Gebäude- / Hausratversicherung
in Spanien bietet einen bessern Schutz als in nordeuropäischen Ländern üblich
Mit einer Gebäudeversicherung schützen Immobilienbesitzer in Spanien das Äußere ihrer Immobilie, wobei eine Hausratversicherung den gesamten Hausrat im Wohnraum schützt. Vor allem in diesem Bereich ist ein Vergleich der führenden Versicherer ausschlaggebend und wird von uns für Sie übernommen. Günstiger wird es immer dann, wenn eine Kombination aus beiden Versicherungen mit dem Anbieter vereinbart wird.
Gebäude- / Hausratversicherung
in Spanien bietet einen bessern Schutz als in nordeuropäischen Ländern üblich
Mit einer Gebäudeversicherung schützen Immobilienbesitzer in Spanien das Äußere ihrer Immobilie, wobei eine Hausratversicherung den gesamten Hausrat im Wohnraum schützt. Vor allem in diesem Bereich ist ein Vergleich der führenden Versicherer ausschlaggebend und wird von uns für Sie übernommen. Günstiger wird es immer dann, wenn eine Kombination aus beiden Versicherungen mit dem Anbieter vereinbart wird.
Gebäude- / Hausratversicherung
in Spanien bietet einen bessern Schutz als in nordeuropäischen Ländern üblich
Mit einer Gebäudeversicherung schützen Immobilienbesitzer in Spanien das Äußere ihrer Immobilie, wobei eine Hausratversicherung den gesamten Hausrat im Wohnraum schützt. Vor allem in diesem Bereich ist ein Vergleich der führenden Versicherer ausschlaggebend und wird von uns für Sie übernommen. Günstiger wird es immer dann, wenn eine Kombination aus beiden Versicherungen mit dem Anbieter vereinbart wird.
Zudem beinhaltet die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung stets die Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. In der Hausratversicherung ist dagegen die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat in Spanien seinen Hauptwohnsitz – beitragsfrei mitversichert. Auch die Hundehalterhaftpflicht ist ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen werden Zuschläge verlangt. Es lohnt sich anzufragen, welche Rassen in Spanien als gefährlich eingestuft werden.
Beraubung auf offener Straße ist ebenfalls mitversichert.
Außerdem werden sowohl in der Gebäudeversicherung wie auch in der Hausratversicherung Elementargefahren mitversichert. Hierfür gibt es außerhalb Spaniens oft überhaupt keine Versicherungsmöglichkeiten! Zugegeben, Lawinenabgänge sind in der Regel nicht zu erwarten, aber auch in den Bergregionen Spaniens erwerben Ausländer gerne mal ein Haus.
Diese Bündelung der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in Spanien hat den Vorteil, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als würde man jedes Risiko getrennt versichern.
Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten zum WIEDERHERSTELLUNGSWERT versichert ist.
Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle Dinge im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie z.B. Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte, etc. Hier gilt der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.
Zudem gibt es in Spanien eine automatische Pflichtversicherung respektive Rückversicherung in Form des staatlichen Concorcio-Pools. Dies gilt jedoch nicht für Geschäftsversicherungen oder Autoversicherungen. Bei außergewöhnlichen Schadenereignissen prüft der Pool seine Zuständigkeit. Deklariert sich der Pool für bestimmte Schäden zuständig, so ist der von ihnen gewählte Versicherer seiner Zuständigkeit enthoben. Außergewöhnliche Schadenereignisse können sein: Erdbeben, besonders starke Stürme oder Überschwemmungen, etc.
Zum Hausrat gehört nahezu alles, was sich in der versicherten Immobilie befindet und als „bewegliche Sache“ zu klassifizieren ist. Hierzu zählen unter anderem technische Geräte, Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck und was sonst noch bei einem Umzug mitgenommen werden würde. Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist ein wichtiges Merkmal, denn oft schätzen Versicherungsnehmer Ihren Hausrat als alt und daher von geringem Wert ein. Im Falle eines Schadens müssen Sie die beschädigten Gegenstände aber neu und nicht gebraucht erwerben. Zudem ist von vornherein darauf zu achten, dass alle Wertsachen vor dem Vertragsabschluss angesprochen wurden. Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Insbesondere gilt dies für Schmuck, Kunst und sonstige bei Dieben begehrten Gegenstände. Die Grenze liegt hier bei einigen Versicherungsgesellschaften schon bei 6.000 Euro.
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Wasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser etc.
- Glasbruch
- Einbruch, Diebstahl und Raub
- Inklusive Haftpflichtversicherung
- Ästhetische Wiederherstellung
- Elementarschäden
- Erdrutsch und Erdsenkung
- sowie weitere Deckungen
- Kosten – auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwendig werdende Alternativunterbringung
So haben Ferienhäuser in Spanien die Klassifizierung „habitual“ oder „residencia secundaria“. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit „Urbanización“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.
Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, wie umfassend der Versicherungsschutz ist und wo Einschränkungen aufgrund der Nutzung des Hauses oder Wohnung gemacht werden.
Versicherungsvertreter sind da schon gewissenhafter. Allerdings sind die Vertreter auf einen Versicherer festgelegt und können keine Vielfalt bieten.
Versicherungsmakler sind verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht der Möglichkeiten anzubieten. Nur dort können Sie objektive Versicherungsvorschläge erhalten.
Zudem beinhaltet die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung stets die Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. In der Hausratversicherung ist dagegen die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat in Spanien seinen Hauptwohnsitz – beitragsfrei mitversichert. Auch die Hundehalterhaftpflicht ist ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen werden Zuschläge verlangt. Es lohnt sich anzufragen, welche Rassen in Spanien als gefährlich eingestuft werden.
Beraubung auf offener Straße ist ebenfalls mitversichert.
Außerdem werden sowohl in der Gebäudeversicherung wie auch in der Hausratversicherung Elementargefahren mitversichert. Hierfür gibt es außerhalb Spaniens oft überhaupt keine Versicherungsmöglichkeiten! Zugegeben, Lawinenabgänge sind in der Regel nicht zu erwarten, aber auch in den Bergregionen Spaniens erwerben Ausländer gerne mal ein Haus.
Diese Bündelung der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in Spanien hat den Vorteil, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als würde man jedes Risiko getrennt versichern.
Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten zum WIEDERHERSTELLUNGSWERT versichert ist.
Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle Dinge im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie z.B. Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte, etc. Hier gilt der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.
Zudem gibt es in Spanien eine automatische Pflichtversicherung respektive Rückversicherung in Form des staatlichen Concorcio-Pools. Dies gilt jedoch nicht für Geschäftsversicherungen oder Autoversicherungen. Bei außergewöhnlichen Schadenereignissen prüft der Pool seine Zuständigkeit. Deklariert sich der Pool für bestimmte Schäden zuständig, so ist der von ihnen gewählte Versicherer seiner Zuständigkeit enthoben. Außergewöhnliche Schadenereignisse können sein: Erdbeben, besonders starke Stürme oder Überschwemmungen, etc.
Zum Hausrat gehört nahezu alles, was sich in der versicherten Immobilie befindet und als „bewegliche Sache“ zu klassifizieren ist. Hierzu zählen unter anderem technische Geräte, Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck und was sonst noch bei einem Umzug mitgenommen werden würde. Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist ein wichtiges Merkmal, denn oft schätzen Versicherungsnehmer Ihren Hausrat als alt und daher von geringem Wert ein. Im Falle eines Schadens müssen Sie die beschädigten Gegenstände aber neu und nicht gebraucht erwerben. Zudem ist von vornherein darauf zu achten, dass alle Wertsachen vor dem Vertragsabschluss angesprochen wurden. Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Insbesondere gilt dies für Schmuck, Kunst und sonstige bei Dieben begehrten Gegenstände. Die Grenze liegt hier bei einigen Versicherungsgesellschaften schon bei 6.000 Euro.
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Wasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser etc.
- Glasbruch
- Einbruch, Diebstahl und Raub
- Inklusive Haftpflichtversicherung
- Ästhetische Wiederherstellung
- Elementarschäden
- Erdrutsch und Erdsenkung
- sowie weitere Deckungen
- Kosten – auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwendig werdende Alternativunterbringung
So haben Ferienhäuser in Spanien die Klassifizierung „habitual“ oder „residencia secundaria“. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit „Urbanización“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.
Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, wie umfassend der Versicherungsschutz ist und wo Einschränkungen aufgrund der Nutzung des Hauses oder Wohnung gemacht werden.
Zudem beinhaltet die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung stets die Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. In der Hausratversicherung ist dagegen die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat in Spanien seinen Hauptwohnsitz – beitragsfrei mitversichert. Auch die Hundehalterhaftpflicht ist ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen werden Zuschläge verlangt. Es lohnt sich anzufragen, welche Rassen in Spanien als gefährlich eingestuft werden.
Beraubung auf offener Straße ist ebenfalls mitversichert.
Außerdem werden sowohl in der Gebäudeversicherung wie auch in der Hausratversicherung Elementargefahren mitversichert. Hierfür gibt es außerhalb Spaniens oft überhaupt keine Versicherungsmöglichkeiten! Zugegeben, Lawinenabgänge sind in der Regel nicht zu erwarten, aber auch in den Bergregionen Spaniens erwerben Ausländer gerne mal ein Haus.
Diese Bündelung der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in Spanien hat den Vorteil, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als würde man jedes Risiko getrennt versichern.
Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten zum WIEDERHERSTELLUNGSWERT versichert ist.
Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle Dinge im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie z.B. Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte, etc. Hier gilt der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.
Zudem gibt es in Spanien eine automatische Pflichtversicherung respektive Rückversicherung in Form des staatlichen Concorcio-Pools. Dies gilt jedoch nicht für Geschäftsversicherungen oder Autoversicherungen. Bei außergewöhnlichen Schadenereignissen prüft der Pool seine Zuständigkeit. Deklariert sich der Pool für bestimmte Schäden zuständig, so ist der von ihnen gewählte Versicherer seiner Zuständigkeit enthoben. Außergewöhnliche Schadenereignisse können sein: Erdbeben, besonders starke Stürme oder Überschwemmungen, etc.
Zum Hausrat gehört nahezu alles, was sich in der versicherten Immobilie befindet und als „bewegliche Sache“ zu klassifizieren ist. Hierzu zählen unter anderem technische Geräte, Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck und was sonst noch bei einem Umzug mitgenommen werden würde. Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist ein wichtiges Merkmal, denn oft schätzen Versicherungsnehmer Ihren Hausrat als alt und daher von geringem Wert ein. Im Falle eines Schadens müssen Sie die beschädigten Gegenstände aber neu und nicht gebraucht erwerben. Zudem ist von vornherein darauf zu achten, dass alle Wertsachen vor dem Vertragsabschluss angesprochen wurden. Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Insbesondere gilt dies für Schmuck, Kunst und sonstige bei Dieben begehrten Gegenstände. Die Grenze liegt hier bei einigen Versicherungsgesellschaften schon bei 6.000 Euro.
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Wasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser etc.
- Glasbruch
- Einbruch, Diebstahl und Raub
- Inklusive Haftpflichtversicherung
- Ästhetische Wiederherstellung
- Elementarschäden
- Erdrutsch und Erdsenkung
- sowie weitere Deckungen
- Kosten – auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwendig werdende Alternativunterbringung
So haben Ferienhäuser in Spanien die Klassifizierung „habitual“ oder „residencia secundaria“. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit „Urbanización“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.
Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, wie umfassend der Versicherungsschutz ist und wo Einschränkungen aufgrund der Nutzung des Hauses oder Wohnung gemacht werden.
Versicherungsvertreter sind da schon gewissenhafter. Allerdings sind die Vertreter auf einen Versicherer festgelegt und können keine Vielfalt bieten.
Versicherungsmakler sind verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht der Möglichkeiten anzubieten. Nur dort können Sie objektive Versicherungsvorschläge erhalten.
Zudem beinhaltet die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung stets die Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. In der Hausratversicherung ist dagegen die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat in Spanien seinen Hauptwohnsitz – beitragsfrei mitversichert. Auch die Hundehalterhaftpflicht ist ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen werden Zuschläge verlangt. Es lohnt sich anzufragen, welche Rassen in Spanien als gefährlich eingestuft werden.
Beraubung auf offener Straße ist ebenfalls mitversichert.
Außerdem werden sowohl in der Gebäudeversicherung wie auch in der Hausratversicherung Elementargefahren mitversichert. Hierfür gibt es außerhalb Spaniens oft überhaupt keine Versicherungsmöglichkeiten! Zugegeben, Lawinenabgänge sind in der Regel nicht zu erwarten, aber auch in den Bergregionen Spaniens erwerben Ausländer gerne mal ein Haus.
Diese Bündelung der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in Spanien hat den Vorteil, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als würde man jedes Risiko getrennt versichern.
Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten zum WIEDERHERSTELLUNGSWERT versichert ist.
Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle Dinge im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie z.B. Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte, etc. Hier gilt der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.
Zudem gibt es in Spanien eine automatische Pflichtversicherung respektive Rückversicherung in Form des staatlichen Concorcio-Pools. Dies gilt jedoch nicht für Geschäftsversicherungen oder Autoversicherungen. Bei außergewöhnlichen Schadenereignissen prüft der Pool seine Zuständigkeit. Deklariert sich der Pool für bestimmte Schäden zuständig, so ist der von ihnen gewählte Versicherer seiner Zuständigkeit enthoben. Außergewöhnliche Schadenereignisse können sein: Erdbeben, besonders starke Stürme oder Überschwemmungen, etc.
Zum Hausrat gehört nahezu alles, was sich in der versicherten Immobilie befindet und als „bewegliche Sache“ zu klassifizieren ist. Hierzu zählen unter anderem technische Geräte, Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck und was sonst noch bei einem Umzug mitgenommen werden würde. Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist ein wichtiges Merkmal, denn oft schätzen Versicherungsnehmer Ihren Hausrat als alt und daher von geringem Wert ein. Im Falle eines Schadens müssen Sie die beschädigten Gegenstände aber neu und nicht gebraucht erwerben. Zudem ist von vornherein darauf zu achten, dass alle Wertsachen vor dem Vertragsabschluss angesprochen wurden. Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Insbesondere gilt dies für Schmuck, Kunst und sonstige bei Dieben begehrten Gegenstände. Die Grenze liegt hier bei einigen Versicherungsgesellschaften schon bei 6.000 Euro.
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Wasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Naturgewalten, Erdbeben, Hochwasser etc.
- Glasbruch
- Einbruch, Diebstahl und Raub
- Inklusive Haftpflichtversicherung
- Ästhetische Wiederherstellung
- Elementarschäden
- Erdrutsch und Erdsenkung
- sowie weitere Deckungen
- Kosten – auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwendig werdende Alternativunterbringung
So haben Ferienhäuser in Spanien die Klassifizierung „habitual“ oder „residencia secundaria“. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit „Urbanización“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.
Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, wie umfassend der Versicherungsschutz ist und wo Einschränkungen aufgrund der Nutzung des Hauses oder Wohnung gemacht werden.