Hat man sich dazu entschlossen, ein E-Auto auf Mallorca zu fahren, stehen auf der Insel jede Menge öffentliche Ladestationen zur Verfügung. Fast jeder Supermarkt, Golfplatz und öffentlicher Parkplatz bietet E-Ladestationen an. Doch bequemer ist es natürlich, das E-Auto zuhause zu laden. Dazu sind sogenannte Wallboxen ideal.

Iberia Energy bietet mit erfahrenen Partnern, Marktführer in ihrem Gebiet, hochwertige Ladestationen für den Heimbetrieb an. Die Grundausstattung ist eine 22 KW-Ladestation zum Preis von 950 EUR zusätzlich Installation. Die moderne Ladesäule kann selbstverständlich über App gesteuert werden und ist üblicherweise in 2 Wochen nach Auftragseingang einsatzbereit.

Erwähnenswert sind die stattlichen Subventionen für die Installation von Ladestationen auf Mallorca. Wir erklären, was und wieviel Unterstützung beantragt werden kann.

STAATLICHE SUBVENTIONEN – MOVES III
Die spanische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass  Mobilität bis 2050 emissionsfrei sein soll. Um dies zu erreichen, wurde beschlossen, die Preislücke zwischen Verbrenner- und Plug-in-Modellen mit einer Finanzhilfe namens MOVES (MOVilidad Eficiente y Sostenible) zu schließen.

Der Plan Moves III ist die dritte Auflage des Förderprogramms für Elektromobilität. Sie ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms und verfügt über ein Budget von 400 Millionen Euro, das in Form von Direkthilfen für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur verteilt wird. Die Regierung hat sich verpflichtet, diese Mittel zu verdoppeln, wenn eine ausreichende Nachfrage besteht.

WIEVIEL BEIHILFE KANN MAN BEANTRAGEN?
Die Beihilfe für die Installation einer Ladestation entspricht einem Prozentsatz der förderfähigen Kosten und variiert je nach Art des Begünstigten.
Für Einzelpersonen, Selbstständige, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit beträgt die entsprechende Beihilfe 70 %, außer für Anlagen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, wo die Beihilfe 80 % der förderfähigen Kosten beträgt.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die eine öffentlich zugängliche Ladestation mit einer Leistung von mehr als 50 kW installieren, können einen Zuschuss von 35 % erhalten. Die Beihilfe beträgt 40 % für Anlagen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Handelt es sich bei dem in Rechnung gestellten Unternehmen um ein mittleres oder kleines Unternehmen, erhöht sich der Prozentsatz der Beihilfe um 10 bzw. 20 Prozent.

Für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit, die sich für die Installation einer privaten oder öffentlichen Ladestation mit einer Leistung von weniger als 50 kW entscheiden, beträgt die MOVES 3-Beihilfe 30 % der förderfähigen Kosten und 40 % für Installationen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Dies ist ein nicht unerheblicher Beitrag, der die Endkosten des Projekts erheblich reduziert. So kann beispielsweise eine Privatperson, die eine Ladestation im eigenen Haus installiert und 1.500 € für die Installation der Ladestation bezahlt hat, einen Zuschuss von 867,7 € erhalten. Wohnt der Beihilfeempfänger in einer Gemeinde mit weniger als 5 000 Einwohnern, beläuft sich die MOVES-III-Beihilfe auf 991,7 €, so dass sich die endgültigen Kosten für die Installation der Ladestation auf rund 508 € belaufen würden.

Der Plan MOVES 3 sieht auch Beihilfen für Eigentümergemeinschaften vor, die Vorinstallationen oder Installationen von Ladestationen vornehmen wollen; diese Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig und die Beihilfe kann eine Ermäßigung von bis zu 80 % der Projektkosten ohne Mehrwertsteuer betragen.

WER KANN DIE SUBVENTIONEN IN ANSPRUCH NEHMEN?
Begünstigte der Beihilfe können sein: natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen und andere Einrichtungen, deren Steuernummer mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, J, R oder W beginnt, sowie weitere Einrichtungen und der öffentliche institutionelle Sektor.

WAS ZÄHLT ZU DEN FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN?
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Ladestation, die Schutzmaßnahmen, die Legalisierung der Anlage, die Bauarbeiten, die Technik und die Kosten für die Projektverwaltung. Kurz gesagt, in den meisten Fällen wird die Beihilfe durch Multiplikation des Subventionsprozentsatzes mit den Kosten des Projekts ohne Mehrwertsteuer berechnet.

WANN LÄUFT DIE BEWERBUNGSFRIST FÜR MOVES III AB?
Die Installation einer Ladestation, die nach dem 10. April durchgeführt und in Rechnung gestellt wurde, gilt als förderfähig, sofern der Endbegünstigte eine Privatperson, ein Selbständiger, eine Eigentümergemeinschaft oder eine Verwaltung ohne wirtschaftliche Tätigkeit ist.

Bei Unternehmen oder Verwaltungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit muss vor der Durchführung der Installation eine MOVES-III-Beihilfe beantragt werden.

Dies ist eine der Neuerungen von MOVES III gegenüber MOVES II, die vor allem Privatpersonen zugute kommt, da sie nicht auf die Veröffentlichung von MOVES 3 durch ihre autonome Gemeinde warten müssen, um für ihre Anlage Fördermittel zu erhalten.

Das Anreizprogramm für effiziente und nachhaltige Mobilität gilt bis Ende 2023, und die für den MOVES-III-Plan bereitgestellten Mittel können bei ausreichender Nachfrage auf 800 Millionen erhöht werden.

WER BEANTRAGT DIE SUBVENTION?
Für die Installation von Ladestationen in Andalusien, Galicien und der Gemeinschaft Madrid muss das Installationsunternehmen den Beihilfeantrag stellen.
In den übrigen autonomen Gemeinschaften ist der Begünstigte für das Verfahren verantwortlich.

GIBT ES EINE OBERGRENZE JE BEGÜNSTIGTEM?
Die MOVES-3-Vorschriften sehen für Privatpersonen eine Obergrenze von 5 000 € pro Dossier und für Unternehmen, Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Obergrenze von 800 000 € pro Dossier vor.

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