Geschäftsversicherung

Die Geschäftsversicherung kann Sie nicht vor Schäden bewahren, aber vor deren finanziellen Folgen schützen. Es gibt unterschiedliche Geschäftsversicherungen auf dem Markt. Im optimalen Fall berücksichtigen diese Vertragsmodelle die branchenspezifischen Gefahren und Gefährdungen.

Einige Beispiele:

  • Immobilienmakler – der Verlust von Kundenschlüssel oder die Haftung gegenüber den Immobilienbesitzern für Schäden in den Häusern sind nicht unbedeutende Risiken dieses Berufszweigs
  • Arztpraxen – hier sind Haftpflichtschäden gegenüber Patienten hervorzuheben
  • Produktionsbetriebe – bei der Herstellung von Waren oder Materialien ist die Nachhaftung von besonderem Interesse.

Jedes Unternehmen sollte sich seinen Versicherungsschutz daher individuell zusammenstellen lassen. Die Prämien variieren je nach Art, Branche und Ort des Betriebes.

Die klassische Geschäftsversicherung umfasst unter anderem folgende Gefahren:

  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Rückstau
  • Überspannungsschäden
  • Einbruch, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus
  • Glasbruch
  • Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Erdrutsch, Erdsenkung
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Haftpflichtschäden unterschiedlicher Art

Wer bezahlt im Schadensfall den Ersatz für entgangene Einnahmen?

Nach einem großen Schaden steht der Betrieb oft eine Zeit lang ganz oder teilweise still. Die Fixkosten laufen jedoch weiter. Und der Ausfall von Umsatzerlösen ist oft größer als der eigentliche Sachschaden.
In diesem Fall springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein, die fortlaufende Fixkosten, Aufwendungen für anderweitige Unterbringung und Notfallsysteme übernimmt. Auch hilft die logistische Unterstützung des Versicherers einen Notbetrieb zügig auf die Beine zu stellen und die Anwanderung der Kunden zu vermeiden.

Was ist noch zu beachten?

Die Absicherung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Risiken ab, wenn Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritten gegenüber durch die Ausübung der eigenen Tätigkeit entstehen.

Zudem schreibt das spanische Gesetz für bestimmte Sektoren wie Bau, Handwerk, Hotellerie, Handel etc. eine Unfall-/Lebensversicherung für die Arbeitnehmer vor. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Pflicht, muss er mit der Verhängung empfindlicher Sanktionen rechnen.

Interessant sind bereits bei kleineren Betrieben, sogenannte Gruppenversicherungen für die Geschäftsleitung und deren Mitarbeiter um Sondertarife für Kranken-, Unfall-, Rentenversicherungen, etc. zu erhalten.

Die Beratung durch einen Fachmann ist wegen der verschiedenartigen, beruflichen Risiken und spezifischen Firmenversicherungen definitiv angeraten.

Das Team von Iberia Versicherungen berät Sie gerne persönlich und kompetent.