NIE – Número de Identidad de Extranjero

Die NIE ist eine Ausländer-Identifizierungsnummer, sie ist einmalig und ein Leben lang gültig. Bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden ist die NIE  immer anzugeben.

Wie bekommt man eine NIE?

  1. Wird die NIE nur für Verwaltungszwecke (z.B. Hauskauf) benötigt, kann man diese beim Innenministerium (Policía Nacional),  Finanzamt (Haciendas) oder von den spanischen Auslandsvertretungen bekommen.
  2. Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, sind Sie verpflichtet sich in das Zentrale Ausländerregister (Registro de ciudadano de la Unión) einzutragen. Sie erhalten dabei das „Certificado de registro de ciudadano de la Unión“, in diesem Zuge wird Ihnen automatisch eine NIE zugewiesen, die dann auch auf dem Zertifikat steht.
    Diese Eintragung in das Ausländerregister hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Wohnsitz oder auf steuerliche Belange.

NIF – Número de Identificación Fiscal

Die NIF ist ebenfalls eine persönliche Steuernummer. Diese Nummer stimmt bei spanischen Staatsangehörigen mit der Personalausweisnummer (DNI) überein und bei Ausländern mit der NIE.
Ihre NIF wird nicht automatisch mit Erhalt der NIE gültig,  sie muß extra beantragt werden. Für EU-Bürger heißt das, dass sie sich zunächst eine NIE brauchen und mit dieser dann, falls sie in Spanien steuerpflichtig werden, bei den zuständigen Finanzamt eine NIF beantragen können.

Wohnsitz (Residencia)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, sich also mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, gelten Sie als „Residente“. Verwaltungstechnisch gelten Sie aber erst dann als Resident wenn Sie sich im Einwohnermeldeamt (oficina de empadronamiento)  eingetragen haben.

Im Gegensatz zum verwaltungstechnischen Wohnsitz, hat der steuerrechtliche Wohnsitz (residencia fiscal) weitreichendere Konsequenzen, denn sobald Sie steuerrechtlich als Resident gelten, müssen Sie sowohl Ihr Einkommen in Spanien versteuern, als auch die entsprechenden steuerrechtlichen Pflichten wie regelmäßige Steuererklärungen erfüllen.

Gut zu wissen ist, dass die spanischen Finanzbehörden erhebliche Mittel investieren um festzustellen, wer in Spanien seinen Wohnsitz hat und wer nur Urlaub macht. Deshalb ist es durchaus möglich, dass das Finanzamt überprüft ob Ihre Kinder in Spanien zur Schule gehen, ob Sie regelmäßig Geldbewegungen in Spanien vornehmen (Bargeldverfügungen, Kartenzahlung im Einkauf, …), ob Sie regelmäßig Strom, Wasser oder Telefonrechnungen zahlen usw.

Welche Vorteile haben Residenten?

Für Balearenresidenten gilt ein 50 % Rabatt auf innerspanische Reisen. Außerdem bieten manche Gemeinden ihren Bürgern vielfältige Ermäßigungen (zum Beispiel in Museen, Schwimmbädern, im Nahverkehr), die nur bekommt, wer ganz offiziell den Residentenstatus hat. Rentner, die das spanische Gesundheitswesen in Anspruch nehmen, müssen für Medikamente nichts bezahlen.

Gestoría – Agentur für Verwaltungsformalitäten

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung der oben genannten Dokument brauchen, sollten Sie sich an eine Gestoría wenden.  Für ein entsprechendes Honorar werden dort diese notwendigen, aber auch lästigen und zeitaufwendigen Arbeiten für Sie übernommen.

 

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