Reisen von Spanien nach Deutschland ??

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung hat das BMI eine Musterverordnung erstellt, deren Regelung die Bundesländer im Wesentlichen übernommen haben.

Nach der neuen Musterverordnung sind insbesondere die folgenden Änderungen für Reisen aus Spanien (außer den Kanaren) nach Deutschland ab dem 08.11.2020 zu erwarten:

  • Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise.
  • Die Betroffenen müssen sich an ihrem Zielort für 10 Tage häuslich absondern.
  • Die Betroffenen können sich frühestens nach 5 Tagen nach Einreise durch ein negatives Testergebnis von der Pflicht zur häuslichen Absonderung befreien, wenn Sie nicht unter eine Ausnahmebestimmung fallen.

Die Regelungen werden von den Bundesländern umgesetzt. Reisende sollten sich daher immer bei dem Bundesland informieren, in das sie reisen.

Reisen von Spanien nach Österreich ??

Aus Spanien, mit Ausnahme der Kanaren, ist die Einreise nach Österreich ohne Vorlage eines negativen COVID-19-Tests nicht möglich. Dies gilt allerdings nur für Personen, die in den genannten Länder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie für österreichische Staatsbürger. Voraussetzung ist außerdem, dass man sich in den vergangenen 10 Tagen nur in den genannten Ländern oder Österreich aufgehalten hat.

Für Drittstaatsangehörige gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot. Ausnahme ist die Einreise aus dem Schengenraum bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden). Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine 10-tägige selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten.

Für die Durchreisen ohne Zwischenstopps wird generell kein Test benötigt.

Österreicher sowie Bürger aus EU- /EWR-Ländern oder aus Schweiz und Großbritaniien sowie Personen mit Wohnsitz in Österreich, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein Gesundheitszeugnis in deutscher oder englischer Sprache (mit negativem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Wenn eine Testung nicht möglich war, kann man sie innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auf eigene Kosten nachholen. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne verpflichtend.

Reisen von Spanien in die Schweiz ??

Die Schweiz hat ihr System komplett umgekrempelt und zum 29.10.2020 folgende Richtlinie eingeführt: Die Liste der Länder, aus denen eine Einreise in die Schweiz gleichbedeutend mit einer Quarantäne ist hat sich gravierend geändert.

Ab sofort kommen nur noch Länder auf die Liste, die im Vergleich zur Schweiz höhere Fallzahlen haben. Und zwar konkret mehr als 60 Ansteckungen pro hunderttausend mehr als die Schweiz. Dieser Wert liegt aktuell bei 763 Ansteckungen pro hunderttausend in den letzten zwei Wochen. Weil die Fallzahlen in der Schweiz so hoch sind, stehen nur noch vier Länder auf der Liste. Aktuell sind das folgende 4 Länder: Belgien, Tschechien, Andorra und Armenien, sowie folgende Teilregionen: Hauts-de-France, île de France / Paris, Überseegebiet Französisch-Polynesien.

Da Spanien aktuell eine 7-Tage Inzidenz deutlich darunter hat, können Reisen und Rückflüge in die Schweiz und nachfolgende Quarantäne getätigt werden.