Projekt Beschreibung
BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Bauherrenhaftpflichtversicherung
schützt Sie vor den unabsehbaren Kosten eines Haftpflichtschadens
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für das in dem Angebot beschriebene Bauvorhaben. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt einheitlich in ganz Spanien und bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, welche aus der Bautätigkeit entstehen. Die Aufgabe dieser Versicherung besteht also darin, im Schadensfall entweder unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder entstandene Schäden entsprechend zu regulieren.
Wer baut, schafft automatisch jede Menge Gefahrenherde, für den er verantwortlich ist. Im Zweifel haftet der Bauherr mit seinem gesamten Vermögen. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Bauherr muss dafür sorgen, dass trotz aller baulichen Maßnahmen weder Personen zu Schaden kommen noch aufgrund der Arbeiten Sachschäden entstehen.
Da jede Baustelle voller Gefahren steckt, sollte jeder Bauherr über diese Absicherung verfügen. Der Hinweis, dass Bauunternehmen oder der Architekt versichert seien, greift daneben. Diese haften nur, wenn ihnen ein Verschulden nachzuweisen ist.
- Personenschäden, welche Dritte durch ein Bauvorhaben erleiden können
- Sachschäden, die aufgrund der Bauarbeiten entstehen
In Spanien sind in allen Bereichen sehr niedrige Deckungssummen üblich.
- EUR 600.000 gelten als Standard.
Selbstbeteiligung:
- EUR 600 sind üblich
- Schäden durch Schweissarbeiten = 10% (min. EUR 1.500)
- Schäden an unterirdischen Leitungen = 20% (min. EUR 1.500 bis 15.000)
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beginnt mit der Bautätigkeit und endet mit Beendigung der Bauarbeiten – spätestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn.
Der Bauherr hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass seine Baustelle gut abgesichert ist. Dazu genügt es nicht, einfach ein Schild mit dem Baustellenzeichen aufzustellen. Zäune, die die Baustelle umgeben, müssen intakt sein, Gruben ausreichend abgedeckt und das Baugelände sollte über eine ausreichende Absperrung verfügen. Hier setzt die Bauherrenhaftpflichtversicherung an.
- Objektbeschreibung mit Anschrift (Descripción de la construcción)
- Inhalt des Baubetriebes (Proyecto Ejecución de la obra)
- Bauplan (Memoria de Obra)
- Kopie des Kostenvoranschlages (Presupuesto)
- Voraussichtliche Dauer der Bauphase (Duración de obra)
- Angabe des Bauwertes (Valor de obra)
- Alle Schäden, die Drittpersonen durch ein Bauvorhaben erleiden können
- Sachschäden die aufgrund der Arbeiten entstehen
Deckungssumme:
- Standard 600.000 Euro
Selbstbeteiligung:
- Standard 600 Euro
- Schäden durch Schweissarbeiten = 10% (min. 1.500 Euro)
- Schäden an unterirdischen Leitungen = 20% (min. 1.500 bis 15.000 Euro)
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt einheitlich in ganz Spanien und bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, welche aus der Bautätigkeit entstehen. Die Aufgabe dieser Versicherung besteht also darin, im Schadensfall entweder unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder entstandene Schäden entsprechend zu regulieren.
Wer baut, schafft automatisch jede Menge Gefahrenherde, für den er verantwortlich ist. Im Zweifel haftet der Bauherr mit seinem gesamten Vermögen. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Bauherr muss dafür sorgen, dass trotz aller baulichen Maßnahmen weder Personen zu Schaden kommen noch aufgrund der Arbeiten Sachschäden entstehen.
Da jede Baustelle voller Gefahren steckt, sollte jeder Bauherr über diese Absicherung verfügen. Der Hinweis, dass Bauunternehmen oder der Architekt versichert seien, greift daneben. Diese haften nur, wenn ihnen ein Verschulden nachzuweisen ist.
- Personenschäden, welche Dritte durch ein Bauvorhaben erleiden können
- Sachschäden, die aufgrund der Bauarbeiten entstehen
In Spanien sind in allen Bereichen sehr niedrige Deckungssummen üblich.
- EUR 600.000 gelten als Standard.
Selbstbeteiligung:
- EUR 600 sind üblich
- Schäden durch Schweissarbeiten = 10% (min. EUR 1.500)
- Schäden an unterirdischen Leitungen = 20% (min. EUR 1.500 bis 15.000)
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beginnt mit der Bautätigkeit und endet mit Beendigung der Bauarbeiten – spätestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn.
Der Bauherr hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass seine Baustelle gut abgesichert ist. Dazu genügt es nicht, einfach ein Schild mit dem Baustellenzeichen aufzustellen. Zäune, die die Baustelle umgeben, müssen intakt sein, Gruben ausreichend abgedeckt und das Baugelände sollte über eine ausreichende Absperrung verfügen. Hier setzt die Bauherrenhaftpflichtversicherung an.
- Objektbeschreibung mit Anschrift (Descripción de la construcción)
- Inhalt des Baubetriebes (Proyecto Ejecución de la obra)
- Bauplan (Memoria de Obra)
- Kopie des Kostenvoranschlages (Presupuesto)
- Voraussichtliche Dauer der Bauphase (Duración de obra)
- Angabe des Bauwertes (Valor de obra)
- Alle Schäden, die Drittpersonen durch ein Bauvorhaben erleiden können
- Sachschäden die aufgrund der Arbeiten entstehen
Deckungssumme:
- Standard 600.000 Euro
Selbstbeteiligung:
- Standard 600 Euro
- Schäden durch Schweissarbeiten = 10% (min. 1.500 Euro)
- Schäden an unterirdischen Leitungen = 20% (min. 1.500 bis 15.000 Euro)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für das in dem Angebot beschriebene Bauvorhaben. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.