LUFTFAHRTVERSICHERUNG
Luftfahrtversicherung
für alle Typen von Fluggeräten
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen/Flugzeugen ist natürlich auch in Spanien eine Lufthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ebenso auf Mallorca.
Diese Halterhaftpflichtversicherung gilt für alle Motor- und Segelflugzeuge, für einmotorige Flugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Drohnen, sowie für jegliche motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
Grundsätzlich ist zwischen Haftpflichtversicherung (Halterhaftpflichtversicherung) und Kaskoversicherungen zu unterscheiden.
- Personenschäden
- Sachschäden
Sinn und Zweck einer Luftfahrthaftpflichtversicherung ist die Abdeckung von Vermögensansprüchen von Dritten im Falle von Personen- oder Sachschäden, die aus der Verwendung des Fluggerätes resultieren.
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer auch bei der Luftfahrt-Halterhaftpflicht die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter.
Besonders wichtig bei der Luftfahrthaftpflichtversicherung in Spanien ist die Höhe der Deckungssummen, da die Kosten vor allem bei Personenschäden und den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen immens hoch sein können. Iberia Versicherungsmakler nutzt daher nicht nur die Dienste von Versicherern in Spanien, sondern arbeitet ebenfalls mit internationalen Versicherern zusammen. Letztere sehen auch sehr hohe Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung als selbstverständlich an.
Die Prämie ist von Fluggerät zu Fluggerät verschieden! In den meisten Fällen wird die Versicherungsprämie nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Art des Fluggerätes (Flugzeug, Drohne, etc.)
- Gewicht des Fluggerätes
- Anzahl der Passagierplätze
- Erfahrung der Piloten
Zum Schutz Ihrer finanziellen Interessen empfehlen wir Ihnen eine separate Luftfahrtkaskoversicherung. Diese bietet Schutz bei Teil- oder Totalschäden.
- Feuer
- Hagel und Sturm
- Diebstahl und Vandalismus
- Bruchlandung etc.
Versichert sind also Gefahren, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken.
Die Wiederherstellungskosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung), max. die vereinbarte Versicherungssumme.
Der Zeitwert/Wiederbeschaffungswert (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und der wiederverwertbaren Teile), max. die vereinbarte Versicherungssumme.
Iberia Versicherungsmakler unterstützt Sie auch mit sehr günstigen Finanzierungen beim Erwerb von Flugzeugen oder anderen Fluggeräten.
Was deckt die Luftfahrthaftpflichtversicherung ab?
- Personenschäden
- Sachschäden
Was deckt die Kasko-Luftfahrversicherung ab?
- Feuer
- Hagel und Sturm
- Diebstahl und Vandalismus
- Bruchlandung etc.
- Personenschäden
- Sachschäden
Sinn und Zweck einer Luftfahrthaftpflichtversicherung ist die Abdeckung von Vermögensansprüchen von Dritten im Falle von Personen- oder Sachschäden, die aus der Verwendung des Fluggerätes resultieren.
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer auch bei der Luftfahrt-Halterhaftpflicht die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter.
Besonders wichtig bei der Luftfahrthaftpflichtversicherung in Spanien ist die Höhe der Deckungssummen, da die Kosten vor allem bei Personenschäden und den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen immens hoch sein können. Iberia Versicherungsmakler nutzt daher nicht nur die Dienste von Versicherern in Spanien, sondern arbeitet ebenfalls mit internationalen Versicherern zusammen. Letztere sehen auch sehr hohe Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung als selbstverständlich an.
Die Prämie ist von Fluggerät zu Fluggerät verschieden! In den meisten Fällen wird die Versicherungsprämie nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Art des Fluggerätes (Flugzeug, Drohne, etc.)
- Gewicht des Fluggerätes
- Anzahl der Passagierplätze
- Erfahrung der Piloten
Zum Schutz Ihrer finanziellen Interessen empfehlen wir Ihnen eine separate Luftfahrtkaskoversicherung. Diese bietet Schutz bei Teil- oder Totalschäden.
- Feuer
- Hagel und Sturm
- Diebstahl und Vandalismus
- Bruchlandung etc.
Versichert sind also Gefahren, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken.
Iberia Versicherungsmakler unterstützt Sie auch mit sehr günstigen Finanzierungen beim Erwerb von Flugzeugen oder anderen Fluggeräten.
Was deckt die Luftfahrthaftpflichtversicherung ab?
- Personenschäden
- Sachschäden
Was deckt die Kasko-Luftfahrversicherung ab?
- Feuer
- Hagel und Sturm
- Diebstahl und Vandalismus
- Bruchlandung etc.
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen/Flugzeugen ist natürlich auch in Spanien eine Lufthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – ebenso auf Mallorca.
Diese Halterhaftpflichtversicherung gilt für alle Motor- und Segelflugzeuge, für einmotorige Flugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Drohnen, sowie für jegliche motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
Grundsätzlich ist zwischen Haftpflichtversicherung (Halterhaftpflichtversicherung) und Kaskoversicherungen zu unterscheiden.