Geschäfts- und Betriebshaftpflichtversicherung
eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb
Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt in Spanien zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb eine notwendige Schutzmaßnahme um berechtigte Ansprüche Dritter zu erfüllen oder vom Versicherer abwehren zu lassen.
Geschäfts- und Betriebshaftpflichtversicherung
eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb
Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt in Spanien zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb eine notwendige Schutzmaßnahme um berechtigte Ansprüche Dritter zu erfüllen oder vom Versicherer abwehren zu lassen.
Geschäfts- und Betriebshaftpflichtversicherung
eine notwendige Schutzmaßnahme für jeden Betrieb
Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt in Spanien zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb eine notwendige Schutzmaßnahme um berechtigte Ansprüche Dritter zu erfüllen oder vom Versicherer abwehren zu lassen.
Denn wenn Inhaber oder Mitarbeiter einen Schaden verursachen, dann haftet in Spanien grundsätzlich das Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen.
Die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen sind für kleine oder mittlere Unternehmen sehr oft existenzbedrohend. Dies gilt vor allem bei Personenschäden, wo es auch um Forderungen in Millionenhöhe gehen kann. In so einem Fall übernimmt in Spanien die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden und schützt das Unternehmen vor finanziellen Risiken.
- Personenschäden
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Dieser Fall könnte beispielsweise bei Einkommenseinbußen in der Folge einer Verletzung einer Person eintreffen.
Zusätzlich leistet die Betriebshaftpflichtversicherung in Spanien auch Schadenersatz, wenn sich zum Beispiel ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt.
Da je nach Art des verursachten Schadens mitunter sehr hohe Schadenssummen entstehen können, ist es im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig, dass bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet wird.
Iberia Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne, für Ihr Unternehmen angemessene Werte zu ermitteln.
Denn wenn Inhaber oder Mitarbeiter einen Schaden verursachen, dann haftet in Spanien grundsätzlich das Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen.
Die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen sind für kleine oder mittlere Unternehmen sehr oft existenzbedrohend. Dies gilt vor allem bei Personenschäden, wo es auch um Forderungen in Millionenhöhe gehen kann. In so einem Fall übernimmt in Spanien die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden und schützt das Unternehmen vor finanziellen Risiken.
- Personenschäden
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Dieser Fall könnte beispielsweise bei Einkommenseinbußen in der Folge einer Verletzung einer Person eintreffen.
Zusätzlich leistet die Betriebshaftpflichtversicherung in Spanien auch Schadenersatz, wenn sich zum Beispiel ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt.
Da je nach Art des verursachten Schadens mitunter sehr hohe Schadenssummen entstehen können, ist es im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig, dass bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet wird.
Iberia Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne, für Ihr Unternehmen angemessene Werte zu ermitteln.