Kaufen, auspacken und losfliegen – ist es wirklich so einfach?

Bevor Sie Ihre Drohne in Spanien fliegen lassen, sollten Sie sich damit befassen, welche Verpflichtungen die Nutzung einer Drohne (UAV) mit sich bringt und auch welche potentiellen Gefahren.

Grundsätzlich erlaubt das spanische Gesetz die Benutzung von kleinen Drohnen zur privaten Nutzung, erst wenn die Drohne kommerziell oder professionell genutzt wird ist eine Pilotenlizenz notwendig.

Das sollten Sie wissen:

  • Die Drohne darf nie ausser Sichtweite geraten, oder soweit weg sein, dass man sie nicht mehr genau erkennen kann
  • Die Flughöhe von 120m darf nicht überschritten werden (Mini- und Anfängerdrohnen haben auf Grund ihrer Funksteuerung nur eine kleinere Reichweite)
  • Bei kleinen Drohnen ist ein Flugschein nicht notwendig, der sichere Umgang mit der Drohne ist aber Voraussetzung
  • Drohnen sollten nur in dafür geeigneten Gebieten geflogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die größte Gefahr darin besteht, dass die Drohne aus großer Höhe abstürzen könnte und dadurch große Verletzungen und Schäden anrichten könnte
  • Für Personen oder Sachschäden muß derjenige aufkommen, der die Drohne fliegt

Das ist verboten:

  • Es ist generell verboten in Stadtgebieten zu fliegen
  • Da die Größte Gefahr darin besteht, dass eine Drohne auf Personen stürzen könnte, ist es verboten über Menschenansammlungen wie Konzerte, Hochzeiten, Strände und Parks zu fliegen
  • Es ist verboten nachts zu fliegen, da durch die eingeschränkte Sicht die Unfallgefahr erhöht ist.
  • Es ist verboten in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen zu fliegen
  • Außerdem ist es verboten in Zonen zu fliegen, in denen andere Flugobjekte in niedriger Höhe unterwegs sind. Hubschrauberlandeplätze, Gebiete für Fallschirmspringer und Gleitschirmflieger,…
  • Ganz einfach gilt die Regel, dass kein Dritter in Gefahr gebracht werden darf. Diesbezüglich ist das spanische Drohnengesetz ganz deutlich, und die Geldstrafen bei nicht Einhalten kann bis zu 225.000€ betragen.

Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Spanischen Gesellschaft für Luftsicherheit AESA

Drohnenversicherung in Spanien

Eine Drohnenversicherung wird in Spanien nur von gewerblichen Piloten verlangt, allerdings ist sie generell zu empfehlen, denn der Flug mit einer Drohne bringt neben einer Menge Spaß auch Risiken mit sich. Eine kleine Unachtsamkeit und schnell kann ein Unfall eine Dimension erreichen die in die zigtausende Euro gehen kann.
Sie als Pilot der Drohne haften für alle Schäden, die durch Ihr Flugmodell verursacht werden, eine Drohnenversicherung schützt vor Kosten eines solchen Unfalls.

Wir von Iberia Versicherungen wissen worauf zu achten ist, wenn Sie eine Versicherung für Ihre Drohne in Spanien abschließen wollen. Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Gerne erstellen wir ein Angebot für Ihre Drohnenversicherung.

 

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