In Spanien kommt eine bedeutende Gesetzesänderung auf alle Hundebesitzer zu. Bislang galt eine Versicherungspflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunderassen, die als „PPP“ (perros potencialmente peligrosos = „potentiell gefährliche Hunde“) bekannt sind. Doch eine neue Regelung bringt eine wichtige Veränderung mit sich.

Gemäß einer neuen Regelung müssen jetzt alle Hundebesitzer in Spanien eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abschließen, unabhängig von der Rasse. Dies ist eine bedeutende Änderung, die sich auf Hundebesitzer im ganzen Land auswirkt.

Prüfung vorhandener Versicherungen

Es ist wichtig zu beachten, dass viele Hausratversicherungen in Spanien bereits eine beitragsfreie Haftpflichtdeckung für Haustiere beinhalten. Hundebesitzer sollten dringend ihre Versicherungspolice überprüfen, um festzustellen, ob die Hundehaftpflicht bereits enthalten ist. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass keine zusätzlichen Versicherungen abgeschlossen werden müssen.

Anforderungen für die Eintragung in der bestehenden Police zur Hausratversicherung

Gemäß dem neuen Gesetz müssen Hunde in Spanien jetzt mit Chipnummer, Rasse und Namen eingetragen werden, was zuvor nicht erforderlich war. Dies dient dazu, die Identifikation der Tiere zu erleichtern und die Versicherungsgesellschaften besser informiert zu halten.

Kosten der Eintragung

Die Kosten für die Eintragung in der bestehenden Police zur Hausratversicherung können variieren. Einige Versicherungsunternehmen bieten diesen Nachtrag kostenlos an, während andere zusätzliche Beiträge erheben können. Es ist ratsam, sich direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft oder Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung zu setzen, um die genauen Bedingungen zu klären.

Separate Haftpflichtversicherung für Hunde

Für diejenigen, die keine beitragsfreie Haftpflichtdeckung in ihrer bestehenden Versicherungspolice haben, gibt es auch separate Haftpflichtversicherungen für Hunde.

Diese beginnen in der Regel bei etwa 50 Euro pro Jahr. Für Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden (PPP-Rassen) liegen die Beiträge in der Regel ab 80 Euro pro Jahr.

Deckung der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Hunde deckt Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie keine Schäden am eigenen Leib, an eigenen Sachen oder der Familie des Hundebesitzers abdeckt. Ebenso gilt sie nicht für Krankheiten oder Unfälle des Tieres. Hierfür ist eine separate Tierkrankenversicherung erforderlich.

Mindestdeckungssumme

Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung ist bisher noch nicht festgelegt. In der Vergangenheit lagen die Deckungssummen in der Regel zwischen EUR 120.000 und EUR 300.000. Es ist wichtig, sich bei der Auswahl einer Versicherung über die Deckungssummen und Bedingungen zu informieren.

Kontrolle der Versicherung

Es ist derzeit noch nicht klar, ob die Polizei die Einhaltung der Versicherung kontrollieren wird. Allerdings werden Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden (PPP-Halter) bereits regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Gesetze einhalten.