Neues Gesetz zur touristischen Vermietung auf Mallorca

Laut einem neuen Entwurf des Tourismusgesetzes ist die Ferienvermietung von Apartments in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften nicht  erlaubt.
Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser können mit der jeweiligen Lizenz touristisch vermietet werden. Der maximale Zeitraum für die Überlassungsdauer darf nicht mehr als 1 Monat betragen. 

Das Haus darf über maximal 6 Schlafzimmer/12 Betten verfügen. Pro 3 Betten muss ein Badezimmer vorhanden sein. Die jeweilige Gemeinde stellt ein Qualitätszertifikat aus, das maximal 6 Jahre gültig ist.

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