staatlichen Concorcio-Pools. Dies gilt jedoch nicht für Geschäftsversicherungen oder Autoversicherungen. Bei außergewöhnlichen Schadenereignissen prüft der Pool seine Zuständigkeit. Deklariert sich der Pool für bestimmte Schäden zuständig, so ist der von ihnen gewählte Versicherer seiner Zuständigkeit enthoben. Außergewöhnliche Schadenereignisse können sein: Erdbeben, besonders starke Stürme oder Überschwemmungen, etc.

Im Falle eines Schadens ersetzt die Gebäudeversicherung den Wiederherstellungswert von all dessen was dem Gebäude zuzurechnen ist. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie den Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes richtig einschätzen oder aber von einem Fachmann einschätzen lassen. Viele verwechseln den Wiederherstellungswert mit dem Kaufpreis. Gerade in Ferienregionen fallen die hohen Grundstückspreise stark ins Gewicht – diese sind nicht in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Die korrekte Versicherungssumme sollte in etwa widerspiegeln, was es kosten würde, das nackte Grundstück in gleicher Art und Güte neu zu bebauen.
Zum Hausrat gehört nahezu alles, was sich in der versicherten Immobilie befindet und als „bewegliche Sache“ zu klassifizieren ist. Hierzu zählen unter anderem technische Geräte, Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck und was sonst noch bei einem Umzug mitgenommen werden würde. Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist ein wichtiges Merkmal, denn oft schätzen Versicherungsnehmer Ihren Hausrat als alt und daher von geringem Wert ein. Im Falle eines Schadens müssen Sie die beschädigten Gegenstände aber neu und nicht gebraucht erwerben. Zudem ist von vornherein darauf zu achten, dass alle Wertsachen vor dem Vertragsabschluss angesprochen wurden. Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Insbesondere gilt dies für Schmuck, Kunst und sonstige bei Dieben begehrten Gegenstände. Die Grenze liegt hier bei einigen Versicherungsgesellschaften schon bei 6.000 Euro.

  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Wasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser etc.
  • Glasbruch
  • Einbruch, Diebstahl und Raub
  • Inklusive Haftpflichtversicherung
  • Ästhetische Wiederherstellung
  • Elementarschäden
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • sowie weitere Deckungen
  • Kosten – auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwendig werdende Alternativunterbringung

Ferienimmobilien werden oft über Monate nicht genutzt. Der kleine Schaden, den man normalerweise rasch bemerken und auch beheben würde, kann sich so zu einem unnötig großen Schaden entwickeln.

Die Laufzeit der spanischen Versicherungsverträge beträgt stets ein Jahr. Die Police verlängert sich danach von Jahr zu Jahr, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wurde.

Einige Vermittler machen bereits bei der Angebotskalkulierung falsche Eintragungen, um den Kunden mit einer günstigen Prämie ködern oder um einen Mitbewerber unterbieten zu können. Im Schadensfall kann dies sehr nachteilige Auswirkungen haben, denn die tatsächliche Lage wird dem Schadensachverständigen dann sicher nicht entgehen. Und die geringe Beitragsersparnis rechnet sich dann schon beim ersten Schadensfall nicht mehr.

So haben Ferienhäuser in Spanien die Klassifizierung „habitual“ oder „residencia secundaria“.  Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit „Urbanización“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.

Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, wie umfassend der Versicherungsschutz ist und wo Einschränkungen aufgrund der Nutzung des Hauses oder Wohnung gemacht werden.

Banken arbeiten ganz besonders trickreich! Oft wird eine Hypothek nur gewährt, wenn der Antrag für die Versicherung gleich mit unterschrieben wird. Dann wird in Höhe der Hypothek oder des Schätzwertes eine meistens völlig unzureichende Gebäudeversicherung abgeschlossen. Die Hausratversicherung wird oft ganz übersehen. Die Bank will durch die Police hauptsächlich ihr eigenes Risiko abdecken. Der Deckungsumfang und die Höhe der Summe richtet sich daher in der Regel eher nach der Kreditschuld oder dem Schätzwert als nach den tatsächlichen Werten und Bedürfnissen der Versicherten. Außerdem ist professionelle, fachkundige Unterstützung – insbesondere bei Schadensfällen – vom Bankmitarbeiter kaum zu erwarten, da es sich bei der Versicherung für die Bank nur um ein Nebengeschäft handelt. Banken dürfen zwar auf den Abschluss einer Versicherung zur Absicherung einer Hypothek bestehen, dies darf aber mit jeder in Spanien registrierten Versicherungsgesellschaft geschehen. Diese Versicherung wird dann Ihre Bank als Erstbegünstigte im Falle eines Schadens im Versicherungsvertrag eintragen.

Versicherungsvertreter sind da schon gewissenhafter. Allerdings sind die Vertreter auf einen Versicherer festgelegt und können keine Vielfalt bieten.

Versicherungsmakler sind verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht der Möglichkeiten anzubieten. Nur dort können Sie objektive Versicherungsvorschläge erhalten.

Die Informationen werden von den Versicherern direkt zur Verfügung gestellt.

Gebäude- und Hausratversicherungen

Vorteile

  • Wählen Sie eine Versicherung mit allen Deckungen, die Sie benötigen.
  • Fürsorge zuhause, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, mit nur einem einfachen Telefonanruf.

Und zusätzlich alle diese Vorteile

  • Die Versicherungssummen werden gemäß der jährlichen Preissteigerungsrate aktualisiert, um sicherzugehen, dass Ihre Versicherungssummen immer auf dem neuesten Stand sind und dass Sie im Schadensfall in angemessener Höhe entschädigt werden.
    Möglichkeit der Ratenzahlung.
  • Die drei Optionen beinhalten Rechtsverteidigung, Schadensersatzforderungen, einen IT-Hilfsdienst, 24-Stunden-Betreuung und einen Heimwerker-Service.
  • Ihr Hab und Gut wird zum Neuwert bewertet.
    Drei Optionen, um das Produkt an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen: Basic, Plus und Premium.
Grunddeckung

Garantierte Sicherheit in und außerhalb Ihres Hauses.

  • Brand, Explosion , Licht, Wasserschaden, Schäden durch Vandalismus oder vorsätzliche Handlungen.
  • Hochwasser, Regen, Hagel, Schnee, zerbrochene Fensterscheiben, kaputte Sanitärkeramik.
  • Diebstahl mit Gewalt und Überfall in der Wohnung.
  • Sonstige Aufwendungen für die Bergung.
  • Breite Haftpflichtdeckung als Eigentümer / Mieter und Familienoberhaupt, einschließlich Haftpflichtdeckung für Fischerei bis zu 300.500 Euro.
  • Reparaturservice, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, sowie ein Heimwerkerservice.
  • Familien-Rechtsschutz.
  • IT-Service.
  • Rechtsschutz für E-Commerce.
Optionale Deckung

Plus:

  • Erweiterung der Deckung auf Raub mit Gewaltanwendung, Überfall und Diebstahl.
  • Erweiterung auf Glasbruch: Plexiglasmöbel, Glaskeramikkochfelder und Glaselemente in Elektrogeräten.
  • Ästhetische Wiederherstellung von Gebäude/Hausrat. Wiederherstellung des Gartens.
  • Neupflanzung von Bäumen / Garten.
  • Kühlwaren.
  • Gartenmöbel.

Premium:

  • Erweiterung der Deckung auf Raub mit Gewaltanwendung, Überfall und Diebstahl.
  • Erweiterung auf Glasbruch: Plexiglasmöbel, Glaskeramikkochfelder, Glaselemente in Elektrogeräten, Glas in Sonnenkollektoren.
  • Ästhetische Wiederherstellung von Gebäude/Hausrat.
  • Wiederherstellung des Gartens.
  • Neupflanzung von Bäumen / Garten.
  • Kühlwaren.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch.
  • Vollständiger Gebäudeeinsturz.
  • Versehentliches Verschütten von anderen Flüssigkeiten als Wasser.

VERSICHERTE GÜTER
Sofern ein Versicherungswert im Versicherungsschein festgelegt ist, sind folgende Güter durch diese Versicherung gedeckt:

GEBÄUDE
Als Gebäude gilt:

  • Folgende Elemente zählen zum Gebäude: Fundamente, tragende Wände, Böden, Wände, Trennwände, Abdeckungen oder Dächer, Türen, Fenster, Einbauschränke sowie darin eingebaute Glasscheiben, Markisen und Jalousien.
  • Anbauten, wie die private Garage oder der Kfz-Parkplatz und Abstellraum, auch wenn diese außerhalb des von den Wohnräumen selbst begrenzten Raumes liegen. Voraussetzung ist, dass sie Bestandteil des Gebäudes sind, in dem sich die Wohnräume befinden, oder auf demselben Grundstück liegen, auf dem sich die Wohnräume befinden, und ähnliche bauliche Eigenschafen aufweisen wie das Hauptgebäude.
  • Feste Anlagen, wie z.B. Anlagen für Wasser, Heizung, Abwasser, Klimaanlagen, Strom und Gas, einschließlich der Anschlüsse an das allgemeine Versorgungsnetz, sofern sie sich innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem die Wohnräume liegen, sowie Solarenergie–, Windenergie– und Telefonanlagen.
  • Elemente, die für den Betrieb der Heizungs-, Kühl-, Klima- und Sanitäranlagen erforderlich sind, wie z.B. Heizkessel, Akkumulatoren, Heizkörper, Apparate zur Kühlung und Kälteerzeugung, sofern sie dauerhaft und fest in das Gebäude eingebaut sind.
  • Einrichtungen wie Treppen, Fahrstühle und Radio– und Fernsehantennen.
    Auf jeden Fall werden feste Dekorations– und Zierelemente, die an Böden, Decken und/oder Wänden befestigt und Bestandteil der Wohnräume sind und dem Versicherten gehören, wie z.B. Bemalung, Tapeten, Stoffe, Teppich oder Parkett usw., als Bestandteil des Wohngebäudes angesehen.
  • Eventuelle Zäune und Stützmauern für vom Gebäude unabhängige Oberflächen sowie Sportanlagen, Schwimmbecken und deren feste Einrichtungen sind ebenfalls mit inbegriffen.
  • Ist der Versicherte Miteigentümer, umfasst die Versicherungsdeckung ferner den Faktor, der ihn aufgrund der Teilung von Baueigentum beim ungeteilten Eigentum betreffen könnte.
  • Private Garagen oder private Kfz–Parkplätze, die im Eigentum des Versicherten stehen und an einem anderen Ort als die versicherten Wohnräume bzw. das Gebäude, in dem sich diese befinden, liegen, können unter den Gebäudebegriff fallen, wenn dies ausdrücklich in der Police erwähnt wird und sie sich in derselben Gemeinde befinden.

GEBÄUDE/RENOVIERUNGSARBEITEN
Ist der Versicherte Mieter und/oder Nießbraucher, so gelten feste Dekorations– und Zierelemente, die an Böden, Decken und/oder Wänden befestigt sind, wie z.B. Bemalung, Tapeten, Stoffe, Teppich oder Parkett usw., sowie feste Einrichtungen für den privaten Gebrauch, die Bestandteil der Wohnräume sind und auf Kosten des versicherten Mieters mit der Zustimmung des Eigentümers der Wohnräume eingebracht wurden, bis zu der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme als in der Gebäudeversicherung mit inbegriffen.

HAUSRAT
Als Hausrat werden die Güter angesehen, die sich im Gebäude befinden und Eigentum des Versicherten sind. Dazu zählen auch, bis zu einer Höchstgrenze von 1.500 Euro pro Schadensfall, die Güter, die im Eigentum von dritten Personen stehen.
Zum Hausrat zählen folgende Elemente:
Mobiliar und Einrichtungsgegenstände, wobei als solche die Küchenmöbel sowie Möbel im Allgemeinen und die persönlichen Ausstattungsgegenstände der versicherten Wohnräume, die nicht als Wertgegenstände angegeben sind, angesehen werden, einschließlich folgender Gegenstände:

  • Elektrische Haushaltsgeräte, elektrische und elektronische Anlagen.
  • – Bild – und Tongeräte, Personalcomputer, Fotokameras.
  • Tragbare Radio – und/oder Fernsehantennen.
  • Glas, es sei denn, es ist in der Gebäudeversicherung inbegriffen.
  • Dekorationsgegenstände und – elemente, Lampen.
  • Kleidung, Geschirr, Besteck, Glasgeschirr, Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, Lebensmitteln sowie häuslicher Vorrat und Nahrungsmittel. Gegenstände, die der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dienen, sind bis zu maximal 20% der Versicherungssumme für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände versichert. Ausgeschlossen sind Software–Programme.

FOLGENDE SACHEN WERDEN NICHT ALS HAUSRAT ANGESEHEN:
a. Wertgegenstände, Schmuck, Juwelen und besondere Wertgegenstände, es sei denn, dies wird in den Sonderbedingungen festgelegt.
b. Bargeld, es sei denn, dies wird in den Sonderbedingungen festgelegt.
c. Lebende Tiere aller Art.
d. Kraftfahrzeuge, Anhänger und Boote sowie ihr Zubehör, es sei denn, dies wird in den Sonderbedingungen festgelegt.
e. Gegenstände und Waren, die Teil von zum Verkauf bestimmten Musterkollektionen oder Katalogen sind.

SACHSCHÄDEN AN BZW. VERLUST VON GEBÄUDE UND/ODER HAUSRAT
Innerhalb der in der Versicherungspolice festgelegten Grenzen und Bestimmungen werden unmittelbare Sachschäden an Gebäude und/oder Hausrat sowie Verluste von und/oder Verluste von Gebäude und/oder Hausrat aufgrund folgender Ursachen gedeckt:

A.1. Brand, Explosion und Blitzschlag

  1. Brand
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen, die als unvermeidbare Folge eines Brandes entstehen, versichert, sofern dieser zufällig, durch Einwirken von Fremden oder durch Fahrlässigkeit des Versicherten selbst oder der Personen, für die dieser haftet, hervorgerufen wird.
  2. Explosion
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen durch Explosion versichert, auch wenn danach kein Brand entsteht, unabhängig davon, ob die Explosion innerhalb der Wohnräume oder in der nahen Umgebung hervorgerufen wird. Inbegriffen ist auch die spontane Explosion von Heizungen, Warmwasserbereitern, festen Anlagen und Leitungen.
  3. Blitzschlag
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen durch die direkte Einwirkung eines Blitzschlages versichert, auch wenn danach kein Brand entsteht. Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistungen liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat

NICHT GEDECKT SIND:
a. Unfälle von Rauchern, Unfälle im Haushalt oder einzelner Fall von Gegenständen ins Feuer , es sei denn, durch die genannten Vorfälle wird ein Brand verursacht.
b. Schäden infolge von einfacher Hitzeeinwirkung, direktem oder indirektem Kontakt mit Heizungs–, Klima– oder Beleuchtungsgeräten, Kaminen oder Öfen, es sei denn, diese Schäden treten aus Anlass eines Brandes im engeren Sinne ein.
c. Explosionen von Geräten, Anlagen oder anderen als den bekannten und üblicherweise im Haushalt verwendeten Substanzen.
d. Schäden durch Überspannung oder Induktion aufgrund eines Blitzeinschlags.

A.2. Wasserschäden

  1. Undichte Leitungen und Überlaufen
    Es sind unmittelbare Sachschäden, die unvorgesehen und unbeabsichtigt durch undichte Leitungen, Durchsickern, Überlaufen, Leitungsbruch oder -platzen mit Wasser aus versicherten Apparaten und Einrichtungen hervorgerufen werden, versichert. Dies schließt den Bruch von Aquarien und anderen festen Zier- und/oder Dekorationseinrichtungen, die Wasser enthalten, ein.
  2. Ortung und Reparatur des Defekts
    Bei Versicherung des Wohngebäudes sind die Kosten für die Ortung des den gedeckten Schadensfall verursachenden Defekts sowie die Reparatur und/oder der Ersatz des kaputten Gegenstandes gedeckt, vorausgesetzt, es handelt sich um feste und eigene Leitungen der Wohnräume.Sind die Rohre oder Leitungen der Wohnräume allgemein verrostet oder beschädigt, so ist die Leistungspflicht des Versicherers auf die Entschädigung für die punktuelle Reparatur des Teilstückes der Leitung bzw. des Rohres, welches den Schaden an den Wohngebäuden verursacht hat, begrenzt. Spätere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, sind vollständig ausgeschlossen.
  3. Schäden durch aus anderen Wohnungen herrührendes Wasser
    Es sind unmittelbare Sachschäden infolge von Wasser versichert, das aus Wohnungen stammt, die neben oder über der betroffenen Wohnung liegen und im Eigentum von Dritten stehen. Schäden durch Einsickern sind ebenfalls inbegriffen.
    Vergessen oder Unterlassen
    Es sind unmittelbare Sachschäden versichert, die durch Wasser entstehen, wenn es unterlassen oder vergessen wird, Wasserhähne, Absperrventile und ähnliches zu schließen.
  4. Pannen der Feuerlöschinstallationen
    Es sind Sachschäden versichert, die durch unbeabsichtigtes Auslaufen, Undichtigkeiten, Lecks, Brüche, Herabfließen, Ausströmen oder Austritt von Wasser oder anderen Substanzen, die zum Feuerlöschen eingesetzt werden, hervorgerufen werden.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistungen liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden, die sich aufgrund des offenkundigen Unterlassens von Reparatur –, Erhaltungs – oder Wartungsmaßnahmen an den Wohnräumen oder Einrichtungen ereignen, das ganz oder teilweise dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten zuzurechnen ist, mit Ausnahme der Bestimmungen im Absatz 2 „Ortung und Reparatur des Schadens“.
b. Ortung und Reparatur des Schadens, wenn der Versicherte nicht die für die sachgemäße Wartung der Einrichtungen erforderlichen Reparaturen vorgenommen hat, obwohl er aufgrund eines vorhergehenden Schadensfalles über den allgemein verrosteten und kaputten Zustand der Rohre in Kenntnis ist.
c. Kosten für die Freimachung von Leitungen.
d. Kosten für die Reparatur oder Anpassung von Wasserhähnen, Absperrventilen, Sanitärelementen oder sanitären Einrichtungen und ihrem Zubehör, Heizungen, Heizungsgeräten, Akkumulatoren, Heizungskörpern, Klimaanlagen und elektrischen Haushaltsgeräten sowie der Ersatz von Stücken im Zusammenhang mit der Erhaltung der Einrichtungen.
e. Kosten für die Reparatur von Fassaden oder Dächern, auch wenn es zu Wasserschäden und undichten Stellen gekommen ist, die von der Police gedeckt sind
f. Die erforderlichen Kosten für die Korrektur von Bau– oder Planungsfehlern am Wohngebäude
g. Schäden, die durch das Feuerlöschsystem oder in den Feuerlöscheinrichtungen selbst entstanden sind, sowie Schäden, die sich infolge des Einsatzes des Systems zu Zwecken, zu denen es nicht entworfen wurde, ereignet haben, oder das Austreten von Flüssigkeiten oder anderen Substanzen.
h. Die Kosten für die Reparatur von Aquarien.
i. Die Kosten für die Reparatur und Schadensortung bei Klärgruben, Abwasserkanälen und Kanalisationsanlagen.
j. Schäden, Kosten für die Reparatur und Schadensortung aufgrund von Kondensationsfeuchtigkeit.
k. Schäden oder undichte Stellen infolge von meteorologischen Erscheinungen, es sei denn, diese sind auf Lecks in den Regenrinnen zurückzuführen.
l. Die Kosten für die Ortung und Reparatur von undichten Stellen und Störungen, die nicht zu Schäden führen, welche gemäß den Punkten 1, 3, 4 und 5 der vorliegenden Versicherungsdeckung von Wasserschäden dieser Police zu entschädigen sind.

A.3. Erweiterung der Deckung

  1. Naturgefahren
    Gedeckt sind Sachschäden, die als direkte Folge von Regen, Hagel, Schnee und Sturm entstehen, sofern die hervorgerufenen Schadensfälle laut der geltenden Gesetzgebung nicht als außergewöhnlich eingestuft werden und auf außergewöhnliche Art und Weise hervorgerufen wurden.Der außergewöhnliche Charakter dieser atmosphärischen Erscheinungen muss durch die von den zuständigen öffentlichen Behörden ausgestellten Berichte oder, in Ermangelung solcher Berichte, durch die Beibringung von Beweisen durch den Versicherten nachgewiesen werden. In diesem Sinne wird die Tatsache, dass andere Gebäude in der Nähe der versicherten Wohnräume mit soliden baulichen Eigenschaften von derselben atmosphärischen Erscheinung betroffen sind, als Beweis angesehen. Bei Meinungsverschiedenheiten wird in Übereinstimmung mit Art. 20 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen vorgegangen.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
  2. Überschwemmung
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Gegenständen versichert, die sich anlässlich oder infolge der direkten Einwirkung von Wasser ergeben, das sich aufgrund der folgenden Ursachen auf der Oberfläche fortbewegt:– Überlauf oder Umleitung des Laufes von Gewässern ohne natürlichen Abfluss, Stauseen, Flüssen, Kanälen, Bewässerungsgräben, Sümpfen oder anderen Oberflächengewässern, die von Menschen gebaut wurden.– Überlauf des Abflusssystems, von Sammlern und anderen analogen Leitungen.Ebenso versichert sind die Kosten für die Entfernung von Schlamm und Erde infolge von Überschwemmung aufgrund eines hierdurch abgedeckten Schadensfalls.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.NICHT GEDECKT DURCH DIE DECKUNGEN A.3.1. UND A.3.2. WERDEN:
    a. Schäden an den versicherten Gütern Regen, Schnee, Sand oder Staub, der durch Türen, Fenster oder andere vorhandene, nicht geschlossene oder mit fehlerhaftem Verschluss versehene Öffnungen eingedrungen ist.
    b. Schäden infolge von Bau– oder Reparaturarbeiten an den versicherten Wohnräumen.
    c. Schäden durch Flutwellen oder Hochwasser aus dem Meer, selbst wenn diese Phänomene durch Wind verursacht wurden.
    d. Schäden durch direkte Einwirkung von Flusswasser, selbst wenn dieser Fluss nicht ganzjährig fließt, bei Austreten aus seinem natürlichen Bett, durch Bewegung von Hochwasser und Meereswasser sowie Schäden durch Zerstörung von Wehren oder Deichen.
    e. Schäden in Form von undichten, rostenden oder feuchten Stellen, die nach und nach entstanden sind.
    f. Schäden aufgrund von Bau–, Erhaltungs – oder Wartungsfehlern am Wohngebäude und/oder seinen Einrichtungen.
    g. Kosten für Reparatur, Ersatz oder Klärung von Abflüssen oder ähnliche Leistungen, sowie Schäden an den Versorgungsleitungen oder Abwasserleitungen, Rohrsystemen oder Tanks.
    h. Schäden an Pflanzen, Räumen, weiteren Grünanlagen und im Allgemeinen jedem versicherten Gut unter freien Himmel, auch wenn diese durch flexible Materialien, Planen, Folien geschützt sind oder sich im Inneren offener Baustrukturen befinden.
    i. Schäden an Solarpaneelen oder -anlagen und Werbeschildern jeder Art.
  3. Vandalismus und böswillige Handlungen
    Es sind unmittelbare Sachschäden versichert, die infolge von Vandalismus oder böswilligen Handlungen an den versicherten Gegenständen entstehen. Voraussetzung ist, dass diese: – Einzeln oder gemeinschaftlich durch andere Personen als den Versicherungsnehmer, den Versicherten oder deren Angestellte oder Personen, die mit ihnen zusammen wohnen, begangen wurden.– Hervorgehen aus tumultartigen Handlungen während Versammlungen und Demonstrationen, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden, oder während rechtsmäßigen Streiks, es sei denn, diese Handlungen werden als Volksaufstand oder Volksaufruhr eingestuft.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
    NICHT GEDECKT SIND:
    a. Handlungen, die den Charakter eines Volksaufstandes bzw. von öffentlicher Aufruhr, Unruhen, Sabotage oder Terrorismus haben.
    b. Kosten und Schäden, die in Folge von Wandbemalungen, Kritzeleien, Aufkleben von Plakaten oder ähnlichen Handlungen entstehen.
    c. Verluste durch Diebstahl oder Raub der versicherten Gegenstände.
    d. Schäden, die von legalen oder illegalen Mietern oder Besetzern der Wohnräume verursacht wurden.
    e. Glasbruch.
    f. Schäden an Gegenständen, die sich auf Terrassen, Veranden, Grünflächen, Parkplätzen oder allgemein im Freien bzw. außerhalb der Wohnräume befinden.
  4. Rauch und Ruß
    Es sind unmittelbare Sachschäden an den versicherten Wohnräumen durch die unbeabsichtigte direkte Einwirkung von Rauch und Ruß versichert, unabhängig davon, ob die Ursache innerhalb der Wohnräume oder in der nahen Umgebung liegt.Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
    NICHT GEDECKT SIND:
    Schäden, die durch die kontinuierliche Einwirkung von Rauch oder Ruß hervorgerufen werden oder die nicht auf einer zufälligen oder außergewöhnlichen Ursache beruhen.
  5. Einschlag, Aufprall, Absturz von Luftfahrzeugen und Auswirkungen von Schallwellen:
    Es werden Schäden aufgrund folgender Ursachen versichert:
    – Zusammenstoß oder Aufprall von Landfahrzeugen und/oder Tieren oder den von diesen Fahrzeugen oder Tieren beförderten Waren auf die versicherten Gegenstände.
    –Absturz von Luftfahrzeugen, Raumschiffen oder Satelliten bzw. sich von diesen ablösenden Gegenständen oder Bestandteilen, Bäumen, Masten und Radio- Fernsehantennen.
    – Schallwellen, die durch Luftfahrzeuge, Raumschiffe und/oder Satelliten hervorgerufen werden, die die Schallmauer durchbrechen.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
    NICHT GEDECKT SIND:
    Schäden, die durch Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge oder durch Tiere hervorgerufen werden, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Versicherungsnehmers, des Versicherten, deren Angestellten oder der Personen, die mit ihm zusammenwohnen, stehen oder von ihnen gelenkt werden.

A.4. Bruch von Glas, Spiegeln, Marmor, Granit, Sanitärkeramik / Sanitären
Einrichtungen
Es sind Schäden durch unbeabsichtigten Bruch sowie die Kosten für den Transport und den Einbau in den folgenden Fällen gedeckt:

  1. Bei Versicherung des Wohngebäudes
    Alle Arten von Fensterscheiben, Spiegeln oder Glas, die fest mit dem Wohngebäude verbunden sind.
    Sanitärkeramik und sanitäre Einrichtungen, die sich im Wohngebäude befinden.
    – Feste Arbeitsflächen aus Marmor, Granit oder sonstigem Naturstein oder künstlichem Stein in Küchen und Badezimmern.
  2. Bei Versicherung des Hausrates
    Alle Arten von Fensterscheiben, Spiegeln oder Glas, die fester Bestandteil des Hausrates oder eines seiner Elemente sind.
    Marmor, Granit oder sonstiger Naturstein oder künstlicher Stein, der Bestandteil von Möbeln oder Tischen ist.
    Falls der Versicherte Mieter der Wohnung ist, die Glasscheiben von eigenen Türen und Fenstern.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden, die anlässlich eines Umzuges oder Maler-, Dekorations-, Erhaltungs- oder Renovierungsarbeiten in der versicherten Wohnung hervorgerufen werden. Diese Schäden werden nur dann gedeckt, wenn die Arbeiten von einem Dritten ausgeführt werden. In diesem Fall muss diese Tatsache durch die Vorlage der entsprechenden Rechnung, aus der die Angaben der ausführenden Person ersichtlich sind, bewiesen werden.
b. Schäden infolge von Mängeln bei der Aufstellung der versicherten Gegenstände und ihrer jeweiligen Halterungen.
c. Kratzer, abgebröckelte Stellen, Abschabungen und sonstige Mängel der Oberfläche bzw. ästhetische Mängel.
d. Bruch von Lampen, Glühbirnen, Glasgeschirr, Bildern, Handgegenständen, Gegenständen aus Glas und Dekorationsgegenständen, Brillen, Monokeln, Ferngläsern, tragbaren Apparaten, elektronischen Haushaltsgegenständen, Glaskeramikkochfeldern, Bild- und Tongeräten, Personalcomputern, Sonnenkollektoren, Glas oder Marmor mit künstlerischem Wert sowie Glas, das kein fester Bestandteil der Möbel oder des Gebäudes ist.
e. Glas, das Bestandteil von Wintergärten oder ähnlichen Elementen ist.
f. Marmor, Granit oder sonstiger Naturstein oder künstlicher Stein auf dem Boden, an den Wänden oder Decken im Inneren oder außerhalb der Wohnräume.
g. Schäden in Form von Rissen und Spalten infolge der Abnutzung, dem Alter oder des Gebrauchs.

A.5. Diebstahl und Überfall
Es sind die Sachschäden versichert, die der Versicherte infolge des Verschwindens, der Zerstörung oder der Beschädigung der versicherten Güter erleidet, sowie die Schäden oder Mängel, welche im Fall von Raub, versuchtem Raub oder Überfall in den Wohnräumen am Wohngebäude verursacht werden.
Hierfür gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

  1. Schäden am Wohngebäude
    Es sind bis zu 100% der Versicherungssumme für das Wohngebäude versichert.Wird das Gebäude nicht versichert, werden Schäden am Gebäude bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10% der Versicherungssumme für Hausrat mit einer Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Schadensfall gedeckt.
  2. Hausrat
    Es sind bis zu 100% der Versicherungssumme für Hausrat versichert.
  3. Schlüssel und Schlösser
    Bei Versicherung des Hausrates ist der Ersatz der Schlüssel und Schlösser von Außentüren, Geldschränken und Alarmanlagen der versicherten Wohnräume infolge von Raub, Diebstahl, Überfall oder Verlust in den Wohnräumen und außerhalb durch Schlüssel und Schlösser mit ähnlichen Eigenschaften gedeckt.
    Versicherungssumme: Pro Schadensfall und Jahr 600 Euro auf Erstrisikobasis.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden, die durch den Versicherten, einen Familienangehörigen, seine Angestellten und/oder die Personen, die in der versicherten Wohnung wohnen, verursacht werden.
b. Schäden infolge von Diebstahl und/oder versuchtem Diebstahl im Fall der Nichtbewohnung, die länger als der im Versicherungsschein angegebene Zeitraum andauert.
c. Diebstähle oder Überfälle, die begangen werden, während die Güter oder die versicherten Wohnräume nicht durch die Sicherheitsmaßnahmen gesichert sind, die in der Police angegeben sind, bzw. während sich diese Sicherheitsmaßnahmen nicht in Betrieb befinden.
d. Einfacher Verlust, Abhandenkommen, Verschwinden oder Diebstahl, mit Ausnahme der Deckung für Schlüssel und Schlösser.
e. Raub oder Überfälle, die sich ereignen, während sich die Sachen in einer anderen als in der Versicherungspolice angegebenen Risikosituation befinden.
f. Güter und Gegenstände, die sich in Gärten, im Freien oder im Inneren von offenen Bauten wie Veranden, Dachterrassen oder Innenhöfen befinden, mit Ausnahme von individuellen Fernseh- und Radioantennen.
g. Raub und Überfall bei Wertgegenständen, Geld und Schmuck.
h. Diebstahl, mit Ausnahme von Schlüsseln und Schlössern.
i. Überfall außer Haus.

A.6. Verschiedene Kosten
Es werden die ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten und/oder Schäden versichert, die der Versicherte infolge eines durch die Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles notwendigerweise auf sich nehmen musste, für die folgenden Leistungen und bis zu den im Folgenden angegebenen Höchstgrenzen:

  1. Feuerwehreinsatz
    Es sind die Gemeindegebühren für den Einsatz der Feuerwehr aufgrund eines Schadensfalls, der von dieser Versicherungspolice gedeckt wird, versichert.
  2. Rettung, Löschung, Abriss- und Aufräumarbeiten
    Es sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständige Behörde oder den Versicherten, um einen Brand zu unterbinden, zu löschen oder die Ausbreitung zu verhindern, gedeckt. Dies schließt den Transport der versicherten Gegenstände, um sie vor dem Brand zu schützen, sowie die eventuellen Schäden, welche die Gegenstände während den Rettungsarbeiten erleiden, ein. Außerdem sind die erforderlichen Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten aufgrund eines Schadensfalls, der von dieser Versicherungspolice gedeckt wird, versichert. Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistungen 1 und 2 liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.
  3. Wiederbeschaffung von Dokumenten
    Es werden die Kosten für die Wiederbeschaffung von eigenen Dokumenten, die sich auf das Eigentum an den versicherten Wohnräumen und ihrer Bewohnbarkeit beziehen und öffentliche Urkunden darstellen, versichert. Ausgeschlossen sind Dokumente, die im Zusammenhang mit beruflichen und kommerziellen Tätigkeiten stehen.Diese Kosten müssen durch die Ausstellung der entsprechenden Zweitausfertigungen ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 10% der Versicherungssumme für Hausrat.
  4. Unbewohnbarkeit der Wohnung
    Bei Versicherung des Wohngebäudes:
    Gedeckt werden die Kosten für die erzwungene Räumung der Wohnung infolge eines von der Police gedeckten Schadenfalls zum Zwecke der Anmietung einer Wohnung mit ähnlichen Eigenschaften für den Zeitraum der Reparatur der versicherten Wohnung mit einer Höchstgrenze von 12 Monaten.
    Bei Versicherung des Hausrates:
    Gedeckt sind die Kosten für die Miete von Mobiliar mit ähnlichen Eigenschaften wie das versicherte Mobiliar für den Zeitraum, der für die Reparatur der durch den Schadensfall entstandenen Schäden erforderlich ist, mit einer Höchstgrenze von 12 Monaten.Dabei sind die Kosten für den Umzug des gesamten versicherten Hausrates in die neue gemietete Wohnung inbegriffen, wobei der gesamte Hausrat am neuen Standort zu denselben Bedingungen versichert ist.
    Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 100% der Versicherungssumme für Gebäude und/oder Hausrat.

NICHT GEDECKT SIND:
Die Unbewohnbarkeit, die weniger als 48 Stunden andauert.

Verlust von Mieteinnahmen
Sollte der Versicherte als Vermieter handeln, zahlt der Versicherer 100 % der Mieteinnahmen, die der Versicherte während der Dauer der in der versicherten Wohnung durchgeführten Reparaturarbeiten nach einem durch die Versicherungspolice gedeckten Schadensfall nicht vom Mieter erhält.
Die Entschädigungsgrenze beträgt 100 % der Versicherungssumme für Gebäude mit einer Höchstgrenze von 12 Monatsmieten.

Vorübergehender Umzug des Hausrats
Im Rahmen der in der Police vorgesehenen Höchstgrenzen und Bedingungen sind Sachschäden an und der Verlust von dem Versicherten gehörender Kleidung, persönlichen Gegenständen und beweglichen Gütern gedeckt, sofern sie sich während einer Reise, die nicht länger als drei Monate dauert, nicht in der im Versicherungsschein der Police genannten Wohnung befinden und der Schaden auf Brand, Explosion, Blitzschlag, Wasserschäden, Diebstahl oder Überfall zurückzuführen ist und gedeckt wäre, wenn er sich in den versicherten Wohnräumen ereignet hätte.
Für die Gültigkeit dieser Deckung ist es erforderlich, dass sich die Gegenstände zum Schadenszeitpunkt vorübergehend in einem Privathaus, zeitweilig gemieteten Raum oder in einem Hotel- oder Pensionszimmer befinden, in dem der Versicherte übernachtet. Diese Räume müssen dieselben Eigenschaften und Sicherheitsbedingungen wie die versicherte Wohnung aufweisen.
Diese Deckung wird während des vorübergehenden Transport des Hausrats an den Urlaubsort mit normalen Fortbewegungsmitteln (mit Ausnahme von Motorrädern) auf Schäden infolge von Brand, Explosion, Blitzschlag, Wasser, Diebstahl oder Überfall sowie auf Unfälle des Transportmittels erweitert.
Diese Deckung kommt in Spanien, der restlichen Europäischen Union und der Schweiz zur Anwendung und setzt voraus, dass der Versicherte seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat.
Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 15% der Versicherungssumme für Hausrat mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Schadensfall.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Einfacher Verlust oder Abhandenkommen.
b. Güter, die verkauft oder ausgestellt werden oder sich in Möbelspeichern befinden.
c. Diebstahl.
d. Da die vorliegende Deckung eine Erweiterung der Versicherung auf andere als die im Versicherungsschein der Police angegebenen Orte darstellt, kommen alle anderen Begrenzungen oder Ausschlusstatbestände, die in den Deckungen der Police festgelegt sind, ebenfalls zur Anwendung.
e. Schmuck, Gegenstände mit besonderem Wert und Bargeld im Inneren des vom Versicherten benutzten Transportmittels.
f. Schadensfälle in Zweitwohnungen.

A.7. Schäden mit elektrischer Ursache
Es werden bei Versicherung des Wohngebäudes die Kosten für die Reparatur der Schäden und/oder den Ersatz der elektrischen Einrichtung sowie bei Versicherung des Hausrats die Kosten für die elektrischen Haushaltsgeräte oder elektrischen oder elektronischen Apparate und ihr Zubehör versichert. Voraussetzung ist, dass der Schadensfall auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
Überspannung oder Induktion infolge eines Blitzschlages.
Überlaststrom, Kurzschluss oder Verbrennen aufgrund einer dem Betrieb innewohnenden Ursache, auch wenn diese Vorfälle keinen Brand hervorrufen.
Die Entschädigungsgrenze für diese Versicherungsleistung liegt bei 1.500 Euro auf erstes Risiko.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Schäden an Wohnräumen mit elektrischen Einrichtungen, die provisorischer Art sind oder nicht die gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
b. Schäden infolge der allmählichen Abnutzung oder Verschlechterung der elektrischen Apparate oder Einrichtungen aufgrund der normalen Nutzung oder Funktionsweise, Verschleiß, Verrosten, Oxidation, Kavitation, Rost oder Wasserstein.
c. Schäden in Form von einfachen ästhetischen Schäden, die keinen Einfluss auf die Funktionsweise des Apparats haben.
d. Schäden an Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Lampen, Elektroröhren und Kathodenstrahlröhren sowie Beleuchtungsapparaten und anderen Apparaten, die älter als 30 Jahre sind.
e. Schäden, die von der Gewährleistung des Herstellers oder des Lieferanten gedeckt sind, einfache notwendige Arbeiten, Wartungsarbeiten und Betriebsausfälle.
f. Schäden an über– oder unterirdischen Außenanlagen, mit Ausnahme von Radio– und/oder Fernsehantennen.
g. Elektrische Einrichtungen sowie elektrische und/oder elektronische Apparate mit einem Neuwert unter 60 Euro, es sei denn, bei demselben Schadensfall wurden anderen Geräte der versicherten Wohnung mit einem höheren Wert beschädigt.

Die Höchstgrenze für die Entschädigung vonseiten des Versicherers für Schadensfälle im Zusammenhang mit den Deckungen der Abschnitte A.1. bis A.7. ist im Abschnitt der jeweiligen Versicherungsleistung angegeben. Die Entschädigungsgrenzen dürfen insgesamt höchstens 100 % der Versicherungssummen für Gebäude und/oder Hausrat betragen, auch wenn sich ein und derselbe Schadensfall auf mehrere Versicherungsleistungen bezieht.

A.8. Haftpflichtversicherung
Im Sinne der vorliegenden Deckung gelten folgende Definitionen:
Haustiere:
Hunde einer nicht gefährlichen Rasse, Katzen, Vögel und Aquarienfische, die im Eigentum des Versicherten stehen, unter Ausschluss giftiger Spezies sowie Spezies, die gesetzlich geschützt oder deren Verkauf verboten ist, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Sie haben den Zweck, Gesellschaft zu leisten, und sind nicht für kommerzielle Tätigkeiten bestimmt.
– Sie erfüllen die gültigen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Impfungen und/oder Sicherheitsvorschriften.
Hunde gefährlicher Rassen:
Hunde und Kreuzungen folgender Rassen: American Staffordshire Terrier, Boxer, Amerikanische Bulldogge, Bullmastiff, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Tibet Dogge, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Kaukasischer Schäferhund, Presa canario, Mallorquinische Bulldogge (Ca de Bou), American Pit-Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und japanischer Kampfhund sowie jede andere Rasse, die zum Schadenszeitpunkt gesetzlich als gefährlich eingestuft wird.
Dritte:
Jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme von:
Versicherungsnehmer oder dem Versicherten.
Familienmitglieder des Versicherungsnehmers oder des Versicherten, unter denen verstanden wird: der Ehegatte (oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft), die Vorfahren oder Stiefvorfahren, leibliche und Adoptivnachfahren bis zum dritten Grad, sofern diese gewöhnlich mit dem Versicherten oder dem Versicherungsnehmer zusammen leben oder ein Unterhaltsverhältnis besteht.
Personen, die gewöhnlich am Wohnsitz des Versicherungsnehmers und des Versicherten leben, ohne Einfluss einer finanziellen Leistung.
Teilhaber, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Personen, die tatsächlich oder von Rechts wegen vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherten abhängig sind, während sie im Bereich dieser Abhängigkeit tätig werden.
Schadensfall:
Jeder schädigende Vorfall, der von der Versicherungspolice gedeckt ist und aufgrund von Sachschäden, Körperschäden und unmittelbaren Schäden, welche während des Versicherungszeitraumes unbeabsichtigt an Dritten verursacht wurden, zu einer zivilrechtlichen Haftpflicht des Versicherten gemäß Artikel 1902 ff. des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches führen kann. Die Gesamtheit der Schäden, die von derselben Ursache herrühren, wird als ein einziger Schadensfall betrachtet, unabhängig von der Anzahl der gestellten Forderungen. Versicherungszeitraum:
Der Versicherungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die Versicherungspolice in Kraft tritt, und dem Datum, an dem sie zum ersten Mal abläuft, bzw. zwischen zwei Ablaufterminen oder zwischen dem letzten Ablauftermin und der Kündigung der Versicherungspolice.
Höchstbetrag pro Schadensfall:
Die Summe, die der Versicherer sich als Höchstsumme für alle Schadensersatzforderungen und einem Schadensfall zuzuordnenden Kosten zu zahlen verpflichtet, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten.
Höchstbetrag pro Opfer:
Die Summe, die der Versicherer dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern für alle entstandenen Schäden und Verluste maximal zahlen muss.Sollte es bei einem Schadensfall mehrere Geschädigte geben, so gilt für jedes der Opfer die in der Police festgelegte Höchstgrenze, die zu diesem Zweck als Höchstbetrag pro Schadensfall in der Police festgelegt wurde.
Höchstbetrag pro Versicherungszeitraum:
Die Summe, die der Versicherer für alle Entschädigungsleistungen und Kosten während eines Versicherungszeitraumes maximal zahlen muss, unabhängig davon, ob die geltend gemachten Schäden auf einen oder mehrere Schadensfälle zurückzuführen sind. Die Versicherungssumme verringert sich in dem Maße wie sie während des Versicherungszeitraumes für eine oder mehrere Schadensfälle aufgebraucht wird.
Personenschaden:
Körperverletzung oder Tod, hervorgerufen an natürlichen Personen.
Sachschaden:
Zerstörung oder Wertverlust von Sachen bzw. Tieren.
Vermögensschaden:
Der wirtschaftliche Verlust als direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens, der durch die Police gedeckt ist, und der durch den Geschädigten dieses wirtschaftlichen Verlustes erlitten wird.

Leistungen des Versicherers
In Übereinstimmung mit den Deckungsbedingungen dieser Versicherungspolice und dem im Versicherungsschein festgelegten Höchstbetrag für die Versicherungssumme übernimmt der Versicherer folgende Leistungen:
Zahlung der Entschädigungen, die sich aus der Haftpflicht des Versicherten ergeben, an die Geschädigten oder ihre Rechtsnachfolger.
Zahlung der gerichtlichen Sicherheitsleistungen, die vom Versicherten verlangt werden, um seine Haftung sicherzustellen.
Zahlung von Gerichtsgebühren und -kosten.
Zahlung der Honorare der Fachleute, die die Verteidigung des Versicherten gegenüber den Forderungen des Geschädigten übernehmen.
Außergerichtliche Ausgaben, die sich aus dem Schadensfall ergeben und die der Versicherte tätigt, sofern diese Ausgaben mit der Zustimmung des Versicherers gemacht werden.
Sollten die Haftpflichtforderungen die Versicherungssumme aus der Versicherungspolice überschreiten, ist der Versicherer nur zur Zahlung des Anteils der Gerichtsgebühren und -kosten verpflichtet, der dem Verhältnis des geforderten Gesamtbetrags zur Versicherungssumme entspricht. Dies gilt auch dann, wenn sich aus einem Schadensfall mehrere Gerichtsverfahren ergeben.

Territorialer Anwendungsbereich der Deckungen und Gerichtsstand
Die Deckung erstreckt sich und ist begrenzt auf Haftpflichtfälle, über die die spanischen Gerichte befinden können bzw. die von ihnen anerkannt werden und die sich aus auf der ganzen Welt mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko ereigneten Schadensfällen herleiten.Unabhängig von dem Ort, an dem sich der Schadensfall ereignet hat, wird die Entschädigung gemäß der Gesetzgebung des entsprechenden Landes geleistet, indem der Betrag bei einer spanischen Bank oder Sparkasse in Euro hinterlegt wird. Für die Umrechnung wird die Währungsumrechnungstabelle am Tag der Hinterlegung zum Ankaufskurs verwendet.Liegt der Hauptwohnsitz des Versicherten im Ausland, so beschränkt sich die Deckung auf die Forderungen, die in Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzgebung gestellt werden und die sich aus in Spanien eingetretenen Schäden ergeben.

Deckungszeitraum
Die Versicherung erstreckt sich auf die zivilrechtliche Haftung aus Schäden, die während der Gültigkeit der Police auftreten und während der Gültigkeit der Police oder in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung oder Kündigung der Police gemeldet werden.

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt 150.000 Euro pro Schadensfall. Im Versicherungsschein können andere Versicherungssummen vereinbart werden.

A.8.1. Bei Versicherung des Wohngebäudes:
Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherten in Übereinstimmung mit den in der Police vereinbarten Begrenzungen und Bedingungen zur Zahlung der Entschädigungen, für die dieser gemäß der gültigen Gesetzgebung zivilrechtlich haftbar ist infolge von Personen– oder Sachschäden, die er in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Miteigentümer der in der Police beschriebenen Wohnräume unbeabsichtigt Dritten zugefügt hat und die sich aus dem Eigentum oder Miteigentum ergeben.
Ebenfalls inbegriffen ist die Haftpflicht aufgrund von Wasserschäden wegen undichter Leitungen, Bruch, Platzen, Überlaufen oder Verstopfen der Leitungen, Einrichtungen oder festen Behältnissen der versicherten Wohnung.
Mitinbegriffen ist auch die Haftpflicht der Versicherten infolge von Renovierungs-, Reparatur-, Erweiterungs- oder Wartungsarbeiten an den versicherten Wohnräumen, sofern diese Arbeiten als kleinere Arbeiten angesehen werden und die Kosten hierfür 30.000 Euro nicht übersteigen.

NICHT GEDECKT SIND:
Forderungen im Zusammenhang mit:
a. Vertragliche Haftpflicht sowie Schäden, die sich aus der Ausübung einer kommerziellen, industriellen oder beruflichen Tätigkeit in den versicherten Wohnräumen ergeben.
b. Haftpflicht, die direkt den Mietern oder Angestellten des Gebäudes zuzuschreiben ist.
c. Schäden, die durch Gebäude hervorgerufen werden, für die eine vollständige oder teilweise unmittelbare Baufälligkeitserklärung existiert.
d. Schäden am Gebäude, das Gegenstand der Versicherung ist, und seinen Einrichtungen.
e. Schäden durch Fahrstühle oder Lastenaufzüge, wenn die gültigen Normen bezüglich ihrer Erhaltung und Wartung nicht beachtet wurden, sowie die Haftpflicht, welche die mit der Erhaltung und Wartung beauftragten Unternehmen trifft.
f. Die Haftpflicht der Unternehmen, die mit dem Füllen und der Wartung der Dieselöl–, Heizöl– oder Propangas–Tanks und ähnlichen Tanks beauftragt sind.
g. Das Eigentum an einem anderen, nicht in der Police beschriebenen Gebäude.

A.8.2. Bei Versicherung des Hausrates:
Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherten und den Personen, für die dieser gesetzlich haftet, zur Zahlung der Entschädigungen, für die dieser gemäß der gültigen Gesetzgebung zivilrechtlich haftbar ist infolge von Personen– oder Sachschäden, die er in den im Folgenden beschriebenen Eigenschaften durch Vorfälle in seinem Privatleben unbeabsichtigt Dritten zugefügt hat:
Nichtberufliche Tätigkeit: Handlungen oder Unterlassungen außerhalb des Berufslebens.
Familienvorstand: Handlungen oder Unterlassungen von einer Person, für die der Versicherte in seinem Privatleben zivilrechtlich haftbar ist, sowie Handlungen oder Unterlassungen der Familienmitglieder, die mit dem Versicherten zusammenleben.
Hausangestellte: Handlungen oder Unterlassungen der für den Versicherten arbeitenden Hausangestellten bei der Ausübung ihrer Arbeit.
Nutzer und/oder Mieter der Wohnräume, in denen sich die versicherten Gegenstände befinden, wobei die Forderungen, die sich aus der Erhaltung der Wohnräume ergeben, nicht gedeckt sind.
Sportler: Ausübung aller Sportarten als Amateur, mit Ausnahme von Luftfahrtsportarten, Bogenschiessen und Jagd. Schäden infolge der Ausübung von Sportarten als Profi sind nicht gedeckt.
Eigentümer von Haustieren in Übereinstimmung mit der im Rahmen dieser Versicherungsleistung festgelegten Definition, mit Ausnahme von Hunden gefährlicher Rassen, die durch eine wahlweise abzuschließende Versicherung gedeckt werden können, wenn sie ausdrücklich miteinbezogen werden und die entsprechende Versicherungsprämie gezahlt wird.
Eigentümer von Freizeitbooten ohne Motor. Als Freizeitboote ohne Motor werden schwimmende, zur Freizeit-Schifffahrt bestimmte Objekte angesehen, sofern sie keinen Motor und eine Schiffslänge von unter 6 Metern haben und der gesetzmäßig vorgeschriebene Lotsentitel vorliegt.
Eigentümer oder Benutzer von Fahrrädern. In der Eigenschaft als Amateur.
Eigentümer von individuellen Radio- und/oder Fernsehantennen, die in dem Wohngebäude, in denen sich die versicherten Gegenstände befinden, installiert sind, wobei die Forderungen infolge Wartung und Schäden an den Wohnräumen selbst nicht gedeckt sind.
Haftpflicht des Mieters gegenüber dem Eigentümer der Wohnräume aufgrund von Schäden an den Wohnräumen infolge eines dem Mieter zuzuschreibenden Brand– oder Explosionsfalles.
Haftpflicht bei Fischfang. Im Rahmen der Bestimmungen und Bedingungen der Versicherungspolice übernimmt der Versicherer die finanziellen Folgen der zivilrechtlichen Haftpflicht, die sich für den Versicherten gemäß der gültigen Gesetzgebung aufgrund von Personen-, Sach- und Folgeschäden, die er unbeabsichtigt Dritten während der Sportfischerei mit Angel zufügt, ergeben kann.
NICHT GEDECKT SIND:
Sowohl bei Versicherung des Hausrates als auch bei Versicherung des Gebäudes Forderungen aufgrund folgender Ursachen:
a. Schäden, die sich infolge der Ausübung einer kommerziellen, industriellen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherten oder der versicherten Personen ergeben.
b. Schäden infolge der Teilnahme des Versicherten oder der versicherten Personen an Wettbewerben, Wettrennen, Wetten oder Wettkämpfen aller Art bzw. den Vorbereitungen oder dem Training hierfür, es sei denn, die Teilnahme erfolgt in der Eigenschaft als Amateur.
c. Die Nutzung oder das Mitführen von Waffen jeglicher Art und Klasse.
d. Schäden, die der Versicherte im betrunkenen Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verursacht hat. Es wird als Trunkenheit angesehen, wenn der Versicherte die in der zum jeweiligen Zeitpunkt auf den Fahrzeugverkehr anwendbaren Gesetzgebung festgelegten Grenzwerte im Blut oder in der ausgeatmeten Luft überschreitet.
e. Besitz oder Nutzung von Pferden oder anderen Reittieren.
f. Vorfälle, die sich im Ausland ereignen, wenn der Hauptwohnsitz des Versicherten außerhalb Spaniens liegt.
g. Schäden an Sachen oder Tieren, die sich aus irgendeinem Grund (Verwahrung, Nutzung, Reparatur, Bearbeitung, Änderung, Transport o. ä.) unter der Sachherrschaft, Verwahrung oder Kontrolle des Versicherten oder der Personen, für die dieser haftet, befinden.
h. Eigentum, Besitz oder Nutzung des Versicherten von einem Boot mit einer Schiffslänge von mehr als 6 Metern.
i. Eigentum, Besitz oder Nutzung durch den Versicherten von Kraftfahrzeugen und Elementen, die angehängt oder eingefügt sind, infolge des Verkehrs gemäß der gültigen Gesetzgebung über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.
j. Schäden infolge von Risiken, die durch eine Pflichtversicherung gedeckt werden müssen, auch wenn sich aus dem Vorfall ein finanzieller Haftpflichttatbestand ergibt, der die durch die erwähnte Versicherung festgesetzte Höchstgrenze überschreitet.
k. Vertragliche Verpflichtungen des Versicherten, die die gesetzliche Haftpflicht überschreiten.
l. Finanzielle Verluste, die nicht unmittelbare Folge von durch die Police gedeckten Personen- oder Sachschäden sind.
m. Kosten, die vom Versicherten für die Verhütung von Schadensfällen oder für die Reparatur von Sachen und Einrichtungen, die infolge der freiwilligen Verletzung oder Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften zu Schäden führen, eingegangen werden.
n. Persönliche Geldbußen und/oder Strafen jeglicher Art, die dem Versicherten oder den Personen, für die dieser haftet, auferlegt werden, sowie die Folgen der Nichtleistung.
o. Schäden an Dokumenten, die einen Geldwert darstellen. Die Entschädigung beschränkt sich auf die Wiederbeschaffungskosten dieser Dokumente und umfasst nicht auf den von ihnen repräsentierten Wert.
p. Bösgläubige Handlungen, Zweikämpfe und Streitigkeiten.
q. Schäden infolge der Nichtbeachtung oder Verletzung von gesetzlichen Vorschriften.
r. Übertragung von ansteckenden Krankheiten auf Menschen.
s. Die Deckung aus Absatz A.8.2., wenn die versicherten Wohnräume vom Versicherten vermietet werden, er ihre Benutzung genehmigt oder wenn der Versicherte eine juristische Person ist.

A.8.3. Arbeitgeberhaftpflicht
Im Sinne dieser Versicherungsleistung gelten als Dritte alle Hausangestellten oder sonstigen Personen, die im Dienste des Versicherten stehen, sofern sich der Unfall während der normalen Ausführung der hauswirtschaftlichen Arbeiten, mit denen sie beauftragt sind, ereignet.
Umfang der Deckung
Unter Ausschluss aller gegenteiligen Bestimmungen übernimmt der Versicherer die Haftpflicht, welche den Versicherten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen infolge der Personenschäden, welche die Arbeitnehmer eventuell anlässlich der Ausübung ihrer Arbeit erleiden, treffen kann.
Versicherungssumme
Die Höchstgrenze für die Entschädigung pro Schadensfall wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

NICHT GEDECKT SIND:
Forderungen im Zusammenhang mit:
a. Ereignisse, die nicht als Arbeitsunfälle eingestuft werden oder die von der Deckung der Arbeitsunfallversicherung ausgeschlossen sind.
b. Arbeiter, die in der obligatorischen Arbeitsunfallversicherung nicht angemeldet sind.
c. Nichterfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen arbeitsrechtlichen bzw. sozialrechtlichen Pflichten, die in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen.
d. Entschädigungen für Unfälle im Zusammenhang mit Gebrauch und Verkehr von Fahrzeugen, Flugzeugen oder Schiffen.
e. Unfälle, welche die Arbeiter auf dem Weg von ihrer Arbeitsstätte zu ihrem Wohnsitz bzw. bei Wegen aufgrund der Arbeit erleiden.
f. Entschädigungen und medizinische Kosten für Berufskrankheiten oder andere Krankheiten, die der Arbeiter bei der Durchführung seiner Arbeiten erleidet, wie Herzinfarkte, Thrombose, Gehirnblutung und Krankheiten ähnlicher Ursache.
g. Dem Versicherten auferlegte Buß- und Strafgelder sowie die Strafzuschläge gemäß der gültigen Gesetzgebung.
h. Sachschäden, die durch Güter im Eigentum der Angestellten des Versicherten verursacht wurden.
i. Haftung aufgrund eines Verhaltens, das von der Arbeitssicherheit als sehr schwerer Verstoß eingestuft wird, wie vorsätzliche und wiederholte Verstöße gegen Sicherheits- und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz.
j. Haftpflicht, die auf Lieferanten und Subunternehmer zurückzuführen ist, die nicht als Versicherte im Sinne dieser Police angesehen werden.

A.8.4. Rechtsschutz des Versicherten im Rahmen der Haftpflichtversicherung
Der Versicherer übernimmt in allen Gerichtsverfahren, die sich aus einem von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfall ergeben, auf seine Kosten die Leitung der Rechtsverteidigung gegenüber den Forderungen des Geschädigten. Er bestimmt die Rechtsanwälte und Prozessvertreter, die den Versicherten bei den gerichtlichen Handlungen im Rahmen von durch diese Versicherungspolice gedeckten Haftpflichtforderungen verteidigen und vertreten. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen unbegründet sind.
Ebenfalls gedeckt ist die Verteidigung und Vertretung des Versicherten in Strafsachen.
Der Versicherte ist verpflichtet, bei der Verteidigung, soweit erforderlich, Mitarbeit zu leisten, Vollmachten auszustellen und persönlich anwesend zu sein.
Unabhängig davon, wie das Urteil oder Ergebnis des Gerichtsverfahrens ausfällt, behält sich der Versicherer die Entscheidung vor, ob er die statthaften Rechtsbehelfe gegen dieses Urteil oder Ergebnis einlegen möchte oder ob er sich mit ihm zufrieden stellt.
Falls der Versicherer die Stellung von Forderungen oder die Einlegung eines Rechtsbehelfs als undurchführbar ansieht, muss er dies dem Versicherten mitteilen. Dem Versicherten steht es nun frei, den Rechtsbehelf auf seine eigene Rechnung einzulegen. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, die Gerichtskosten und die Kosten für den Rechtsanwalt und Prozessvertreter zurückzuerstatten, falls der Rechtsbehelf Erfolg haben sollte.
Sollte es zu einem Konflikt zwischen dem Versicherten und dem Versicherer kommen, der darauf beruht, dass der Versicherer in Bezug auf den Schadensfall der Verteidigung des Versicherten entgegenstehende Interessen verteidigen muss, so muss der Versicherer dies dem Versicherten mitteilen. Dies gilt unbeschadet der Pflicht, die Handlungen
auszuführen, die aufgrund ihres Eilcharakters für die Verteidigung notwendig sind. In diesem Fall kann der Versicherte zwischen der Beibehaltung der Rechtsverteidigung durch den Versicherer und der Beauftragung einer anderen Person mit seiner Verteidigung wählen. Im letzteren Fall ist der Versicherer verpflichtet, die Kosten dieses Rechtsbeistandes bis zu einem Betrag von 6.050 Euro pro Schadensfall zu zahlen.

A.9. Betreuung im Haushalt/bei Notfällen/Reparaturen
A.9.1. Grundlegende Deckungen
Im Sinne der vorliegenden Versicherungsleistung gelten als:
Versicherter:
Die natürliche Person, die Inhaber der Versicherungspolice oder des in dieser Versicherung geregelten Interesses ist, der Lebenspartner, unabhängig davon, ob es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft oder um eine Ehe handelt, Vorfahren und Nachkommen ersten Grades sowie sonstige Familienangehörige, die normalerweise mit dem Versicherten in den versicherten Wohnräumen leben.
Schadensfall:
Jeder vom Versicherten unbeabsichtigte und zufällige Vorfall, der in oder im Zusammenhang mit den versicherten Wohnräumen stattgefunden hat und in den vorliegenden ergänzenden Deckungen enthalten ist.

Entsendung von Fachkräften
Im Falle eines von der Police abgedeckten Schadens stellt der Versicherer die zur Durchführung der notwendigen Arbeiten qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, um bis zum Eintreffen des Sachverständigen den Schaden zu begrenzen und zu kontrollieren.In jedem Falle übernimmt der Versicherer die Kosten der Beförderung der Fachleute zu den versicherten Räumen, während der Versicherte alle sonstigen Kosten trägt, die sich durch die Arbeitsleistungen ergeben, es sei denn, es handelt sich um einen Schadensfall, der von der Versicherungspolice gedeckt ist.Sollten die Schäden die in der Versicherungspolice festgelegten Höchstgrenzen überschreiten, trägt der Versicherte die Kosten für die Arbeitsstunden sowie die Materialkosten, die über die Höchstgrenze hinausgehen. Wurde vertraglich eine Selbstbeteiligung festgelegt, trägt der Versicherte die Kosten, falls diese den Betrag der Selbstbeteiligung nicht überschreiten.

Hotelkosten
Wenn die versicherten Wohnräume infolge eines von der Versicherungspolice gedeckten Versicherungsfalles unbewohnbar geworden sind, organisiert und übernimmt der Versicherer die Kosten für den Aufenthalt des/der Versicherten in einem Hotel in der Nähe des Wohnsitzes bis zu einer Höchstgrenze von maximal 48 Stunden bzw. 181 Euro pro Schadensfall.Falls die erste Option gewählt wird, richtet sich die Hotelkategorie nach folgenden Regeln:– 3 Sterne, wenn die Jahresprämie 60 Euro oder weniger beträgt– 4 Sterne, wenn die Jahresprämie mehr als 60 Euro und weniger als 121 Euro beträgt– 5 Sterne, wenn die Jahresprämie mehr als 121 Euro beträgt

Kosten für die Bewachung der Wohnräume
Wenn die versicherten Wohnräume unbewohnbar geworden und infolge eines von der Versicherungspolice gedeckten Versicherungsfalles ihre Zugänge unbewacht sind, organisiert und übernimmt der Versicherer die Kosten für die Überwachung bis zu einer Höchstgrenze von maximal 72 Stunden.

Umzugs- und Lagerräume
Wenn die Wohnräume unbewohnbar geworden sind, organisiert und übernimmt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug des Mobiliars und der Einrichtung des Versicherten zu dem neuen, provisorischen und von ihm genutzten Wohnsitz innerhalb derselben Gemeinde.Falls die Umstände es erfordern, übernimmt der Versicherer darüber hinaus die Kosten für den Umzug und die Unterbringung der Möbel und Einrichtungsgegenstände in einem Möbelspeicher in derselben Gemeinde oder in der nächstgelegenen Gemeinde, die über einen Möbelspeicher verfügt, für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

Notfallreparaturen bei Diebstahl
Falls infolge eines Einbruchs oder eines gescheiterten Einbruchsversuches die Wohnräume ungeschützt und von außen leicht zugänglich sind, organisiert der Versicherer die sofortige Bereitstellung von Arbeitern, um die erforderlichen provisorischen Reparaturarbeiten zur Beseitigung dieser Zugänglichkeit vorzunehmen. Die Fahrtkosten gehen auf Rechnung des Versicherers.

Juristische Beratung bei Diebstahl
Im Fall eines Einbruchs oder eines gescheiterten Einbruchsversuches in den versicherten Wohnräumen bietet der Versicherer außerdem Rechtsberatung über die Schritte, welche der Versicherte zwecks der Anzeige des Sachverhalts vornehmen muss, sowie Informationen über den Verlauf des einzuleitenden Verfahrens und die eventuelle Wiederbeschaffung der geraubten Gegenstände.

Vorübergehender Ersatz von Fernseher, Videorecorder und/oder DVD-Player
Wenn aufgrund eines von dieser Versicherungspolice gedeckten Schadenfalls der Versicherte nicht über seinen Fernsehapparat, Videorecorder und/oder DVD-Player verfügen kann, stellt ihm der Versicherer gratis und für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen ein Gerät zur Verfügung, das in seinen Eigenschaften mit dem betroffenen Gerät vergleichbar ist.Diese Leistung wird werktags von 9 bis 18 Uhr erbracht.

Vorzeitige Rückkehr bei schweren Schadensfällen
Wenn sich der Versicherte nicht in der versicherten Wohnung, sondern auf einer Reise befindet, und sich währenddessen ein schwerer Schadensfall ereignet, der die Wohnung unbewohnbar macht, stellt der Versicherer dem Versicherten ein Zug- oder Flugticket für die Rückkehr an seinen Wohnsitz zur Verfügung. Falls der Versicherte an den Ausgangsort zurückkehren muss, stellt der Versicherer ihm ebenfalls ein Zug- oder Flugticket mit denselben Eigenschaften zur Verfügung.

Überbringung dringender Mitteilungen
Der Versicherer sorgt für die Überbringung der Eilnachrichten aufgrund von durch die Versicherungspolice gedeckten Vorfällen, die ihm die Versicherten übergeben und die an ihre Familienangehörigen gerichtet sind.

Restaurant
Wenn aufgrund eines von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles die Küche nicht mehr benutzt werden kann, ersetzt der Versicherer die Kosten für Restaurantbesuche bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Schadensfall.

Wäscherei
Wenn aufgrund eines von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles die Waschmaschine nicht mehr benutzt werden kann, ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wäscherei bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Schadensfall.
Entsendung eines Arztes bei einem Unfall
Wenn der Versicherte infolge eines schweren Unfalls, der sich in den versicherten Wohnräumen ereignet hat, verletzt wird, sendet der Versicherer so schnell wie möglich einen Arzt, damit dieser den Verletzten untersucht und die angemessenen fachlichen Entscheidungen trifft.Der Versicherer übernimmt nur das Honorar und die Fahrtkosten für diesen ersten Besuch.

Krankentransport bei einem Unfall
Falls der Arzt, den der Versicherer aufgrund des in Absatz 12 – Bereitstellung eines Arztes bei einem Unfall – beschriebenen schweren Unfalls bereit gestellt hat, feststellt, dass der Versicherte in ein Krankenhaus eingewiesen werden sollte, organisiert und übernimmt der Versicherer den Transport im Krankenwagen zum nächstgelegenen oder am besten geeigneten Arztzentrum innerhalb der Gemeinde der versicherten Wohnung.Sowohl in diesem als auch in dem in Absatz 12 beschriebenen Fall übernimmt der Versicherer die Übermittlung der Eilnachrichten, die ihm die Versicherten übergeben und die an ihre Familienangehörigen gerichtet sind.

Bereitstellung von ausgebildetem Krankenpersonal
Falls der Versicherte infolge eines Unfalles, der sich in den versicherten Wohnräumen ereignet hat, aufgrund ärztlicher Anweisung bei Pflege durch eine Krankenschwester in seinem Wohnsitz das Bett hüten muss, ohne dass die Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich ist, organisiert und übernimmt der Versicherer die folgenden Leistungen:– Bereitstellung des Krankenpersonals für maximal 72 Stunden pro Schadensfall.– Bereitstellung eines Babysitters, wenn der Versicherte gewöhnlich für Minderjährige unter 14 Jahren sorgen muss, für maximal 72 Stunden pro Schadensfall.

MedikamentenversandFalls der Versicherte infolge eines Unfalls, der zu der vorstehend genannten Versicherungsleistung führt, den Versand von ärztlich verschriebenen Medikamenten an seinen Wohnsitz benötigt, sorgt der Versicherer dafür, dass er diese so schnell wie möglich empfängt. Die Kosten der Medikamente gehen auf Rechnung des Versicherten.

Vorzeitige Rückkehr bei Krankenhausaufenthalt oder Tod eines Familienangehörigen
Falls es während einer Reise des Versicherten zur Einweisung in ein Krankenhaus oder zum Tod einer Person, die ebenfalls die Eigenschaft eines Versicherten im Rahmen dieser Deckung hat, in derselben Gemeinde, in der sich die versicherten Wohnräume befinden, kommt, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beförderung des Versicherten an seinen Wohnort sowie gegebenenfalls die erforderlichen Kosten, um an den Ausgangsort zurückzukehren, falls der Versicherte seine Reise fortsetzen oder sein Fahrzeug abholen muss.

Schlüsselnotdienst
Wenn der Versicherte infolge eines ungewollten Umstandes, wie Verlust, Entwendung oder Raub der Schlüssel, Nichtbenutzbarkeit des Schlosses infolge versuchten Einbruchs oder eines sonstigen Umstandes, der die Öffnung unmöglich macht, die versicherte Wohnung nicht betreten kann oder die Sicherheit der Wohnung durch den Diebstahl eines Schlüsselbundes gefährdet ist, sendet der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich einen Schlosser, der die Notreparatur ausführt, um die Wohnung zu öffnen und für ein sicheres Schloss zu sorgen.Der Versicherer übernimmt die Fahrtkosten und die Kosten der für die Türöffnung erforderlichen Arbeitskraft. Der Versicherer übernimmt in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Einschränkungen die eventuellen Kosten für den Ersatz oder die Reparatur des Schlosses, der Schlüssel oder sonstiger Schließelemente, sofern die Schäden von einer in der Versicherungspolice vereinbarten Leistung gedeckt sind.

Information, Kontaktherstellung oder Entsendung von Fachkräften
Der Versicherer stellt dem Versicherten, wenn dieser es erfordert, das folgende qualifizierte Fachpersonal zur Verfügung:– Klempner– Glaser– Schlüsselnotdienst– Fernseh- und Videotechniker – Fachleute für Gegensprechanlagen – Lackierung– Gipser– Parkettverleger– Polsterer– Fensterputzer– Allgemeine Reinigungskräfte– Wachpersonal– Elektriker– Tischler – Haushaltsgerätetechniker – Antenneninstallateure– Maurer– Jalousientechniker– Teppichleger– Metalltischlerei– Lackierer– Bauunternehmer– Kleine Transportfahrten
Der Versicherer übernimmt folgende Leistungen:
– Schnellstmögliche Bereitstellung der Fachleute innerhalb von 24 Stunden.
Fester Tarif pro Arbeitsstunde. Dabei wird zwischen Tag- (von 08:00 bis 19:00 Uhr) und Nachtschicht (von 19:00 bis 08:00 Uhr) und Feiertagen unterschieden. Dieser Tarif wird jährlich angepasst.
3 Monate Garantie für die ausgeführten Arbeiten.
Haftpflicht für die ausgeführten Arbeiten.

In jedem Falle übernimmt der Versicherer die Kosten der Beförderung der Fachleute zu den versicherten Räumen, während der Versicherte alle sonstigen Kosten trägt, die sich durch die Arbeitsleistungen ergeben, es sei denn, es handelt sich um einen Schadensfall, der von der Versicherungspolice gedeckt ist.

A.9.2. Notfall Haus & Heim
Bei einem nicht durch die Versicherungspolice gedeckten Schadensfall hat der Versicherte Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Klempnerleistungen im Notfall
Wenn die festen Wasserleitungen der versicherten Wohnräume beschädigt sind, stellt der Versicherer dem Versicherten so schnell wie möglich einen Klempner zur Verfügung, der die erforderliche Notreparatur durchführt, um die Störung zu beseitigen. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Die Reparatur von Störungen der Wasserhähne, Zisternen oder Tanks selbst und allgemein aller Elemente, die nicht zu den Wasserleitungen der Wohnräume zählen.
b. Die Reparatur von Schäden infolge von Feuchtigkeit oder durchsickerndem Wasser

Notservice Elektrizität
Wenn aufgrund einer Störung in den privaten elektrischen Anlagen der versicherten Wohnung in der gesamten Wohnung oder in einem Raum der Wohnung der Strom ausfällt, stellt der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich den Notdienst eines Elektrikers zur Verfügung, der die erforderliche Notreparatur durchführt, um die Stromversorgung wiederherzustellen, vorausgesetzt, der Zustand der Anlagen lässt dieses zu. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Die Reparatur von Störungen der Vorrichtungen selbst, wie Steckdosen, Leitungen, Schalter etc.
b. Die Reparatur von Störungen der Beleuchtungselemente selbst, wie Lampen, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren etc.
c. Die Reparatur von Störungen der Heizungsgeräte und Haushaltsgeräte selbst, sowie allgemein jegliche Störung eines Gerätes, das durch Stromversorgung funktioniert.

Sicherheitspersonal
Wenn aufgrund eines Raubes, versuchten Raubes, Überfalls oder zufälligen Ereignisses von außen leicht in die Wohnung eingedrungen werden kann und Sicherheits- und/oder Wachdienste notwendig sein sollten, stellt der Versicherer qualifiziertes Sicherheitspersonal zur Verfügung. Diese Leistung steht für einen Zeitraum von nicht mehr als 48 Stunden ab der Ankunft des Personals in den Wohnräumen zur Verfügung. Die Leistung gilt als beendet, sobald die Störung, die die Bereitstellung des Sicherheitspersonals nach sich zog, behoben ist.
Krankenwagen
Der Versicherer organisiert und übernimmt die kostenlose Beförderung in einem Krankenwagen aufgrund eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit des Versicherten am Hauptwohnsitz. Auf jeden Fall wird diese Leistung bis zum nächstgelegenen oder am besten geeigneten Krankenhaus innerhalb von 50 km von dem Punkt, an dem der Kranke bzw. das Unfallopfer abgeholt wird, erbrachtIn diesem Fall übernimmt der Versicherer ebenfalls die Übermittlung der Eilnachrichten, die ihm die Versicherten zu diesem Zeitpunkt übergeben und die an ihre Familienangehörigen gerichtet sind.
Schlüsselnotdienst
Wenn der Versicherte infolge eines ungewollten Umstandes, wie Verlust, Entwendung oder Raub der Schlüssel, Nichtbenutzbarkeit des Schlosses infolge versuchten Einbruchs oder eines sonstigen Umstandes, der die Öffnung unmöglich macht, die versicherte Wohnung nicht betreten kann sowie im Fall des Diebstahls eines Schlüsselbundes, der die Sicherheit der Wohnung gefährdet, sendet der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich einen Schlosser, der die Notreparatur ausführt, um die Wohnung zu öffnen und ein sicheres Schloss wiederherzustellen. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.
BETREUUNGSLEISTUNGEN
Für die Betreuungsleistungen im Rahmen der Haus & Heim-Betreuung ist es unerlässlich, dass der Versicherte dem Versicherer den Schadensfall und die Umstände des jeweiligen Falles unmittelbar telefonisch mitteilt. Bei all diesen Versicherungsleistungen handelt es sich um Dienstleistungen, und der Versicherer erstattet keine Ausgaben, die der Versicherte hierfür eventuell gemacht hat, es sei denn, der Versicherer hat diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt.
Anweisungen für die Beantragung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen mit Eilcharakter, die den Versicherungsleistungen aus den Absätzen A.9.1. – Haus & Heim-Betreuung entsprechen, können 24 Stunden am Tag, einschließlich sonn- und feiertags, beantragt werden und werden so schnell wie möglich ausgeführt.
Dienstleistungen ohne Eilcharakter, die im Absatz A.9.1. – Information, Kontaktherstellung oder Bereitstellung von Fachpersonal enthalten sind, müssen werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr beantragt werden.
Für die im Absatz A.9. Haus & Heim-Betreuung enthaltenen Versicherungsleistungen ist es unerlässlich, dass der Versicherte unmittelbar über die in den Allgemeinen Bedingungen und im Versicherungsschein oder in der Betreuungskarte angegebene Telefonnummer Kontakt aufnimmt und folgende Daten angibt:
Name, Anschrift und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.
Nummer dieser Versicherungspolice
Art der erforderlichen Dienstleistung und deren Dringlichkeit.
Gewährleistung für die Dienstleistungen
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt eine Garantie von drei Monaten für die unter Berufung auf die vorliegenden Bedingungen ausgeführten Arbeiten und deckt folgende Kosten:
Für die Reparatur erforderlicher Transport.
Fahrtkosten der Arbeiter.
Kosten der Arbeitskraft.
Eingesetztes Material.
Steuern.

A.9.3. Handwerker-Service
Anforderung des Handwerker-Services
Der Handwerker-Service muss unter der Telefonnummer der Haus & Heim-Betreuung, die im Versicherungsschein angegeben wird, angefordert werden.
Für Serviceleistungen, die nicht über die Haus & Heim-Betreuung angefordert wurden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
Bei der Antragsstellung wird der Versicherte darüber informiert, ob die auszuführende Tätigkeit in der Deckung des Handwerker-Services enthalten ist.
Für jeden Antrag wird ein für die auszuführende Tätigkeit geeigneter Fachmann versandt, und aus diesem Grund ist es nicht möglich, im Rahmen desselben Antrags Tätigkeiten anderer Art als die angeforderte Tätigkeit auszuführen.
Für die ausgeführten Arbeiten besteht eine Garantie von 6 Monaten, sofern die eingesetzten Materialien neu erworben wurden.
Es kann maximal ein Antrag pro Police und Versicherungsjahr bearbeitet werden.

Bedingungen des Handwerker-Services
Der Handwerker-Service umfasst folgende Tätigkeiten:
Anbringung von Bad- und Küchenzubehör.
Dichtung von schadhaften Fugen an Badewannen, Duschen, Toiletten, Waschbecken.
Austausch von Wasserhähnen oder Installation von neuen Wasserhähnen, wo ein Wasseranschluss besteht.
Einbau oder Austausch von Lampen oder Wandleuchten, wo Lampenanschlüsse existieren.
Aufbau von Bausatz-Möbeln, Aufstellung von Regalen.
Installieren von Vorhängen, Wäscheleinen.
Aufhängung / Befestigung von Bildern, Spiegel oder Dekorationsfiguren, die an der Wand angebracht werden.
Austausch von Steckern oder Lichtschaltern (ohne Lageveränderung).

Kostenlose Anfahrt des entsprechenden Fachmanns zur versicherten Wohnung.
Arbeitsstunden des Fachmanns in der versicherten Wohnung bis maximal 3 Stunden.
Die Materialien, die für die Arbeiten erforderlich sind, sind nicht Bestandteil der Serviceleistung und gehen auf Rechnung des Versicherten.
Der Versicherte ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Handwerker vor dem Arbeitsbeginn alle erforderlichen Materialien und Elemente zur Verfügung stehen, damit er die Arbeit korrekt ausführen kann. Andernfalls kann die Leistung nicht erbracht werden und wird im Sinne der Jahresstatistik als durchgeführt angesehen.

Erweiterung des Services
Falls bei Anforderung des Services davon ausgegangen wird, dass die auszuführende Arbeit länger als die in der Deckung vorgesehenen drei Stunden dauern wird, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Serviceleistung für weitere zwei Stunden zu erweitern, wobei die Kosten für die erweiterte Arbeitsleistung auf seine Rechnung gehen.Der Versicherte wird im Voraus über die Kosten dieser Erweiterung informiert, damit er sein Einverständnis erklären kann.

Service-Zeiten
Der Service wird innerhalb folgender Uhrzeiten geleistet:
Von 08:00 bis 19:00 Uhr Montag bis Donnerstag, sofern es sich um Werktage handelt.
Von 08:00 bis 15:00 Uhr freitags, sofern es sich um einen Werktag handelt.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Alle Arbeiten, die von dem Fachmann auf mehr als 5 Stunden geschätzt werden.
b. Teilarbeiten, d.h. Arbeiten, bei denen der Versicherte bereits einen Teil der gesamten Arbeit ausgeführt hat bzw. plant, diesen auszuführen.
c. Alle Arbeiten an Haushaltsgeräten.
d. Alle Arbeiten elektronischer Art (Audio, Video, TV, Audio-Türsprechanlagen, Video-Türsprechanlagen, Alarmanlagen, Antennen, Computer etc.).
e. Alle Serviceleistungen, die nicht in der Aufzählung des Handwerker-Services enthalten sind.
f. Eigene Dienstleistungen von Fachleuten, wie z.B. von Elektrikern oder Klempnern.

A.10.1. Rechtsschutz für Familie/SchadensersatzforderungenIm Sinne dieser Versicherungsleistung gelten als:
Schadensfall:
Jede unvorhergesehene Tatsache oder jedes unvorhergesehene Ereignis, das die Interessen des Versicherten verletzt oder seine rechtliche Stellung verändert. Bei Straftaten wird davon ausgegangen, dass sich der versicherte Schadensfall in dem Moment ereignet hat, in dem die strafbare Handlung ausgeführt wurde.
Bei Forderungen nicht vertraglichen Ursprungs ereignet sich der Schadensfall in dem Moment, in dem der Schaden verursacht wird. Bei Streitfällen über vertragliche Angelegenheiten wird davon ausgegangen, dass der Schadensfall in dem Moment vorgefallen ist, in dem der Versicherte, die Gegenpartei oder ein Dritter die Vertragsbestimmungen verletzt hat.
Karenzzeit:
Zeitraum, während dem ein eventueller Schadensfall trotz Wirksamkeit der Versicherung nicht gedeckt ist. In Bezug auf die vertraglichen Rechte beträgt die Karenzfrist drei Monate nach Inkrafttreten der Versicherung.
Es erfolgt keine Deckung, wenn der strittige Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dieser Police oder während der Karenzfrist gekündigt wird oder seine Auflösung, Stornierung oder Änderung beantragt wird.

Versicherungssumme
Die Zahlungen, die der Versicherer aufgrund dieser Versicherungsleistung leisten muss, werden auf die folgenden Höchstsummen pro Schadensfall oder Vorfall begrenzt:
Kosten im Zusammenhang mit Rechtsbeistand oder Schadensersatzforderungen: 6.050 Euro.
Prozessbürgschaften: 6.050 Euro.

Territorialer Anwendungsbereich der Deckungen
Diese Versicherungsleistung umfasst die versicherten Schadensfälle, die sich auf spanischem Gebiet ereignen und unter die Zuständigkeit der spanischen Gerichte fallen.
Andorra wird im Sinne der unter Vertrag genommenen Versicherungsleistungen Spanien gleichgestellt.

Deckung
Versicherte Risiken
Der Versicherer verpflichtet sich, die Rechtsverteidigung für den Versicherten, seinen Lebenspartner, sowohl de facto als auch de jure, sowie Vorfahren und Nachkommen ersten Grades, die mit ihm in den versicherten Wohnräumen leben, ausschließlich für die in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Streitfälle, die aus dem Bereich des privaten Lebens herrühren, zu übernehmen.Die Deckung hat dieselbe Wirkung, falls die Versicherten aus gesundheitlichen Gründen oder zum Zweck der Ausbildung zeitweilig nicht in der in der Versicherungspolice angegebenen Wohnung wohnen.
Schadenersatzforderung
Diese Versicherungsleistung beinhaltet die Verteidigung der Interessen des Versicherten bei Schadensersatzforderungen, die sich aus der nicht vertraglichen Haftpflicht eines Dritten für Schäden ergeben, die der Versicherte in seiner Person oder an den beweglichen Sachen seines Eigentums erlitten hat und die fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Die vorliegende Versicherungsleistung erstreckt sich auch auf Ersatzforderungen für Schäden, welche der Versicherte als Fußgänger, Passagier eines Landfahrzeuges oder bei der Ausübung einer Sportart als Amateur, die nicht mit Krafftfahrzeugen zusammenhängt, erleidet.
Rechtsschutz in Strafsachen
Diese Versicherungsleistung umfasst die Verteidigung des Versicherten in Strafprozessen aufgrund von Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit, die nicht durch die zivilrechtliche Haftpflichtversicherung dieser Versicherungspolice gedeckt sind.Die vorliegende Versicherungsleistung erstreckt sich auch auf die strafrechtliche Verteidigung des Versicherten als Fußgänger, Passagier eines Landfahrzeuges oder bei der Ausübung einer Sportart als Amateur, die nicht mit Krafftfahrzeugen zusammenhängt.
Rechte im Zusammenhang mit den Wohnräumen
Diese Versicherungsleistung umfasst die Verteidigung der Interessen des Versicherten im Zusammenhang mit den im Versicherungsschein angegebenen versicherten Wohnräumen.
Bei Mietern, Eigentümern oder Nießbrauchsberechtigten in Zusammenhang mit:
Schäden nicht vertraglichen Ursprungs, die von Dritten an der Wohnung verursacht werden.
Forderungen an die Nachbarn aufgrund Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über Gas- oder Rauchimmission.
Schäden nicht vertraglichen Ursprungs, die von Dritten an den in der versicherten Wohnung befindlichen beweglichen Sachen verursacht werden.
Forderungen aufgrund der Nichterfüllung durch Dritte von Kaufverträgen, Hinterlegungsverträgen und ähnlichen Verträgen, die das Mobiliar und den sonstigen Hausrat betreffen.
Verteidigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Versicherten in Prozessen aufgrund von Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit anlässlich der Bewohnung der versicherten Wohnräume.
Forderungen aufgrund von Nichterfüllung der Verträge über Reparatur oder Wartung der Wohnungsanlagen, wenn die Bezahlung dieser Leistungen vollständig zusteht und vom Versicherten erfüllt wurde.
Verteidigung bei Forderungen von Hausangestellten, die bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
Bei Eigentümern oder Nießbrauchsberechtigten in Zusammenhang mit:
Streitfälle mit den Nachbarn aufgrund von Rechtsfragen über Wegerechte, Lichtrechte, Aussichtsrechte, Grenzbaurechte, Grundstücksgrenzen, Grenzmauerdienstbarkeiten oder Anpflanzungen.
Verteidigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Versicherten in Prozessen aufgrund von Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit als Mitglied der Miteigentümerversammlung des Gebäudes, in dem sich die versicherten Wohnräume befinden.
Die Verteidigung und Geltendmachung der Interessen gegenüber der Miteigentümergemeinschaft, vorausgesetzt dass der Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigte die gesetzlich festgelegten Beiträge rechtzeitig gezahlt hat.
Bei Mietern im Zusammenhang mit:
Streitfällen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben.
Außergerichtliche Beratung
Im Rahmen dieser Versicherungsleistung kann der Versicherte den Versicherer um persönlichen oder telefonischen Rat ersuchen. Voraussetzung ist, dass es zu einer unvorhergesehenen Änderung bei der rechtlichen Situation des Versicherten gekommen ist, die sein Ersuchen als Vorfrage vor der Einleitung eines gedeckten Gerichtsverfahrens rechtfertigt.
Gedeckt sind Anfragen, die mündlich und sofort erledigt werden können, jedoch nicht sonstige Anfragen, die aufgrund ihrer Art eine andere Vorgehensweise erfordern.Für diese Versicherungsleistung kann der Versicherte über die in den Allgemeinen Bedingungen und im Versicherungsschein der Police oder auf der Rechtschutzkarteangegebene Telefonnummer unter Angabe der folgenden Daten Kontakt aufnehmen:
Name, Anschrift und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.
Nummer dieser Versicherungspolice.
Art der gewünschten Beratung.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Räumungsklagen wegen Nichtzahlung.
b. Fragen, die sich aus der Ausübung einer freiberuflichen, beruflichen oder kommerziellen Tätigkeit ergeben.
c. Streitfälle im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges und seiner Anhänger als Eigentümer oder Fahrer.
d. Jede Streitfrage, die mit vom Versicherungsnehmer oder Versicherten abgeschlossenen Versicherungspolicen zusammenhängt.
e. Streitfälle, die ihren Ursprung in der Planung, dem Bau, der Umänderung oder dem Abriss der versicherten Wohnräume haben. Dasselbe trifft auf Ereignisse zu, die durch Steinbrüche, Bergbau und Fabriken verursacht werden.
f. Forderungen, welche die Versicherten dieser Police eventuell gegeneinander selbst stellen, oder einer der Versicherten gegen den Versicherer der Police stellt.
g. Streitfälle über Fragen des Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie die Gerichtsverfahren in Fragen des Baurechts, der Flurbereinigung und der Enteignung oder die Verfahren, die auf Verträge über Abtretung von Rechten zu Gunsten des Versicherten zurückzuführen sind.
h. Zahlung von Geldbußen und Strafen verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Art.
i. Zahlung von Steuern und sonstige Zahlungen steuerrechtlicher Art, die sich aus der Vorlage von öffentlichen oder privaten Dokumenten vor den Behörden ergeben.
j. Finanzielle Verpflichtungen, die dem Versicherten im Rahmen einer gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Entscheidung als Strafe auferlegt werden.
k. Kosten, die sich aufgrund einer Widerklage ergeben, wenn sich diese auf nicht von der Versicherung gedeckte Angelegenheiten bezieht.

A.10.2. EDV-Betreuung (Helpdesk)
1. Definition
Die vorliegende Deckung gewährt dem Versicherten Beistandsdienstleistungen in EDV-Angelegenheiten, welche unter anderem die Unterstützung per Fernsteuerungsverbindung, Beistand vor Ort, die Wiederherstellung von Daten und Online-Backup beinhaltet.Alle Dienste sind unter der eigens eingerichteten Service-Telefonnummer des EDV-Supports einzufordern, der 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung steht.

2. Deckungen
Bei Fragen des Versicherten zu Störungen im Zusammenhang mit EDV-Anlagen, die in seinem Eigentum stehen und sich in dem versicherten Haushalt befinden, oder wenn er Beistand zur Lösung derselben benötigt, stellt der Versicherer dem Versicherten über die vorliegende Deckung des EDV-Supports die folgenden Dienste zur Verfügung:– Telefonischer Beratungsdienst– Online-Betreuung per Chat– Unterstützung durch Fernsteuerung24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Umfang der Leistung
Software
Dem Versicherten wird ein Fachspezialist zur Verfügung gestellt, der diesen bei der Lösung von Problemen und bei Fragen der Systemverwaltung und der Systemkonfigurierung berät und ihm bei der Benutzung von Anwendungen wie Betriebssystemen, Arbeitsplatz-Software, E-Mail-Programmen, Internet-Browsern, Antivirus-Programmen, Firewalls, Bildbearbeitungsprogrammen und anderen Standardanwendungen hilft.
Unterstützte BetriebssystemeMicrosoft Windows 7, Vista, Milenium, Xp Home, Xp Professional, NT, 2000, 2003. MAC OS 10.2, 10.3, 10.4 Tiger, 10.5 Leopard, 10.6 Snow Leopard.
HardwareProbleme im Zusammenhang mit:Desktop-Computern und Laptops.Anschlussgeräte wie Drucker, Scanner oder externe Festplattenlaufwerke.Multimedia-Player, GPS-Navigationsgeräte.

Software
Konfigurierung, MS Windows 2000/XP und Vista, MS Outlook und Outlook Express, MS Explorer, MS Word, Excel, Access, Power Point, Antivirus-Software, Acrobat Reader, Winzip Reader, Synchronisations-Programme zwischen PC ́s und PDA ́s.
Internet
Konfigurierung, Kabelanschlüsse für Verbindungen an RTC (Red Telefónica Conmutada) und ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line). Benutzung von E-Mail, Internet-Suchmaschinen (Google, Yahoo, MSN, etc.), Online-Geschäfte, sicheres Zahlen im Internet, WLife Messenger, Skype, Net Viewer.
Multimedia und andere Anwendungen
Power DVD (cyberlink), WinDVD (intervideo), New DJ (audioneer), Encarta, Quick Time Apple, Photo Explorer Ulead, Nero, Easy CD Creator, WinON CD, Winrar, WinAce.
Enthaltene Dienstleistungen
Hilfe bei dem Umgang mit Anwendungen, Tools und Verbindungen.
Installation und Deinstallation von Anwendungen.
Aktualisierung von Software und Service Packs, sofern der Versicherte Inhaber der entsprechenden Lizenzen ist oder wenn die Aktualisierung kostenlos ist.
Konfigurierung der Betriebssysteme und Anwendungen.
Beratung betreffend die Voraussetzungen von Hardware und Software.
Installierung und Konfigurierung von Anschlussgeräten.Die Beratung für die Lösung von Störungen erfolgt ausschließlich per Telefon, per Chat oder per Fernsteuerungsverbindung zu der EDV-Anlage des Versicherten, sofern die Internet-Verbindung dies zulässt. Keinesfalls sind darin die Arbeitszeit vor Ort bzw. die Ersatzteile enthalten, die für eine Reparatur der Anlagen erforderlich sein könnten.

Betreuung vor Ort
Sollte die Störung nicht aus der Ferne behoben werden können oder wenn es sich dabei um eine Störung oder einen Schaden handelt, der nicht durch die vorliegenden Police gedeckt wird, wird Ihnen der Hausbesuch durch einen Techniker angeboten werden.Dieser wird Ihnen einen Kostenvoranschlag für seine Dienste unterbreiten und gegebenenfalls die gewünschten Dienste durchführen. Die für die Durchführung dieser Arbeiten und Dienstleistungen anfallenden Beträge gehen zu Lasten des Versicherten.Die An- und Abfahrt sowie die erste Stunde Arbeitszeit sind kostenlos; die Kosten für die darüber hinaus gehende Arbeitszeit und für Ersatzteile gehen zu Lasten des Versicherten.

Wiederherstellung von Daten auf der Festplatte
Auf der Grundlage der vorliegenden Deckung wird per Telefon oder per Chat der Kontakt zu einem Fachspezialisten hergestellt werden, welcher den Versicherten bei der Wiederherstellung von Daten auf jeglichem Speichergerät beraten wird, welches im Eigentum des Versicherten steht, sofern eine solche Wiederherstellung möglich ist.

Wenn ein im Eigentum des Versicherten stehendes Speichergerät beschädigt wurde, sei dies durch physikalische Einwirkung (Brand, Wasserschäden, Unfälle) oder immaterielle Einwirkung (Viren, Benutzungsfehler, menschliches Versagen) und ein Zugang zu den auf dem Speichergerät enthaltenen Daten nicht mehr möglich ist, so ist der Versicherer dazu verpflichtet, das Gerät einer Untersuchung zuzuführen und die darauf enthaltenen Daten vollständig oder teilweise wiederherzustellen, sofern dies möglich ist.
Der Datenwiederherstellungsdienst wird für Speichergeräte geleistet, die nach dem Jahr 2005 hergestellt wurden und die in den EDV-Anlagen des Versicherten verwendet wurden, im Einzelnen für interne Festplatten.
Die Kosten des Transports des Datenträgers von seinem Haushalt bis zur Sammelstelle auf eigenem Staatsgebiet, die dem Versicherten von dem Kundenberater jeweils genannt werden wird, gehen zu Lasten des Versicherten.Der Versicherer verpflichtet sich, die Daten innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Eingang in der angegebenen Sammelstelle wiederherzustellen, sofern der Datenträger oder die Speichervorrichtungen dies technisch zulassen und die erforderlichen Maßnahmen für die Rückgabe des Datenträgers an die Adresse des Versicherten zu veranlassen. Die Transportkosten für die Rückgabe werden von dem Versicherer getragen.
Das von dem Versicherer hierfür beauftragte Transportunternehmen wird sich mit dem Versicherten in Verbindung setzen, um entsprechend der Wünsche des Versicherten ein Datum und eine Uhrzeit für die Übergabe zu vereinbaren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherer keine Haftung für die auf den beschädigten Datenträgern enthaltenen Daten noch für die Wiederherstellung derselben übernimmt.Die Anzahl dieser Leistungen ist auf zwei Serviceleistungen pro Police und Jahr beschränkt.

Höchstzahl an Computern
Es besteht keine Höchstzahl an Computern für diese Deckung.Dessen unbeachtet behält sich der Versicherer das Recht vor, von dem Versicherten gegebenenfalls einen Nachweis über sein Eigentum an dem Gerät zu fordern, für welches die Datenwiederherstellung verlangt wird.

Online-Backup
Auf der Grundlage der vorliegenden Deckung kann der Versicherte die Installierung, die Konfigurierung und die Programmierung mittels Fernsteuerungssitzung des Systems verlangen, so dass automatisch online eine Sicherungskopie durchgeführt wird, inkrementell bis zu einer Speicherkapazität von 5 GB.Das System ermöglicht einen Zugang zu der Sicherungskopie, der von jedem Computer aus erfolgen kann, der an das Internet angeschlossen ist.

Umfang der Leistung
Es sind folgende Dienstleistungen inbegriffen:
Die Installierung des Sicherungskopie-Programms durch eine qualifizierte Fachkraft mittels einer Fernsteuerungssitzung.
Die Konfigurierung des Programms zur automatischen Durchführung der Sicherungskopie.
Die Beratung über die Verzeichnisse, die in die Sicherungskopie mit eingeschlossen werden sollten.
Beratung bei der Schaffung eines Benutzernamens und eines Passworts, welche Ihnen Zugang zu dem Dienst und zu den auf der Online-Sicherungskopie gespeicherten Daten verschafft.
Die regelmäßige Durchführung einer automatischen inkrementellen Sicherungskopie.

Software-Download-Service
Dieser Dienst beinhaltet die Beratung per Telefon, per Chat oder per Fernsteuerungssitzung über die Auswahl, den Download und die Ausführung solcher kostenloser Programme, deren Einrichtung zum Zwecke der Sicherheit und Funktionalität angebracht und nützlich sind.
Auf Anfrage wird ein Katalog mit den Programmen zur Verfügung gestellt, die von dieser Deckung erfasst werden.
Der Versicherer schließt jede Haftung für eventuelle Fehler, Schäden, Viren, etc. aus, die aus den herunter geladenen Programmen hervorgehen könnten.
Die Kosten für den Software-Download-Dienst und für entsprechende Lizenzen gehen zu Lasten des Versicherers.

Elektronik-Betreuung
Dieser Dienst ermöglicht es dem Versicherten, sich per Telefon oder per Chat im Internet mit einem qualifizierten Techniker in Kontakt zu setzen, um innerhalb des Anwendungsbereiches der vorliegenden Versicherungspolice allgemeine Unterstützung bei der Benutzung von elektronischen Geräten zu erhalten. Unter anderem wird Unterstützung für die folgenden Geräte geleistet:
TDT (Televisión Digital Terrestre) – Digitale Fotokameras
DVD – Digitale Videokameras
BLU-RAY – Digitale Bilderrahmen

Voraussetzung für die Leistung dieses Dienstes ist die Verfügbarkeit im Internet der Bedienungsanleitung zu dem betreffenden Gerät in spanischer Sprache.
Der Versicherer leistet ferner Beistand bei Fragen bezüglich:
Problemen bei der Installation und Konfiguration.
Schulung.
Aktuelles auf dem Technologie- und EDV-Markt: Sicherheitswarnungen, Neuigkeiten, wichtige Aktualisierungen.
Regelmäßige Prüfung und Wartung des Computers.

Informationsdienst betreffend Neuheiten
Dieser Dienst beinhaltet die Zusendung von Informationen über den neuesten Stand auf dem Markt:
Nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Versicherten wird an diesen eine Zeitschrift mit Informationen verschickt.
Beantwortung von Fragen zu bestimmten Themen, welche vom Abonnenten gestellt werden.
Zusendung von Informationen zu Produktvergleichen.
Zusendung von Warnungen über die letztbekannten Computerviren oder andere Gefährdungen.
Zusendung von Informationen über Neuigkeiten auf dem Technologie- bzw. EDV-Markt, die für den Nutzer von Interesse sein können.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Datenverlust.
b. Die Wiederherstellung von Daten auf anschließbaren und/ oder externen Speichervorrichtungen.
c. Die Installation von Software, für welche der Versicherte über keine entsprechende Lizenz verfügt.
d. Beruflich genutzte Geräte.
e. Entgangener Gewinn des Versicherten, welcher in der Folge des Ereignisses entsteht, das den Regulierungsvorgang auslöst.
f. Der Datenverlust auf EDV-Anlagen, die Viren, Spionagesoftware, „Peer-to-Peer“-Programme oder jede andere Art von Software oder Hardware enthalten, die sich schädlich auswirkt.
g. Die Wiederherstellung von Originalverzeichnissen auf Geräten, die nicht in der Leistungsbeschreibung benannt werden.
h. Schäden auf den Datenträgern, welche die Leistung dieses Dienstes auslösen.
i. Die Wiederherstellung von Daten auf Trägern, die vor der Übergabe an den Versicherer manipuliert wurden.
j. Anwendungsserver, Webserver und komplexe Speichersysteme (Raid, Speichervorrichtungen mit mehreren Festplatten etc.).
k. Jede andere Leistung von Wartungsdiensten und technischem Support von EDV-Anlagen, die nicht ausdrücklich versichert sind.
l. Die Haftung für die Nichtausführung oder den Verzug in der Ausführung auf Grund von höherer Gewalt, die sowohl technischer Natur sein kann (mangelhafte Internetverbindung, mangelnde Stromversorgung) als auch sonstiger Natur, wie Kriege, Ausnahmezustände, Streik oder außerordentliche Maßnahmen der Staatsgewalt.
m. Datenträger, die nicht Bestandteil der versicherten Güter der vorliegenden Police sind.
n. Die Wiederherstellung von Daten, falls diese aus sonstigen Gründen unmöglich sein sollte.

A.10.3. Rechtsbeistand in Internet-Angelegenheiten
1. Definition
Im Rahmen der vorliegenden Deckung leistet der Versicherer Rechtsberatung in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Internets und mit Online-Geschäften stehen. Die Beratung erfolgt in geltendem spanischen Recht und nur, sofern dieses anwendbar ist.

2. Deckungen
Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich telefonisch und erstreckt sich auf Angelegenheiten in den folgenden Gebieten:
Rechtsberatung und Zugang zu einem Netzwerk von Rechtsanwälten in folgenden Rechtsgebieten:
Strafrecht.
Datenschutz.
Betrug.
Strafverteidigung und Beistand für Festgenommene
Verfahren wegen der Benutzung des Internets (ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen Handelns).
Rechtsbeistand in Datenschutzangelegenheiten
Aufsetzung von Schriftsätzen zur Einforderung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Untersagung und Löschung von Daten.
Aufsetzung von Anzeigeschriftsätzen an die Datenschutzbehörde (Agencia de Protección de Datos).
Umfang der Leistung
Sollte der Versicherte gegebenenfalls die Dienste eines persönlichen Rechtsanwalts wünschen, so wird ihm die Vermittlung an Rechtsanwälte unseres Netzwerks angeboten. Die Kosten für einen Einzelanwalt gehen zu Lasten des Versicherten.

NICHT GEDECKT SIND:
a. Es besteht keine Pflicht des Versicherers zur Geschäftsführung oder Mitwirkung bei den Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren, welche solche, in dieser Deckung genannten Angelegenheiten nach sich ziehen.
b. Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit von ausländischen Gerichten fallen.
c. Honoraransprüche jeglicher Art, die als Folge der Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Prozessvertretern, Notaren, Grundbuchbeamten, Steuerberatern etc. entstehen, welche in solchen Angelegenheiten tätig werden, die von der vorliegenden Deckung erfasst werden und die über die darin vorgesehenen Pflichten zur Belehrung und Orientierung hinausgehen.
d. Angelegenheiten, die einer schriftlichen Stellungnahme bedürfen, mit Ausnahme der Schriftsätze auf dem Gebiet des Datenschutzes, die von der vorliegenden Police gedeckt werden, bzw. solcher Angelegenheiten, die einen Ortseinsatz durch unsere Rechtsanwälte oder Berater bedürfen.
e. Im Allgemeinen alle Beratungsanfragen, welche die Zahlung von Honoraren erfordern.
f. Alle weiteren wirtschaftlichen Aufwendungen, die sich als Folge der Beanspruchung ergeben, mit Ausnahme derjenigen Kosten, die im Abschnitt “Deckungen” enthalten sind.

* Diese Informationen wurden uns von Liberty Seguros zur Verfügung gestellt. Ohne Gewähr auf die Korrektheit des Inhalts.

Hausratversicherung Zurich Foreign Residents

Zurich Versicherung, führende Gesellschaft mit über 130 Jahren Erfahrung weltweit, kümmert sich um Sie und bietet Ihnen eine Hausratversicherung mit den von Ihnen benötigten Deckungen, Unterstützung von einem Expertennetzwerk mit Versicherungsagenten und ein digitales Umfeld für Ihre Geschäftsabwicklung.
Und alles in Ihrer eigenen Sprache.

Gebäude/Wohnung: Es ist alles dasjenige, was nicht herausfallen würde, stellten Sie Ihr Haus auf den Kopf (Wände, Decken, Fußboden, Installationen etc.).
Hausrat/Mobiliar: Es ist alles dasjenige, was herausfallen würde, stellten Sie Ihr Haus auf den Kopf (Möbel, Elektrohaushaltsgeräte, Kleidung etc.).
Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie Ihren Hausrat versichern, für das Gebäude ist der Eigentümer zuständig.
Als Wohnungseigentümer müssen Sie sowohl Gebäude als auch Hausrat versichern. Es sei denn, Sie vermieten die Immobilie ohne Möbel, dann ist nur das Gebäude zu versichern.

Dieses sind die Deckungen und Leistungen, über die jeder Haushalt verfügen sollte, und die erweitert werden können, damit sie Ihren Bedürfnissen entsprechen. So sind Sie, was immer auch in Ihrem Haus passieren mag, gegen Schäden versichert.

Deckungen

  • ASSITANCE 24 H:
Ein Fenster geht zu Bruch oder Sie
haben ein Wasserleck.
Wir kommen rund um die Uhr, um das Problem zu beheben
  • WASSERSCHÄDEN:
Ein Heizkörper verliert Wasser und beschädigt den Fußboden.
Wir übernehmen die an den versicherten Sachwerten verursachten Schäden.
  • ELEKTROSCHÄDEN:
Ein Elektrogerät geht durch eine Spannungsspitze kaputt.
Für die verursachten Elektroschäden wird von uns Deckung bis zu der abgeschlossenen Versicherungssumme geleistet.
  • BRUCH VON SCHEIBEN, GLAS, MARMOR UND GRANIT:
Die Küchenarbeitsplatte zerbricht. Wir übernehmen die Kosten für eine neue Platte, deren Anlieferung und Montage.
  • BRUCH VON SANITÄRTEILEN:
Ein Haartrockner fällt herunter und zerbricht das Waschbecken.
Wir übernehmen die Kosten für ein neues Becken, dessen Anlieferung und Montage.
  • SCHÖNHEITSREPARATUREN:
Durch ein Wasserleck werden Kacheln
im Badezimmer zerbrochen. Sie werden von ersetzt. Finden wir nicht die gleichen Kacheln, suchen wir nach weitgehendst ähnlichen.
  • BRAND: In Ihrem Haus ergeben sich Brand oder Explosion. Für die Schäden leisten wir eine Deckung von l00 %.
  • VERDERB VON LEBENSMITTELN IM KÜHLSCHRANK: Durch Stromausfall verderben Lebensmittel im Kühlschrank.
Mit der Versicherungssumme leisten wir Deckung für die verdorbenen Lebensmittel.
  • VORÜBERGEHENDE UNBEWOHNBARKEIT: Ihr Haus wird unbewohnbar. Während der Wiederherstellung übernehmen wir die Miete für eine Ihrem Haus entsprechende Wohnung.
  • DIEBSTAHL: In Ihrem Haus wird eingebrochen und gestohlen. Für die versicherten Sachwerte leisten wir Deckung bis zu 100 % der Versicherungssumme.
  • DIEBSTAHL: Es wird Ihnen Geld aus dem Safe oder
Schmuck gestohlen.
Wir leisten Deckung in Höhe der Versicherungssumme.
  • HAFTPFLICHT: Durch einen Unfall verursachen Sie Dritten Schäden
Wir übernehmen Zahlungen, Kautionen oder Rechtsanwaltskosten für Sie.
  • RECHTSSCHUTZ: Sie sind in einen Prozess verwickelt. Von uns werden die Prozess- und Rechtsanwaltskosten bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme übernommen.
  • MIETVERLUST: Durch einen Schadensfall erleiden Sie Mietverlust.
Sie erhalten maximal 6 Monate Deckung bis zu 15 % der für das Gebäude abgeschlossenen Versicherungssumme für den sich in dieser Zeit ergebenden Mietverlust.

Leistungen

  • INFORMATIK HILFSSERVICE: Wenn Sie ein Problem mit Ihrem PC haben, helfen wir Ihnen online es zu beseitigen oder entsenden einen Informatiker zu Ihnen nach Hause.
  • ALLROUNDER SERVICE ZU HAUSE: Wenn Sie ein Möbelstück montieren oder einen Wasserhahn ersetzen müssen, kommt eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause und erledigt das für Sie.

Exklusive Klauseln Zurich Foreign Resident:

  • Einbeziehung allgemeiner Selbstbeteiligung in die Versicherung
  • Haftpflicht für Mieter
  • Klausel für möblierte Immobilien
  • Deckungserweiterung für Wiederherstellung von Gartenanlagen
  • Deckungserweiterung für Terrassen- und Gartenmöbel
  • Erweiterung der Deckungsgrenze für ästhetische Schäden
  • Erweiterung der Höchstgrenze für Einbruch in Lager- und Nebenräumen
  • Deckungserweiterung für Elektroschäden
Vermietete Wohnung

Suchen Sie eine gute Versicherung für die Immobilie, die Sie vermieten möchten? Mit Zurich haben Sie eine
nach Maß.
Eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus benötigen einen ganz besonderen Versicherungsschutz, der genau das deckt, was Sie brauchen. Denn eine Ferienvermietung bzw. vorübergehende Vermietung ist nicht dasselbe wie eine dauerhafte Vermietung. Deshalb bieten wir Ihnen zwei Modalitäten (Standard & Total), damit
Sie das Schutzniveau, das am besten Ihren Bedürfnissen entspricht, wählen können. Denn wir möchten, dass Sie wissen, dass Ihre vermietete Immobilie gut geschützt ist.
Bei diesem Produkt kann unter zwei Versicherungstypen gewählt werden, sodass Sie Ihre Versicherung individuell gestalten können:

  • Basisversicherung, die über folgende Deckungen verfügt:
    • Mietverlust wegen vorübergehender Unbewohnbarkeit
    • Eiliger Schlüsseldienst
    • Eilreparatur
  • Erweiterte Versicherung, die Ihnen mehr Schutz bietet. Sie umfasst die oben genannten Deckungen und höhere Kapitale. Bei Abschluss dieser Versicherung bietet Zurich Ihnen kostenlos diese zusätzlichen Leistungen, sozusagen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U., oder andere mit ähnlichen Eigenschaften gemäß den von diesen Firmen gestellten Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen.):
    • Allround-Service zu Hause
    • Informatik-Hilfsservice
    • Kontrolle von Insektenplagen

Einige Deckungsbeispiele:

  • Assistance 24 Stunden: Ein Fenster zerbricht oder ein Wasserrohr platzt. Wir kommen Ihnen an 24 Stunden am Tag zu Hilfe.
  • Wasserschäden: Ein Heizkörper tropft und beschädigt den Fußboden. Wir übernehmen die Schadensdeckung der versicherten Güter.
  • Haftpflicht: Eine Glasscheibe Ihres Hauses löst sich und zerstört das Auto Ihres Nachbarn. Wir kümmern uns um den
  • Schadensersatz bis zum versicherten Kapital.
  • Totalschaden: Wegen Renovierungsarbeiten im Nachbarhaus stürzt Ihr Haus ein. Wir zahlen Ihnen die Reparatur Ihres Hauses
  • Elektroschäden: Ein Elektrogerät geht wegen eines Stromstoßes kaputt. Wir decken die entstandenen Elektroschäden.
  • Bruch von Glasscheiben, Glas und Sanitärteilen: Wenn die Glasscheibe einer Tür oder eines Fensters zerbricht, setzen wir eine neue ein.
  • Rechtsschutz
: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess verwickelt sind, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten bis zum versicherten Betrag.
  • Schönheitsreparaturen des Gebäudes: Bei einem Feuer verbrennt ein Teil des Parketts. Wir ersetzen den zerstörten Teil oder den gesamten Fußboden.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch: Eine Rohrleitung platzt und der Wasseraustritt erhöht die Wasserrechnung bedeutend.
Wir zahlen die Differenz zum üblichen Verbrauch.
    Diebstahl: Es wird bei Ihnen eingebrochen oder jemand leert die Abstellkammer. Wir übernehmen 100% der von Ihnen versicherten Güter.
  • Schönheitsreparaturen des Inhalts: Ein Leck in der Decke zerstört Ihr Sofa. Wir reparieren es oder bezahlen Ihnen ein neues.
    Möbel auf der Terrasse und im Garten: Hagel beschädigt den Gartentisch und die Gartenstühle. Wir zahlen Ihnen die Neuanschaffung.
  • Vandalismus durch die Mieter: Ein Mieter beschädigt die Küchenschränke. Wir kümmern uns um die Reparatur.
Zurich Flexible Hausratversicherung

Eine modulare Versicherung, die sich an den Schutzbedarf der Immobilien ihrer Kunden anpasst, egal, ob es sich um die Hauptwohnung, eine Zweitwohnung oder eine zur Vermietung bestimmte Immobilie handelt.
Welche Neuheiten sind dabei?

  • Spezifische Deckungen je nach Nutzung der Immobilie, ob Hauptwohnung, Zweitwohnung oder zur Vermietung bestimmte Wohnung.
  • Unterschiedliche Vertragsmodalitäten: Basis, Standard und Total.
  • Zwei zusätzliche Deckungen und Leistungen: Die Basisversicherung, die bei allen Modalitäten eingeschlossen ist, und die Erweiterte Versicherung mit mehr Deckungen und höheren Kapitaleinlagen. Diese letztere ist optional, ist aber bei den Modalitäten Standard und Total automatisch im Kostenvoranschlag enthalten. Sie kann auf Wunsch des Kunden deaktiviert werden.
  • Gefälligkeits-Zusatzleistungen von Zurich (nur bei der Erweiterten Versicherung): Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung.
  • Erweiterung der Versicherungssummen und Deckungsgrenzen, bei Elektroschäden, Wasserschäden, Totalschaden oder Vollkasko- Unfallversicherung.
  • Rabatt bei Zugehörigkeit zu einer Eigentümergemeinschaftspolice bei Zurich: Wohnungen, die Teil einer bei Zurich versicherten Eigentümergemeinschaft sind, genießen einen Extrarabatt.
  • Rabatt für Kunden mehrerer Produkte oder mehrerer Policen: Kunden, die bereits eine Hausrat- oder Kfz-Versicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten ebenfalls Rabatt.
  • Versicherung für zur Vermietung bestimmte Immobilien jeder Art: Ferienvermietung, vorübergehende Vermietung oder Langzeitvermietung. Egal, welche Versicherungsart Sie wählen, Sie können sie individuell mit Extradeckungen Ihren Bedürfnissen und der Immobilie entsprechend gestalten.

Bei Abschluss einer Erweiterten Versicherung erhalten Zurich-Kunden diese Leistungen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U. oder anderen Firmen mit ähnlichen Eigenschaften gemäß zu von diesen Firmen angebotenen Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen.):

  • Allround-Service zu Hause
  • Informatik-Hilfsservice
  • Kontrolle von Insektenplagen

An wen ist das Produktangebot gerichtet?
Diese Versicherung ist an Privatpersonen über 18 Jahren oder Firmen gerichtet, die ihre Immobilie schützen möchten, sowie an deren Familienangehörigen und ihr Vermögen, unabhängig davon, ob sie Eigentümer der Immobilie sind oder nicht.
Vorteile für Sie

  • Schnelligkeit: Dank der Verbesserungen unserer Webseite ist der Zugang zu den Daten jetzt einfacher.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Der neue, an den
Markt angepasste Tarif erlaubt es Ihnen, noch wettbewerbsfähiger zu sein.
  • Effizienz: Neue Rabatte für Ihre Kunden, um Ihre Verkäufe anzukurbeln.
  • Klarheit: In der neuen Dokumentation werden verschiedene Schutzniveaus auf derselben Seite verglichen.
Hauptwohnung

Ihr Zuhause verdient einen Schutz nach Maß und schnelle Reaktionen bei jedem Zwischenfall.
Zurich bietet Ihnen drei Modalitäten (Basis, Standard, Total), damit Sie
 das Schutzniveau, das am besten Ihren Bedürfnissen entspricht, auswählen können und in Ruhe Ihr Zuhause genießen, weil Sie wissen, dass es gut geschützt ist.
Bei diesem Produkt kann unter zwei Versicherungstypen gewählt werden, sodass Sie Ihre Versicherung individuell gestalten können:

  • Basisversicherung
    • Vorübergehende Unbewohnbarkeit
    • Eiliger Schlüsseldienst
    • Eilreparatur
  • Erweiterte Versicherung, die Ihnen mehr Schutz bietet. Sie umfasst folgende zusätzliche Deckungen und höhere Kapitale:
    • Güter auf Reisen und vorübergehenden Umzügen
    • Reiseschutz

Bei Abschluss dieser Versicherung bietet Zurich Ihnen kostenlos diese zusätzlichen Leistungen, sozusagen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U. oder anderen Firmen mit ähnlichen Eigenschaften gemäß zu von diesen Firmen angebotenen Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen):

  • Allround-Service zu Hause
  • Informatik-Hilfsservice
  • Kontrolle von Insektenplagen

Einige Deckungsbeispiele Ihrer Hausratversicherung für die Hauptwohnung:

  • Assistance 24 Stunden: Ein Fenster zerbricht oder ein Wasserrohr platzt. Wir kommen Ihnen an 24 Stunden am Tag zu Hilfe.
  • Wasserschäden: Ein Heizkörper tropft und beschädigt den Fußboden. Wir übernehmen die Schadensdeckung der versicherten Güter.
  • Diebstahl: Es wird bei Ihnen eingebrochen oder jemand leert die Abstellkammer. Wir übernehmen 100% der von Ihnen versicherten Güter.
  • Haftpflicht: Eine Glasscheibe Ihres Hauses löst sich und zerstört das Auto Ihres Nachbarn.
Wir kümmern uns um den Schadensersatz bis zum versicherten Kapital.
  • Totalschaden: Wegen Renovierungsarbeiten im Nachbarhaus stürzt Ihr Haus ein. Wir zahlen Ihnen die Reparatur Ihres Hauses.
  • Elektroschäden: Ein Elektrogerät geht wegen eines Stromstoßes kaputt. Wir decken die entstandenen Elektroschäden.
    Bruch von Glasscheiben, Glas und Sanitärteilen: Wenn die Glasscheibe einer Tür oder eines Fensters zerbricht, setzen wir eine neue ein.
  • Rechtsschutz
: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess verwickelt sind, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten bis zum versicherten Betrag.
  • Diebstahl von Schmuck und Sammlungen: Es wird bei Ihnen eingebrochen und wertvoller Schmuck gestohlen. Sie erhalten eine Entschädigungszahlung von uns.
  • Schönheitsreparaturen des Gebäudes: Bei einem Feuer verbrennt ein Teil des Parketts. Wir ersetzen den zerstörten Teil oder den gesamten Fußboden.
  • Schönheitsreparaturen des Inhalts: Ein Leck in der Decke zerstört Ihr Sofa. Wir reparieren es oder bezahlen Ihnen ein neues.
  • Möbel auf der Terrasse und im Garten: Hagel beschädigt den Gartentisch und die Gartenstühle. Wir zahlen Ihnen die Neuanschaffung.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch
: Eine Rohrleitung platzt und der Wasseraustritt erhöht die Wasserrechnung bedeutend. Wir zahlen die Differenz zum üblichen Verbrauch.
  • Überfall außerhalb des Hauses
: Sie, Ihr Lebenspartner oder Ihre Kinder werden auf der Straße überfallen. Wir decken das versicherte Kapital und bis 150 €, wenn Ihnen Bargeld gestohlen wird.
  • Verderb von Lebensmitteln im Kühlschrank: Ein Stromausfall zerstört Lebensmittel im Kühlschrank. Wir zahlen das für verdorbene Lebensmittel versicherte Kapital.
  • Rohrentleerungskosten ohne Schäden: Wenn eine Rohrleitung verstopft, senden wir Ihnen eine Fachkraft, die sie repariert.
  • Vollkasko-Unfallversicherung: Ein Wandregal löst sich und diverse Gegenstände gehen kaputt. Wir kümmern uns um die Schäden.
  • Diebstahl von speziellen Wertgegenständen: Es wird bei Ihnen eingebrochen und stiehlt eine antike Vase. Wir ersetzen Ihnen das versicherte Kapital.
Zweitwohnung

Zurich bietet Ihnen drei Modalitäten (Basis Standard Total), damit Sie
das Schutzniveau, das Sie sich für Ihre Zweitwohnung wünschen, auswählen können. So können Sie beruhigt sein, dass Ihre Zweitwohnung gut geschützt ist.
Bei diesem Produkt kann unter zwei Versicherungstypen gewählt werden, sodass Sie Ihre Versicherung individuell gestalten können:

  • Basisversicherung
    • Vorübergehende Unbewohnbarkeit
    • Eiliger Schlüsseldienst
    • Eilreparatur
  • Erweiterte Versicherung, die Ihnen mehr Schutz bietet. Sie umfasst folgende zusätzliche Deckungen und höhere Kapitale:
    • Reiseschutz

Bei Abschluss dieser Versicherung bietet Zurich Ihnen kostenlos diese zusätzlichen Leistungen, sozusagen als Geschenk (Zurich stellt seinen Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: Allround-Service zu Hause, Informatik-Hilfsservice und Schädlingsbekämpfung, jeweils geleistet von den Firmen Assista, S.L., Iriscene Software Corporation, S.L. und Anticimex 3D Sanidad Ambiental S.A.U. oder anderen Firmen mit ähnlichen Eigenschaften gemäß zu von diesen Firmen angebotenen Bedingungen. Zurich behält sich das Recht vor, den mit diesen Firmen vereinbarten Service abzuändern oder zu streichen):

  • Allround-Service zu Hause
  • Informatik-Hilfsservice
  • Kontrolle von Insektenplagen

Einige Deckungsbeispiele Ihrer Hausratversicherung für Zweitwohnungen:

  • Assistance 24 Stunden: Ein Fenster zerbricht oder ein Wasserrohr platzt. Wir kommen Ihnen an 24 Stunden am Tag zu Hilfe.
  • Wasserschäden: Ein Heizkörper tropft und beschädigt den Fußboden. Wir übernehmen die Schadensdeckung der versicherten Güter.
  • Diebstahl: Es wird bei Ihnen eingebrochen oder jemand leert die Abstellkammer. Wir übernehmen 100% der von Ihnen versicherten Güter.
  • Haftpflicht: Eine Glasscheibe Ihres Hauses löst sich und zerstört das Auto Ihres Nachbarn. Wir kümmern uns um den Schadensersatz bis zum versicherten Kapital.
  • Totalschaden: Wegen Renovierungsarbeiten im Nachbarhaus stürzt Ihr Haus ein. Wir zahlen Ihnen die Reparatur Ihres Hauses.
  • Elektroschäden: Ein Elektrogerät geht wegen eines Stromstoßes kaputt. Wir decken die entstandenen Elektroschäden.
    Bruch von Glasscheiben, Glas und Sanitärteilen: Wenn die Glasscheibe einer Tür oder eines Fensters zerbricht, setzen wir eine neue ein.
  • Rechtsschutz
: Wenn Sie in einen Gerichtsprozess verwickelt sind, übernehmen wir die Gerichts- und Anwaltskosten bis zum versicherten Betrag.
  • Schönheitsreparaturen des Gebäudes: Bei einem Feuer verbrennt ein Teil des Parketts. Wir ersetzen den zerstörten Teil oder den gesamten Fußboden.
  • Möbel auf der Terrasse und im Garten: Hagel beschädigt den Gartentisch und die Gartenstühle. Wir zahlen Ihnen die Neuanschaffung.
  • Diebstahl von Schmuck und Sammlungen: Es wird bei Ihnen eingebrochen und wertvoller Schmuck gestohlen. Sie erhalten eine Entschädigungszahlung von uns.
  • Schönheitsreparaturen des Inhalts: Ein Leck in der Decke zerstört Ihr Sofa. Wir reparieren es oder bezahlen Ihnen ein neues.
  • Übermäßiger Wasserverbrauch: Eine Rohrleitung platzt und der Wasseraustritt erhöht die Wasserrechnung bedeutend. Wir zahlen die Differenz zum üblichen Verbrauch.
  • Rohrentleerungskosten ohne Schäden: Wenn eine Rohrleitung verstopft, senden wir Ihnen eine Fachkraft, die sie repariert.
  • Verderb von Lebensmitteln im Kühlschrank: Ein Stromausfall zerstört Lebensmittel im Kühlschrank. Wir zahlen das für verdorbene Lebensmittel versicherte Kapital.
  • Vollkasko-Unfallversicherung: Ein Wandregal löst sich und diverse Gegenstände gehen kaputt. Wir kümmern uns um die Schäden.

* Diese Informationen wurden uns von Zurich zur Verfügung gestellt. Ohne Gewähr auf die Korrektheit des Inhalts.

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