Die spanische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass  Mobilität bis 2050 emissionsfrei sein soll. Um dies zu erreichen, wurde beschlossen, die Preislücke zwischen Verbrenner- und Plug-in-Modellen mit einer Finanzhilfe namens MOVES (MOVilidad Eficiente y Sostenible) zu schließen. Privatpersonen können nun bis zu 7.000 EUR Subvention von der jeweiligen autonomen Region erhalten.

400 MILLIONEN EURO AN BEIHILFEN
Der Plan Moves III ist die dritte Auflage des Förderprogramms für Elektromobilität. Sie ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms und verfügt über ein Budget von 400 Millionen Euro, das in Form von Direkthilfen für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur verteilt wird. Die Regierung hat sich verpflichtet, diese Mittel zu verdoppeln, wenn eine ausreichende Nachfrage besteht.

WIE KÖNNEN SIE DIESE BEIHILFE BEANTRAGEN?
Die Zuschüsse richten sich an Einzelpersonen, Selbständige, Großunternehmen und Verwaltungen. Für die Verwaltung der Zuschüsse ist jede autonome Region zuständig und kann den Gesamtbetrag durch eigene Haushaltsmittel aufstocken. Dabei wird der Subventionsbetrag von maximal 7.000 EUR pro Auto nicht überschritten.
Die Subventionen werden in folgenden 2 Fällen gewährt:
Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit einer elektrischen Reichweite zwischen 30 und 90 Kilometern und einem Verkaufspreis (ohne Mehrwertsteuer) von höchstens 45.000 Euro. Für diese Fahrzeuge liegen die Zuschüsse zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro, je nachdem, ob ein Verbrennungsfahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs entsorgt wird oder nicht.
100%ige Elektroautos (EV oder BEV) mit einer Reichweite von mehr als 90 Kilometern und einem Verkaufspreis (ohne MwSt.) von höchstens 45.000 Euro bzw. 53.000 Euro bei Autos mit 8 Sitzen. Für diese Fahrzeuge liegen die Zuschüsse zwischen 4.500 Euro und 7.000 Euro, je nachdem, ob ein Verbrennungsfahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs entsorgt wird oder nicht.

WAS IST, WENN ICH EIN MOTORRAD GEKAUFT HABE?
Die Fördermittel des Moves III Plans sind für Elektro- und Plug-in-Hybridautos, Kleintransporter, Motorräder und Vierradfahrzeuge bestimmt. Elektro-Lkw und -Busse sind nicht enthalten; auch Mopeds und gasbetriebene Fahrzeuge sind nicht berücksichtigt. Auch die in der vorherigen Ausgabe enthaltenen Posten für Elektrofahrräder zum Ausleihen oder betriebliche Mobilitätspläne sind nicht enthalten.

BIS WANN KANN ICH DIESE ZUSCHÜSSE BEANTRAGEN?
Sie haben bis Dezember 2022 Zeit, den Zuschuss zu beantragen, oder bis Ihre autonome Region die für diese Zuschüsse vorgesehenen Mittel ausgeschöpft hat.
Über diesen Link können Sie den Gesamtbetrag der jeweiligen Autonomen abrufen und mit nur einem Klick direkt auf das Antragsverfahren gelangen.

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