In den Sommermonaten herrscht in vielen Touristenorten auf Mallorca große Parkplatznot. Zu allem Übel parken in den letzten Jahren immer öfter Autovermieter ihre nicht vermieteten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen.  Um dagegen anzukämpfen, hat die Polizei in manchen Gemeinden bereits Kampagnen gestartet, und die Autovermieter darüber informiert, dass ab sofort Bußgelder fällig werden,  wenn die unvermieteten Leihwägen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.

Diese Strafen zwischen 1000€ und 10000€ müssen vom Autovermieter getragen werden. Damit es erst gar nicht soweit kommt, sollten Sie in Ihrem Mietwagen den Mietvertrag gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Folgende Daten müssen erkennbar sein:

  • Nummer des Mietvertrags
  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Kennzeichen
  • komplette Anschrift des Vermieters
  • Telefonnummer des Vermieters

Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Urlaubstage auf Mallorca!

Vielleicht interessiert Sie auch unser Beitrag „Hohe Strafen wegen zu schnellem Fahren – Wir wissen, was in Spanien erlaubt ist“.

Rechtliche Hinweise
Der Artikelinhalt wird Ihnen von IberiaVersicherungen als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.