AUTOUMMELDUNG
Autoummeldung
günstig und unkompliziert
Sie möchten Ihr KFZ in Spanien ummelden? Iberia Versicherungsmakler steht Ihnen als Ihr kompetenter Berater in Fragen Autoummeldung in Spanien zur Seite.
Unser effizienter und kostengünstiger Service beinhaltet alle Behördengänge, sowie die Vorführung des Autos beim TÜV und Ingenieur. Sofern noch Mängel beseitigt werden sollen, steht Ihnen eine angeschlossene deutsche Meisterwerkstatt zur Verfügung.
Für ein unverbindliches Angebot benötigen wir lediglich die KFZ-Papiere.
Vom Halter:
- Eine Steuernummer (NIE/NIF)
- Eine spanische Meldebescheinigung, ein Mietvertrag oder eine Escritura – eine Residencia ist nicht Pflicht.
Vom Fahrzeug:
- Kfz-Schein und Kfz-Brief
Das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden. Außer bei Anhängerkupplungen – diese sind u.U. legalisierbar – werden alle anderen Veränderungen am Fahrzeug beanstandet und somit eine Zulassung in Spanien verweigert.
Beispiele dieser Veränderungen: Bereifung, die aus den Radkästen guckt / zusätzliche Beleuchtung / Trittbretter / Bullfänger / Tieferlegung.
Das Fahrzeug muss technisch – wie auch in Deutschland – in gutem Zustand sein: Sollte z.B. das Nebelschlusslicht, das man ja eigentlich nie nutzt – nicht funktionieren, wird die TÜV-Plakette verweigert. Sollte es sich um ein altes Fahrzeug handeln – älter als 20 Jahre – oder um ein Importfahrzeug aus den USA, so ist eine Zulassung in Spanien meist nicht möglich.
In Spanien gibt es die sogenannten Gestoren. Diese übernehmen Behördengänge – in erster Linie natürlich für ihre Landsleute – und ersparen uns so viele frustrierende Erlebnisse. Außerdem vermeiden Sie Fehler, was in der Regel mehr Geld einspart als für deren Dienste berechnet werden.
Vom Halter:
- Eine Steuernummer (NIE/NIF)
- Eine spanische Meldebescheinigung, ein Mietvertrag oder eine Escritura – eine Residencia ist nicht Pflicht.
Vom Fahrzeug:
- Kfz-Schein und Kfz-Brief
Das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden. Außer bei Anhängerkupplungen – diese sind u.U. legalisierbar – werden alle anderen Veränderungen am Fahrzeug beanstandet und somit eine Zulassung in Spanien verweigert.
Beispiele dieser Veränderungen: Bereifung, die aus den Radkästen guckt / zusätzliche Beleuchtung / Trittbretter / Bullfänger / Tieferlegung.
Das Fahrzeug muss technisch – wie auch in Deutschland – in gutem Zustand sein: Sollte z.B. das Nebelschlusslicht, das man ja eigentlich nie nutzt – nicht funktionieren, wird die TÜV-Plakette verweigert. Sollte es sich um ein altes Fahrzeug handeln – älter als 20 Jahre – oder um ein Importfahrzeug aus den USA, so ist eine Zulassung in Spanien meist nicht möglich.
In Spanien gibt es die sogenannten Gestoren. Diese übernehmen Behördengänge – in erster Linie natürlich für ihre Landsleute – und ersparen uns so viele frustrierende Erlebnisse. Außerdem vermeiden Sie Fehler, was in der Regel mehr Geld einspart als für deren Dienste berechnet werden.
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Unser effizienter und kostengünstiger Service beinhaltet alle Behördengänge, sowie die Vorführung des Autos beim TÜV und Ingenieur. Sofern noch Mängel beseitigt werden sollen, steht Ihnen eine angeschlossene deutsche Meisterwerkstatt zur Verfügung.
Für ein unverbindliches Angebot benötigen wir lediglich die KFZ-Papiere.