Das Schöne an der Adventszeit ist die Vorfreude auf das Weihnachtsfest. Und wo könnte man sich besser in Adventsstimmung bringen als auf einem Weihnachtsmarkt? Wir erklären, worauf man achten sollte, damit die vorweihnachtliche Freude nicht in Frust umschlägt.

Darf ich den Glühweinbecher mitnehmen?

Für manch einen ist die Tasse mit dem duftenden Glühwein der Inbegriff der Winterzeit. Gerne sammeln die Weihnachtsmarktbesucher dabei als Andenken die bunt bedruckten Glühweinbecher.
Doch hier herrscht ein Irrglaube, wer Pfand für einen Becher bezahlt, hat diesen damit nicht käuflich erworben. Die Tasse gehört weiterhin dem Betreiber der Bude. Das Pfand soll nur dafür sorgen, dass der Becher unbeschadet seinen Weg zurück findet.
Aus rechtlicher Sicht ist das Einstecken der Tasse also eine Straftat, wobei dieses Vergehen natürlich selten geahndet wird. Auf vielen deutschen Weihnachtsmärkten ist die Mitnahme erlaubt und sogar erwünscht.

Kann ich meinen Weihnachtsmarkt-Kauf umtauschen oder zurückgeben?

Ein Holzspielzeug für die Kinder, einen Pullover für die Oma, ein Paar handgefertigte Ohrringe für die Ehefrau: Weihnachtsmärkte sind eine perfekte Anlaufstelle um individuelle Geschenke zu finden. Aber was ist, wenn aus der neuen Kette kurz nach dem Kauf ein Stein herausbricht oder das Spielzeugauto ein Rad verliert?
Verkäufer auf dem Weihnachtsmarkt sind ganz normale Gewerbetreibende und müssen daher auch eine Gewährleistung von zwei Jahren bieten. Ein Umtauschrecht besteht allerdings nur dann, wenn auch wirklich ein Mangel vorliegt. Gefällt einem Beschenkten sein Geschenk nicht, ist das kein ausreichender Grund für einen Umtausch. Im Gegensatz zu regulären Geschäften haben die mobilen Buden natürlich einen Nachteil: Nach ein paar Tagen oder Wochen sind sie verschwunden. Deshalb ist es ratsam, sich beim Kauf auf dem Weihnachtsmarkt den Namen des Budenbetreibers zu notieren.

Wer haftet, wenn man sich beim Weihnachtsmarkt-Bummel verletzt?

Nicht nur schmerzhaft, sondern auch peinlich: Der Ausflug auf den Weihnachtsmarkt ist für viele Besucher schon zur bösen Stolper- oder Rutschfalle geworden. Nasse Böden, ungesicherte Kabel und rutschige Matten bieten die besten Voraussetzungen für einen unfreiwilligen Sturz. Doch wer haftet, wenn sich jemand verletzt? Häufig haben Geschädigte hier erhebliche Beweisschwierigkeiten. Wer einen Weihnachtsmarkt besucht, kennt die Gefahren, die durch herumliegende Leitungen oder glatte Untergründe bestehen, deshalb muß der Weihnachtsmarkt-Besucher selbst nachweisen, dass nicht seine eigene Unachtsamkeit, sondern zum Beispiel ein ungesichertes Kabel für den Sturz verantwortlich war. Die Ansprüche variieren je nachdem, was zu Schaden gekommen ist: die Jacke, die Brille, das Telefon oder sogar der Knöchel.

Achtung Taschendiebe!

Weihnachtsmärkte sind nicht nur Anlaufpunkte für zahlreiche Besucher, sondern leider auch für dreiste Taschendiebe. Die abgelenkten Marktbesucher mit dicken Geldbörsen in den Handtaschen sind in dem Gedränge leichte Opfer. Deshalb empfehlen wir Ihnen nur das Allernötigste mitzunehmen und den Dieben gar keine Gelegenheit auf große Beute zu bieten.
Lassen Sie die große Geldbörse zuhause, ein paar Münzen für ein paar Leckereien und warme Getränke sind meist ausreichen. Das Wichtigste auf dem Weihnachtsmarkt ist ohnehin nur die gute Weihnachtsstimmung!

Versicherung für Veranstaltungen

Sollten Sie selbst Veranstalter eines Weihnachtsmarktes sein, empfehlen wir Ihnen eine Versicherung für Veranstaltungen abzuschließen, die vor Risiken die durch Personenschäden, oder Sachschäden entstehen könnten, absichert. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherung, telefonisch unter +34 / 971 69 90 96 oder unter info@iberiaversicherungen.com.